RIS AI
104 902 Treffer719 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0321-L/04Benennungsauftrag gem. § 162 BAO zulässig bei Vorliegen von 3 Rechnungen und Bezahlung mittels Scheck
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2005

…Aufwendungen nicht garantiert). Es ist in der Folge davon auszugehen, dass der Benennungsauftrag gem. § 162 BAO durch die Abgabenbehörde erster Instanz nicht unzulässig erging, d.h. die Bw. einer zulässigen Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht nachkam, weshalb - wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 14.5…

BFG RV/7102108/2017Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.06.2021Teil 2/2

…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das Bundesfinanzgericht folgt der dargestellten Rechtsprechung zur Empfängerbenennung nach § 162 BAO, eine Revision ist daher nicht zuzulassen.   &nbsp…

UFSW RV/2719-W/07Ausgabenposition Fremdleistungen bei erfüllter Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

…alle Zweifel beseitigender Geschäftsablauf ein unabdingbares Erfordernis. Die genannten Gründe rechtfertigen die Vermutung, dass die Y Trockenbau GmbH nicht der tatsächliche Empfänger ist und somit der Aufforderung gem. § 162 BAO nicht entsprochen wurde, so dass die Geltendmachung der Zahlungen als Betriebsausgabe auszuschließen ist. Der Bw…

BFG RV/7102364/2012§ 162 BAO Nennung der Zahlungsempfänger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2017Teil 2/2

…24.3.2011, RV/4333-W/09 verwiesen wurde, ist Folgendes anzumerken: In dieser Entscheidung wurde eine Empfängerbennung gemäß § 162 BAO als unzulässig angesehen, da es sich bei der leistenden Firma um eine ausländische Firma handelte, deren Adresse im Ausland dem Bf. nicht bekannt war…

BFG RV/7105813/2017Umgründung und Grunderwerbsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2019

…betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt Mit Umwandlungsvertrag vom xxxx wurde die Z nach Maßgabe…

BFG RV/7103113/2013Empfängernennung § 162 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020Teil 2/2

…Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Revision wird nicht zugelassen, da die wesentlichen Merkmale zur Beurteilung von Unternehmen als Empfänger im Sinne des § 162 BAO in der obzit. Rechtsprechung des VwGH bereits hinreichend geklärt sind und das Gericht keine Veranlassung sieht, von dieser abzuweichen. Wien…

BFG RV/7101439/2021Fehlende Empfängerbenennung nach § 162 BAO - Scheinfirmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2023

…hat, sind diese gemäß § 162 Abs. 2 BAO zwingend nicht anzuerkennen. Aus den dargelegten Gründen war daher wie im Spruch zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…

UFSL RV/0954-L/101. Umsatzzurechnung an einen Escortservice-Betreiber 2. Schätzung der Umsätze 3. Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2013Teil 4/4

…Juli 2013, IV R 27/09 zu § 160 dAO, der § 162 BAO vergleichbar ist, aus: "Bei ausländischen Domizil- bzw. Basisgesellschaften ist der Zweck des Benennungsverlangens erst erreicht, wenn sichergestellt ist, dass der wirkliche Empfänger der Zahlungen entweder im Inland nicht steuerpflichtig ist oder im Inland…

BFG RV/7102358/2021Empfängerbenennung; kein Vorsteuerabzug, wenn materielle Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges nicht mit Sicherheit bestimmt werden können
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2022Teil 1/2

…2022 verweist die steuerliche Vertretung lediglich darauf, dass "das in Beschlussform ergangene Auskunftsersuchen des BFG gemäß § 162 Abs 1 BAO vom 16.2.2022 [...] selbständig nicht anfechtbar [ist], sehr wohl aber zusammen mit dem Einspruch gegen die meritorische Erledigung. Ob es zu einem Gang zu…

BFG RV/3100713/2018widersprüchliche Bezeichnung des Adressaten im Spruch eines KeSt-Bescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.12.2022

…Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Der Bescheid vom 27. November 2012 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer ist an…

BFG RV/2100729/2021Empfängerbenennung (§ 162 BAO): Maßgeblichkeit der (auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösenden) Sachverhaltsfrage, ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an den Beschwerdeführer und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren (fortgesetztes Verfahren)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2022

