…53: Maßgeblicher Zeitpunkt bezüglich des Erlöschens der Unternehmereigenschaft der übertragenden Gesellschaft ist die Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung im Firmenbuch, da damit die Leistungstätigkeit der übertragenden Gesellschaft abgeschlossen ist. Beispiel: Die A-GmbH als übertragende Gesellschaft wird auf die körperschaftssteuerlich steuerbefreite B-AG gegen Gewährung…
…und Anlage zur Umwandlung von Abwärme in Strom. Diese Anlage werde vor allem auch dezentral einsetzbar sein, sodass die energetische Verbesserung dort geschehen könne, wo die Wärme anfalle, zB heiße Gase aus Heizungen und Motoren oder Wärme aus der Sonne. ZZ: Eine Lösung zur Beseitigung…
…E. gegründete inländische Kapitalgesellschaft, eingetragen im Firmenbuch unter FN 1 b. Herr D. E. war bis zur Umwandlung der Rechtsvorgängerin gemäß § 5 UmwG unter gleichzeitiger Errichtung der Bf., eingetragen im Firmenbuch am 2010 unter FN 2 b, alleiniger Geschäftsführer und bis zum 1. April 2006…
…einem Beispiel zur Umwandlung von Arbeitslohn sinngemäß ausgeführt: "Wirtschaftlich betrachtet entspricht die angeführte Zusatzpension einer freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, sodass auch die steuerliche Beurteilung nach denselben Grundsätzen zu erfolgen hat. Die Auszahlung der Zusatzpension ist nur im Ausmaß von 25 % (analog zur freiwilligen…
…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
…Verordnung sei nach stRspr unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
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…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
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…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…
…Verordnung sei nach stRsp unmittelbar anwendbar, wenn sie zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung finde, "ohne dass es irgendwelchen Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf". Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen gelte dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften für die Situation…