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UFSG RV/0563-G/06Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

…der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des Grundkaufes in diesem Ausmaß nur die Optimierung der Baulandplanung sein könne, wie dies hier der Fall wäre. Für einzelne Bauinteressen wäre eine Baulandoptimierung, wie sie durch den Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt wurde, in dieser Qualität nicht erreicht worden, sodass die…

UFSG RV/0092-G/03Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

…der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des Grundkaufes in diesem Ausmaß nur die Optimierung der Baulandplanung sein könne, wie dies hier der Fall wäre. Für einzelne Bauinteressen wäre eine Baulandoptimierung, wie sie durch den Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt wurde, in dieser Qualität nicht erreicht worden, sodass die…

UFSG RV/0093-G/03Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

…der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des Grundkaufes in diesem Ausmaß nur die Optimierung der Baulandplanung sein könne, wie dies hier der Fall wäre. Für einzelne Bauinteressen wäre eine Baulandoptimierung, wie sie durch den Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt wurde, in dieser Qualität nicht erreicht worden, sodass die…

UFSG RV/0091-G/03Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

…der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des Grundkaufes in diesem Ausmaß nur die Optimierung der Baulandplanung sein könne, wie dies hier der Fall wäre. Für einzelne Bauinteressen wäre eine Baulandoptimierung, wie sie durch den Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt wurde, in dieser Qualität nicht erreicht worden, sodass die…

UFSG RV/0564-G/06Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

…der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des Grundkaufes in diesem Ausmaß nur die Optimierung der Baulandplanung sein könne, wie dies hier der Fall wäre. Für einzelne Bauinteressen wäre eine Baulandoptimierung, wie sie durch den Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt wurde, in dieser Qualität nicht erreicht worden, sodass die…

UFSG RV/0083-G/03Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

…der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des Grundkaufes in diesem Ausmaß nur die Optimierung der Baulandplanung sein könne, wie dies hier der Fall wäre. Für einzelne Bauinteressen wäre eine Baulandoptimierung, wie sie durch den Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt wurde, in dieser Qualität nicht erreicht worden, sodass die…

UFSG RV/0081-G/03Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

…der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des Grundkaufes in diesem Ausmaß nur die Optimierung der Baulandplanung sein könne, wie dies hier der Fall wäre. Für einzelne Bauinteressen wäre eine Baulandoptimierung, wie sie durch den Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt wurde, in dieser Qualität nicht erreicht worden, sodass die…

UFSG RV/0396-G/04Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des Grundkaufes in diesem Ausmaß nur die Optimierung der Baulandplanung sein könne, wie dies hier der Fall wäre. Für einzelne Bauinteressen wäre eine Baulandoptimierung, wie sie durch den Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt wurde, in dieser Qualität nicht erreicht worden, sodass die…

UFSG RV/0393-G/04Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des Grundkaufes in diesem Ausmaß nur die Optimierung der Baulandplanung sein könne, wie dies hier der Fall wäre. Für einzelne Bauinteressen wäre eine Baulandoptimierung, wie sie durch den Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt wurde, in dieser Qualität nicht erreicht worden, sodass die…

EStR 2000 Rz 6668–666922.4.4.6 Pauschale Einkünfteermittlung (§ 30 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.4.6 Pauschale Einkünfteermittlung (§ 30 Abs. 4 EStG 1988) 22.4.4.6.1 Allgemeines, Höhe der Einkünfte Rz 6668: Die pauschale Einkünfteermittlung ist die grundsätzliche Einkünfteermittlung für Altgrundstücke (siehe Rz 6654). Sie ist für Neugrundstücke nicht zulässig. Der Veräußerungserlös ist dabei wie…

EStR 2000 Rz 6670–667322.4.4.6.3 Zeitpunkt der Umwidmung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.4.6.3 Zeitpunkt der Umwidmung Rz 6670: Der niedrigere pauschale Umwidmungssatz von 40% kommt nur für Umwidmungen von Altgrundstücken zur Anwendung, die ab 1.1.1988 erfolgen. Eine frühere Umwidmung bleibt außer Betracht. Die Eigenschaft als Bauland muss überdies im Veräußerungszeitpunkt noch…

EStR 2000 Rz 779–7834.7.3.3 Altgrundstücke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

4.7.3.3 Altgrundstücke Rz 779: Für Grund und Boden des Altvermögens kann nach § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht…

BFG RV/7102502/2020Tausch- und Schenkungsvertrag: keine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.01.2026

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich Dienststelle Sonderzuständigkeiten (vormals Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel ) vom 9. März 2020…