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UFSI RV/0419-I/11Ablehnung eines deutschen Steuerberaters als Bevollmächtigter mangels Befugnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2012Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 9. August 2010 betreffend Ablehnung als Bevollmächtigter gemäß § 84 Abs. 1 BAO (betrifft Arbeitnehmerveranlagung XY, St.Nr.1) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…

UFSI RV/0419-I/11Ablehnung eines deutschen Steuerberaters als Bevollmächtigter mangels Befugnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2012Teil 2/2

Im Hinblick auf die Niederlassung berief sich Österreich insbesondere auch auf Art. 14 Abs. 3 der Berufsanerkennungs-RL, der mit § 232 WTBG, BGBl. I Nr. 10/2008, ins innerstaatliche Recht umgesetzt wurde. Im Rahmen der Niederlassung haben Niederlassungswerber keine Wahlmöglichkeit zwischen einem Anpassungslehrgang und einer…

BFG RV/3100073/2023Gebührenpflicht iZm Meldungen des Ausflugsverkehrs nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 idF LGBl Nr. 87/2014
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2025

…welche ihrerseits die geänderte Rechtslage unberücksichtigt gelassen habe: Bereits seit Oktober 2007 seien nicht mehr die Bestimmungen der Diplomanerkennungsrichtlinie, sondern jene der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG anzuwenden. II. Sachverhalt Nach der bei der BH am 23.12.2015 eingelangten "Meldung einer beabsichtigten Ausübung der Tätigkeit…

BFG RV/3100047/2023Gebührenpflicht iZm Meldungen des Ausflugsverkehrs nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 idF LGBl Nr. 87/2014
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2025

…welche ihrerseits die geänderte Rechtslage unberücksichtigt gelassen habe: Bereits seit Oktober 2007 seien nicht mehr die Bestimmungen der Diplomanerkennungsrichtlinie, sondern jene der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG anzuwenden. II. Sachverhalt Nach der bei der BH am 04.01.2016 eingelangten "Meldung einer beabsichtigten Ausübung der Tätigkeit…

GK-0420Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 2 Lizenz für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0400Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheinigung für den Werkverkehr [Grafik]   [Grafik]  

GK-0400Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 2 Genehmigung [Grafik]   [Grafik]  

UP-4300Anhang 3
geltende FassungRichtlinien29.09.2022
UP-4300Anhang 1
geltende FassungRichtlinien08.06.2018

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UP-4300Anhang 2
geltende FassungRichtlinien08.06.2018

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GK-0400Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

  Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 dar, der im Interesse einer einheitlichen…

GK-0400Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 3 Gemeinschaftslizenz [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0420Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 3 Konzessionsurkunde [Grafik]   [Grafik]  

UP-4200Anlage 3
geltende FassungRichtlinien28.10.2021
UP-4200Anlage 4
geltende FassungRichtlinien10.11.2021
UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

GK-0410Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 § 11-Genehmigung [Grafik]   [Grafik]  

UP-43000. Hinweis
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4002 (Revised Rules) heranzuziehen.

GK-0410Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 5 Genehmigung auf Grund des Interbus-Übereinkommens [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0420Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]