…zuständige Team weitergeleitet. Auf Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates ergab eine interne Fehlersuche des Finanzamtes, dass die Berufung der Bw. tatsächlich am 1.3.2008 über Finanz-Online eingebracht wurde, aufgrund nicht näher geklärter Umstände in der Anfragendatenbank eingegangen ist und aus ebenfalls nicht näher geklärten…
…zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 und 2 vorzugehen. Da die Berufung des Bw. vom 2. Oktober 2012 auf eine unzulässige Weise - über FinanzOnline zur Steuernummer des Bw. als "Anfrage bzw. sonstiges Anbringen" - übermittelt…
…19.12.2013 (als Berufung über FinanzOnline eingebracht, wobei die zweite eingebrachte Version auch die als Adressaten genannten Treugeber ohne Namensnennung anspricht) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf zu St.Nr. ***BF1StNr1*** über die Feststellung von Einkünften gemäß…
…eingebracht über FinanzOnline eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 27.02.2009 beantrag. Nach Ablauf dieser Fristverlängerung übermittelte die Bw. mit Schreiben vom 5.5.2009, eingebracht am 6.5.2009, eine am 1.3.2009 in FinanzOnline erstellte und ausgedruckte - aber nicht elektronisch versendete - Berufung…
…Berufung des Bw., vom 7. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 21. Juni 2010 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers brachte am 17.6.2010 über FinanzOnline…
…1 Rechtzeitigkeit der Berufung Die bekämpften Bescheide wurden mit 27. Juli 2009 im Anschluss an eine Außenprüfung erlassen. Wie vom Finanzamt in der Stellungnahme vom 22. Oktober 2012 dargestellt, wurde am 27. August 2009 die Verlängerung der Berufungsfrist bis 3. September 2009 über FinanzOnline beantragt …
…Schadensgutmachung, zusätzlich das Geständnis, als erschwerend wie bisher keinen Umstand. In der am 21. Mai 2013 über FinanzOnline eingelangten, fälschlich als "Einspruch" bezeichneten Berufung brachte die Bw im Wesentlichen vor, dass sie durch den sich bereits seit Monaten hinziehenden Prozess verschiedenster, teils gravierend falscher Mitteilungen…
…wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Der Säumniszuschlag stelle sich als eine objektive Säumnisfolge dar. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, seien - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Am 5. Jänner 2010 langte beim Finanzamt über FinanzOnline unter dem Betreff…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner+Leitner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 32, vom 10. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. April 2010 zu St.Nr. 000/0000 betreffend Festsetzung eines ersten…
…dafür entschieden, eine Berufungsvorentscheidung zu erlassen. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 18.6.2013 wurde aber nur über die Berufung gegen die im Anschluss an die Bp ergangenen Sachbescheide (Umsatzsteuer 2008 bis 2010, E 2008 und 2009) und Anspruchszinsenbescheide E 2008 und 2009 abgesprochen. Offenbar ging…
…des Bw. im Umfang der ehemals an WT erteilten Vollmacht vom 11. Juni 1980 übernommen. Die elektronische Anzeige des Vollmachtsverhältnisses sei "wesentlich später als der angefochtene Bescheid" erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: I. Zum Einwand der Nichtbeachtung einer Zustellvollmacht: Die aktenkundige, vom Bw. als…
…beantragt, der Berufung stattzugeben und den angefochtenen Bescheid sowie die Nebengebühren aufzuheben. In der am 24. Jänner 2012 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt, dass Frau M.B. für FinanzOnline zuständig war. Frau M.B. hat sich beim Finanzamt über die Vorgangsweise, wie FinanzOnline funktioniert, erkundigt…
…November 2011 berief die Bw. gegen den Bescheid betreffend Zurückweisung der Berufung vom 09.06.2011 gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 und führte auszugsweise folgendes aus: "...1.Am 05. März 2010 habe ich die AV über Finanzonline eingereicht. 2.Am 27. April erging das Ersuchen um…
…10 UStG bis spätestens 16. Februar 2009 gemeldet werden müssen. Auf die Ausführungen betreffend grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO wird verwiesen. Daraufhin stellte die Bw, eingebracht über Finanzonline, durch ihre ausgewiesene Vertreterin am 20. August 2010 einen Vorlageantrag gem. § 276 Abs…
…über Finanzonline) am 17. Mai 2011 eine Verlängerung der Berufungsfrist bis zum 21. Mai 2011 (Samstag). Am 25. Mai 2011 brachte der Bw mittels Telefax eine Berufung betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2009 ein. Die gegen die gegenständlichen Anspruchszinsen eingebrachte Berufung…
…der Berufung bestritten, dass der Bw. bzw. sein steuerlicher Vertreter mit dem Finanzamt am 15. Juni 2009 Rücksprache zu den Darstellungen in FinanzOnline gehalten habe und die Verständigung über den Terminverlust laut Telefonat als gegenstandslos zu betrachten wäre. Vielmehr wird aufgrund des Ausdruckes aus FinanzOnline…
…November 2011 berief die Bw. gegen den Bescheid betreffend Zurückweisung der Berufung vom 09.06.2011 gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 und führte auszugsweise folgendes aus: "...1.Am 05. März 2010 habe ich die AV über Finanzonline eingereicht. 2.Am 27. April erging das Ersuchen um…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die am 8. März 2006 auf elektronischem Weg eingereichte Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2005 wurde mit Bescheid vom 25. April 2006 veranlagt. Am 31. Mai 2006 wurde über Finanzonline ein…
…Die Eingabe sei über Finanzonline erfolgt. Mit 23. Juli 2012 sei eine Erledigung dieses Antrages in Form einer Zurückweisung mit der Begründung erfolgt, dass keine Berufungsvorentscheidung, sondern Erstbescheide vorliegen würden und diese damit einem Vorlageantrag nicht zugänglich seien. Gemäß § 243 BAO seien Berufungen gegen Bescheide…
…Sonderausgaben in Höhe von € 60.00 abgezogen. Begründend wurde ausgeführt, da die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung trotz Erinnerung bis dato weder elektronisch über FinanzOnline noch in Papierform (Formular L1) beim Finanzamt eingegangen sei, sei die ArbeitnehmerInnenveranlagung aufgrund der dem Finanzamt übermittelten Lohnzettel und Meldungen durchgeführt…