…Außenprüfung) den Betriebsausgabenabzug versagt. Im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren zur GZ. RV/2010604/2016 hatte die Beschwerdeführerin mit ihrem gesamten (auch ausdrücklich auf § 162 BAO Bezug nehmenden) Vorbringen zu verstehen gegeben, dass sie dabei bleibe, dass die in Rechnung gestellten Leistungen von den Rechnungsausstellern erbracht worden sind…

BFG RV/7100835/2013Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2017

…Verlangen nicht nachgekommen, weshalb er die Folgen des § 162 BAO zu gewärtigen hatte. Die Beschwerde war daher spruchgemäß abzuweisen. Zur Frage der Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…

BFG RV/7102415/2024Empfängerbenennung §162 BAO bei gewerblicher Vermieterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2025

…Bf. ua. zur Nennung des Empfängers der geleisteten Barzahlung gemäß § 162 BAO aufgefordert wurde, kürzte die belangte Behörde die geltend gemachten Aufwendungen um den Betrag von 21.270 Euro und die geltend gemachten Vorsteuern um den Betrag von 4.254 Euro. Begründend wurde ausgeführt, dass…

BFG RV/7102358/2021Empfängerbenennung; kein Vorsteuerabzug, wenn materielle Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges nicht mit Sicherheit bestimmt werden können
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2022Teil 2/2

…gemäß § 162 BAO auf. Da sich eine Schätzung und die Empfängerbenennung gegenseitig ausschließen (vgl. VwGH 15.09.1999, 99/13/0150; 25.4.2013, 2013/15/0155), sind die Abschätzungen der belangten Behörde rückgängig zu machen. § 162 BAO dient nach hA vornehmlich dem Ziel, Besteuerungskomponenten…

BFG RV/7101376/2021Keine namentliche Nennung der Bescheidadressaten (Erbengemeinschaft) - Nichtbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.06.2022

…a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um die Erben der im Jänner 2015 verstorbenen ***Erblasserin***. Mit Schriftsatz vom…

BFG RV/7101867/2012Empfängerbenennung gemäß §162 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2016

…Es habe daher gemäß § 162 BAO der Geldempfänger nicht namhaft gemacht werden können. Es gebe auch keine Unterlagen über die schuldbefreiende Wirkung der Zahlungen und ob das Bargeld tatsächlich der R-GmbH zugeflossen sei. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung führte der steuerliche Vertreter aus…

BFG RV/7105851/2019Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2026Teil 2/2

…einheitlich beantwortet wird. Ad) Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO Die Nichtanerkennung von Betriebsausgaben im Sinne des § 162 BAO wegen fehlender Empfängerbenennung ist - wie oben dargestellt - aufgrund des Gesetzes und der dazu ergangenen einhelligen höchstgerichtlicher Judikatur eine zwingende Folge, weswegen die ordentliche Revision nicht zuzulassen war. Ad…

BFG RV/7103017/2022Kein Abzug von als Betriebsausgaben geltend gemachten Provisionszahlungen, wenn die Empfängerbenennung nach § 162 BAO verweigert wird.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2023

…wen und für welche Leistungen diese Zahlungen erfolgten. Sie kam auch der Aufforderung des Bundesfinanzgerichtes zur Empfängerbenennung nach § 162 BAO nicht nach. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem oben dargelegten Verfahrensgeschehen und dem vom Bundesfinanzgericht durchgeführten Ermittlungsverfahren. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…

BFG RV/7101749/2025Fehlende Bezeichnung einer (existierenden) Behörde in der als Bescheid intendierten Erledigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.01.2026

…Verhandlung Abstand genommen werden. Ungeachtet der beantragten Senatszuständigkeit erfolgt die Beschlussfassung im Einklang mit § 272 Abs. 4 BAO durch die Berichterstatterin. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…

UFSW RV/1107-W/09Empfängernennung gemäß § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2013

…Unterschriften nicht in jedem Fall ident seien. Die Bw. wurde gemäß § 162 BAO aufgefordert, den genauen Namen und die genaue Anschrift des Empfängers des Betrages von 79.642,88 € bekannt zu geben. Dieser Vorhalt blieb seitens der Bw. unbeantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: …