Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Einheitswertbescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk in Wien vom 16. Mai 2001 betreffend Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 zum 1. Jänner 2001 entschieden: Der Berufung wird…
3. In den im gegenständlichen Schreiben angeführten weiteren Entscheidungen werde mehrfach, so insbesondere auch in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates Wien vom 22. März 2006, hervorgehoben, dass die Rechtsprechung zur Beantwortung der Frage, ob etwas Gebäude, Teil eines Gebäudes oder Selbständiges (selbständig bewertbares) Wirtschaftsgut sei…
7.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes Rz 529: Zur begünstigten Wohnraumsanierung zählen die Instandsetzung (einschließlich energiesparender Maßnahmen) sowie die Herstellung. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand ist das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Dieser liegt zB dann nicht vor, wenn zusätzlich zu einer bestehenden funktionsfähigen Heizungsanlage ein…
Nord- und Südwand des Vorraumes zum WC befinden sich Verblendungen aus Spanplatten, auf welchen eine Fliesenschicht angeklebt ist. Im Sockelbereich dieses Kastens, der ebenso aus Spanplatten besteht, befindet sich ein Fliesensaum, der am Sockel angeklebt ist und mit dem Fußboden verfugt ist. Um den Kasten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch O-KG, vom 27. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 27. Jänner 2004 und. gegen den berichtigten Bescheid vom 29. Jänner 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das…
7.6.4.5 Herstellung Rz 534: Herstellungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn Veränderungen an der Bausubstanz des bereits vorhandenen Wohnraumes vorgenommen werden. Die Neuschaffung von Wohnraum (zB Dachbodenausbau) fällt nicht unter diese Begünstigung, sondern kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 17.10.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 17.09.2013, ErfNr, StNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht…
21.5. Bauherreneigenschaft 21.5.1 Allgemeines Rz 6489: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu unterscheiden: die Bauherreneigenschaft für den Bereich der Absetzungen gemäß § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988; hiefür ist die Bauherrenverordnung, BGBl. Nr. 321/1990, maßgebend; die Bauherreneigenschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. und die weiteren Senatsmitglieder Ri_2, Ri_3 und Ri_4 in der Beschwerdesache DI Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 14.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 3. November 2010 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, KR Ing. Gottfried Parade und Herrn Robert Steinocher über die Berufung der Z., gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes A…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch "WTJ" Steuerberatungs GmbH & Co KG, Bundesstraße 70, 6830 Rankweil, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 4. November 2014 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Peter Grüner & Partner Steuerberatungsgesellschaft m. b. H. & Co. Kommanditpartnerschaft, 6460 Imst, Pfarrgasse 5, vom 10. 11. 2005 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 14. 10. 2005 (Artfortschreibung zum 1. 1. 2004…
7.6.3.2 Errichtereigenschaft Rz 506: Sonderausgaben für Aufwendungen zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung liegen nur vor, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude herstellt oder herstellen lässt. Rz 507: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen keine Bedenken, die Errichtereigenschaft anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber…
22.4.3.2 Herstellerbefreiung (Errichterbefreiung) 22.4.3.2.1 Tatbestand und Umfang der Befreiung Rz 6645: Gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sind Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen selbst hergestellten Gebäuden grundsätzlich (zur Nutzung zur Einkünfteerzielung siehe Rz 6647…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 16. Juli 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 16. Juli 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 30. August 2001 betreffend Artfortschreibung (§ 21 Abs. 1 Z 2 BewG 1955) zum 1. Jänner 2000, -, entschieden: Der angefochtene Artfortschreibungsbescheid vom 30. August 2001 und die Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MW, H, vom 9. Jänner 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 11. Dezember 2001 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Grunderwerbsteuer entschieden: Betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache A. B., Adr_1, vertreten durch Dr. N. O., Adr_2, über die Beschwerde vom 19.02.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20.01…
Soweit im gegenständlichen Beschwerdefall Rechtsfragen zu lösen waren, folgt das Bundesfinanzgericht der im Rahmen der rechtlichen Beurteilung angeführten einheitlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die vom Bundesfinanzgericht vorgenommene rechtliche Beurteilung auch hinsichtlich der Frage, inwieweit die Möglichkeit der Wahl…