RIS AI
104 902 Treffer266 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 407–4096.2 Umfang der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…können nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, deren Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausschließlich einer oder mehrerer der angeführten Berufsgruppen entspricht. Umfasst das Dienstverhältnis auch andere nicht in der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl…

LStR 2002 Rz 417–4186.6 Geltendmachung eines Pauschbetrages für das laufende Kalenderjahr
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

6.6 Geltendmachung eines Pauschbetrages für das laufende Kalenderjahr Rz 417: Die Regelung gemäß § 63 Abs. 4 EStG 1988 ist auch auf die Geltendmachung von Pauschbeträgen anzuwenden. Rz 418: Die Ausübung einer Tätigkeit, die den Anspruch auf Zuerkennung eines Pauschbetrages vermittelt, ist durch eine Bestätigung…

LStR 2002 Rz 4006.1.3 Fernsehschaffende, die regelmäßig (mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen Rz 400: 7,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.942 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. folgende Personen, wenn sie regelmäßig auf dem Bildschirm erscheinen: Kommentatoren, Moderatoren, Diskussionsleiter, Fernsehsprecher, Programmansager. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. technisches Personal…

LStR 2002 Rz 413–4166.5 Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…Zur Geltendmachung eines Pauschbetrages ist vom Arbeitnehmer eine Bestätigung des Arbeitgebers der Steuererklärung beizulegen. Eine Durchschrift dieser Bestätigung ist zum Lohnkonto zu nehmen. Aus der Bestätigung muss hervorgehen: die ausgeübte Tätigkeit (Berufsgruppe), der Umstand, dass die Tätigkeit ausschließlich ausgeübt wird, der Zeitraum der Tätigkeit und…

LStR 2002 Rz 427–4286.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

6.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit Rz 427: § 5. Werden die Pauschbeträge in Anspruch genommen, dann können daneben keine anderen Werbungskosten, ausgenommen jene Werbungskosten, die gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 nicht auf den Pauschbetrag anzurechnen sind, aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden. Rz…

EStR 200011.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

11.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen Siehe LStR 2002 Rz 396 ff.

LStR 2002 Rz 410–4116.3 Höchstbeträge
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.3 Höchstbeträge Rz 410: Die angeführten Pauschbeträge sind Jahresbeträge; der zu berücksichtigende Werbungskostenpauschbetrag ergibt sich bei ganzjähriger Tätigkeit daher nur auf Grund des Jahreseinkommens und nicht als Summe von monatlichen Höchstbeträgen. Bei nicht ganzjähriger Tätigkeit ist der Werbungskostenpauschbetrag durch Anwendung des vorgesehenen Prozentsatzes auf…

LStR 2002 Rz 4016.1.4 Journalisten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…andere Schriftleiter, Redakteure, andere ausschließlich journalistisch tätige Mitarbeiter (zB Redakteuraspiranten), nicht hingegen auch mit kommerziellen oder verlegerischen Fragen beschäftigte Personen. Ebenso gehören zu dieser Berufsgruppe Korrespondenten ausländischer Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen, Rundfunk- und Fernsehgesellschaften, die als Journalisten beim Bundespressedienst des Bundeskanzleramtes akkreditiert sind. Journalisten sind auch…

LStR 2002 Rz 320–3215.8 Werbungskostenpauschbetrag (§ 16 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

5.8 Werbungskostenpauschbetrag (§ 16 Abs. 3 EStG 1988) Rz 320: Der allgemeine Werbungskostenpauschbetrag steht aktiven Arbeitnehmern im vollen Umfang von 132 Euro jährlich zu, auch wenn eine nichtselbständige Tätigkeit nicht ganzjährig ausgeübt wird oder die unbeschränkte Steuerpflicht nicht ganzjährig besteht oder der Arbeitnehmerabsetzbetrag gemäß § 33…

VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…

UFSG RV/0213-G/05Kein Werbungskostenpauschale, wenn Aufwendungen dem Grunde nach nicht nachgewiesen werden können.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 15. Dezember 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. November 2004, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat für das Kalenderjahr 2003…

LStR 2002 Rz 4066.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

6.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung Rz 406a: 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2.628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische…

LStR 2002 Rz 102816.2 Werbungskostenpauschale (§ 62 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

16.2 Werbungskostenpauschale (§ 62 Z 1 EStG 1988) Rz 1028: Der Arbeitgeber hat den Werbungskostenpauschbetrag gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 beim Steuerabzug vom Arbeitslohn zu berücksichtigen. Steht der Arbeitnehmer in mehreren Dienstverhältnissen, ist der Werbungskostenpauschbetrag von jedem Arbeitgeber abzuziehen. Die Zurückführung auf die einfache…

LStR 2002 Rz 396–3976 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

6 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988) 6.1 Berufsgruppen Rz 396: Auf Grund der VerordnungVerordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, können ohne Nachweis der…

UFSL RV/0496-L/03Werbungskostenpauschalierung für Vertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2004

…Über die Berufung wurde erwogen: Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen zu § 17 Abs. 6 EStG 1988 legt in § 1 fest, dass für genannte Berufsgruppen nach den Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschalbetrages gemäß …

UFSG RV/0102-G/09Auch die Betriebsratsumlage ist nicht neben dem Vertreterpauschale als Werbungskosten abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…den Bundesminister für Finanzen, zur Ermittlung von Werbungskosten Durchschnittssätze für Werbungskosten im Verordnungswege für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis festzulegen. Dieser Ermächtigung entsprechend erging die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl II 382…

UFSI RV/0190-I/06Die in der Verordnung BGBl II 2001/382 (Pauschalierung der Werbungskosten bei bestimmten Berufsgruppen) vorgesehenen Höchstbeträge sind bei nicht ganzjähriger Tätigkeit anteilig zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2006

…für Werbungskosten im Verordnungswege für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis festgelegt werden. Zu § 17 Abs. 6 EStG 1988 erging die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II 2001/382…

UFSG RV/0571-G/06Werbeentgelte als Vorteil aus dem Dienstverhältnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.08.2009

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Herwig Aigner, Helmut Schreiter und Mag. Harald Grassel im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung der Firma X in XY, vertreten durch CTS SteuerberatungsGmbH, Steuerberatungs…

UFSW RV/2217-W/11Vertreterpauschale für Bankangestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…das Vertreterpauschale nicht zustehe, da dieser nur Verträge vermittelt und nicht selbst Geschäftsabschlüsse tätigt, wie dies für die Berufsgruppe der Vertreter typisch sei. In der Berufung verwies der Bw. auf die bereits vorgelegten Bestätigungen seiner Arbeitgeber und führte im Wesentlichen aus, dass er ausschließlich im…

UFSW RV/4118-W/02Werbeabgabe für Beilagenwerbung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Halpern & Prinz WP u. SteuerberatungsgmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Berichtigung der Werbeabgabe für die Monate Jänner bis Juli 2002 vom 23. September 2002 entschieden: Die…