Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 9. August 2010 betreffend Ablehnung als Bevollmächtigter gemäß § 84 Abs. 1 BAO (betrifft Arbeitnehmerveranlagung XY, St.Nr.1) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Im Hinblick auf die Niederlassung berief sich Österreich insbesondere auch auf Art. 14 Abs. 3 der Berufsanerkennungs-RL, der mit § 232 WTBG, BGBl. I Nr. 10/2008, ins innerstaatliche Recht umgesetzt wurde. Im Rahmen der Niederlassung haben Niederlassungswerber keine Wahlmöglichkeit zwischen einem Anpassungslehrgang und einer…
…welche ihrerseits die geänderte Rechtslage unberücksichtigt gelassen habe: Bereits seit Oktober 2007 seien nicht mehr die Bestimmungen der Diplomanerkennungsrichtlinie, sondern jene der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG anzuwenden. II. Sachverhalt Nach der bei der BH am 23.12.2015 eingelangten "Meldung einer beabsichtigten Ausübung der Tätigkeit…
…welche ihrerseits die geänderte Rechtslage unberücksichtigt gelassen habe: Bereits seit Oktober 2007 seien nicht mehr die Bestimmungen der Diplomanerkennungsrichtlinie, sondern jene der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG anzuwenden. II. Sachverhalt Nach der bei der BH am 04.01.2016 eingelangten "Meldung einer beabsichtigten Ausübung der Tätigkeit…
Anlage 2 Lizenz für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen [Grafik] [Grafik] [Grafik]
Anlage 4 Bescheinigung für den Werkverkehr [Grafik] [Grafik]
Anlage 2 Genehmigung [Grafik] [Grafik]
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Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 dar, der im Interesse einer einheitlichen…
Anlage 3 Gemeinschaftslizenz [Grafik] [Grafik] [Grafik]
Anlage 3 Konzessionsurkunde [Grafik] [Grafik]
Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
Anlage 4 § 11-Genehmigung [Grafik] [Grafik]
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4002 (Revised Rules) heranzuziehen.
Anlage 5 Genehmigung auf Grund des Interbus-Übereinkommens [Grafik] [Grafik] [Grafik]
Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik] [Grafik] [Grafik]