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BFG RV/5200039/2020Frachtbrief und Beförderungskosten im Zollrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.06.2026

…Buchstabe a) des Zollkodex gilt Folgendes: a) Werden Waren auf die gleiche Beförderungsart über den Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft hinaus befördert, so werden die Beförderungskosten im Verhältnis der außerhalb und innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zurückgelegten Beförderungsstrecken aufgeteilt, es sei denn…

ZK-25404. Beförderung
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…

BFG RV/5100943/2015"Nächstgelegener technisch geeigneter Verladebahnhof" für die Befreiung nach § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG 1992
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2020

…muss dies umso mehr gelten, wenn der österreichische Gesetzgeber zusätzlich und zulässigerweise zur Eingrenzung der Beförderungsstrecken auf der Straße auf den "nächstgelegenen technisch geeigneten Ver- oder Entladebahnhof" abstellt. Aus der Wortfolge "technisch geeignet" in Kombination mit "Ver- oder Entladebahnhof" und der gebotenen Abstellung auf objektive…

UFSZ3K ZRV/0198-Z3K/06Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)06.12.2007

…abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass in den Fanrtenberichtsheften zu den CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und 2222 die jeweils auf italienischem Staatsgebiet zurückgelegten Beförderungsstrecken nicht eingetragen sind, weshalb davon auszugehen sei, dass für diese Teilstrecken andere Güterbeförderungsgenehmigungen verwendet wurden. Die festgestellten Zeitpunkte und Orte…

ZK-25602.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…

UZK-DAGruppe 16 - Orte/Länder/Regionen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…der Inhaber des Verfahrens es für erforderlich hält, eine Beförderungsstrecke für die Beförderung von Waren während des Unionsversandverfahrens vorzuschreiben. 16 12 000 000 Von der Sendung zu durchquerendes Land Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte A1: Identifikation der Länder, die gemäß dem/den einschlägigen Beförderungspapier(en…

ZK-23702.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…

UStR 2000 Rz 6403a.10. Ort der Beförderungsleistung
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…wird dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird, dh. der Leistungsort richtet sich nach der zurückgelegten Beförderungsstrecke. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist nach dieser Regelung nur der inländische Teil im Inland steuerbar. Das gilt sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Leistungsempfänger. 3a.10.2. Güterbeförderung …

VS-10003.3.7. Beförderungen unter Steueraussetzung im Anschluss an eine zollrechtliche Einfuhr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.7. Beförderungen unter Steueraussetzung im Anschluss an eine zollrechtliche Einfuhr Im Verkehr mit Drittländern sind grundsätzlich die Regelungen des Zollrechts maßgeblich (Abschnitt 5.). In Kombination mit den zollrechtlichen Vorgängen kann aber auch die Anwendung der verbrauchsteuerrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Beförderung unter Steueraussetzung erforderlich…

VS-10004.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.1. Allgemeines Im Unterschied zu Beförderungen im Steueraussetzungsverfahren (Abschnitt 3.3.), die auf den gewerblichen Bereich beschränkt sind, können Beförderungen außerhalb des Steueraussetzungsverfahrens auch von natürlichen Personen zu privaten, nichtgewerblichen Zwecken durchgeführt werden. VstW, die sich…

ZK-22601.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle Gesamtbürgschaft Die Abgangszollstelle kann die Angaben in der Versandanmeldung über den Sicherheitsbetrag stichprobenweise prüfen. Einzelsicherheit mit Einzelsicherheitstiteln Diese besondere Form der Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ermöglicht einem Bürgen die Ausstellung von Sicherheitstiteln, die von verschiedenen Verfahrensinhabern als Sicherheit bei…

UStR 2000 Rz 1301–131310.2.6. Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

10.2.6. Personenbeförderung 10.2.6.1. Allgemeines Rz 1301: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3…

ZK-25005. Beförderung der Einfuhrwaren
geltende FassungRichtlinien20.02.2024

5. Beförderung der Einfuhrwaren 5.1. Allgemeines Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten innerhalb einer Bewilligung von der…

ZK-25603.3. Überführung in eine Anschlussveredelung
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

3.3. Überführung in eine Anschlussveredelung Die Überführung in eine Anschlussveredelung zwischen zwei Inhabern einer Bewilligung erfolgt im Rahmen der Beförderungsbestimmungen ohne Zollformalitäten. Die Beförderung ist in den Aufzeichnungen (Abschnitt 2.5.3.) zu erfassen bzw. siehe Standardinformationsaustausch (Abschnitt 2.7.). 3.4. Vorzeitige Ausfuhr…

VS-10003.3. Beförderung unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3. Beförderung unter Steueraussetzung 3.3.1. Allgemeines VstW können vor ihrer Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr innerhalb EU-VstGeb unter Steueraussetzung befördert werden. Das Steueraussetzungsverfahren ist aber nur für den gewerblichen Verkehr vorgesehen. Auf Verbringungen zu privaten Zwecken finden die Bestimmungen über…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

2. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT) Die Rechtsgrundlage für die Kontrolle der in diesem Abschnitt behandelten Genehmigungen und Verkehre durch die Zollorgane ist das Güterbeförderungsgesetz 1995. 2.1. Genehmigungsarten 2.1.1. Kontingentgenehmigungen (1) Derzeit gibt es vor allem folgende Arten von Kontingentgenehmigungen: 1.Standardgenehmigungen: dies…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

1.13. Eisenbahnverkehr Wird eine Ware im Eisenbahnverkehr mit einem Versandschein T1 befördert und endet das mit diesem Versandschein durchgeführte Versandverfahren bei einer Bestimmungszollstelle an der Grenze zu einem Drittland, während die Waren mit dem Beförderungspapier weiterbefördert werden, so ist dieses letztere zusammen mit dem…

VS-10004.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.4.1. Beginn der Beförderung Die Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr beginnt, wenn die vstW den im v-e-VD bezeichneten Abgangsort verlässt. 4.4.4.2. Ende der Beförderung Die…

UZK-DAArtikel 69 Unmittelbare Beförderung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 69 Unmittelbare Beförderung (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Als unmittelbar aus dem begünstigten Land oder Gebiet in die Union oder aus der Union in das begünstigte Land oder Gebiet befördert gelten: a)Waren, die befördert werden, ohne dabei das Gebiet eines anderen…

VS-10006.4.3.4. Verbrauchsteuerbefreiung für Bordvorrat im Luft- und Schiffsverkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.4.3.4. Verbrauchsteuerbefreiung für Bordvorrat im Luft- und Schiffsverkehr Gegenstand der Verbrauchsteuerbefreiung sind vstW, die als Bordvorräte zum Verbrauch oder zur einmaligen Verwendung durch Reisende oder die Besatzung an Bord eines im Verkehr über die Grenze des Steuergebietes zu gewerblichen Zwecken eingesetzten Luftfahrzeugs…