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EAS 2388Vorübergehende Dienstnehmerentsendung nach Polen und Auswirkung der 1-Jahresfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4002/6-IV/4/0309.12.2003

…besteht. Diese Betrachtungsweise ist mit Polen bislang zwar noch nicht abgesprochen worden, würde aber auch in reziproken Fällen auf österreichischer Seite so gehandhabt werden. Entsendet ein polnisches Unternehmen laufend Bauarbeitskräfte an österreichische Baustellen, dann würde zwischen solchen Entsendungsfällen ein innerer Entsendungszusammenhang auch dann angenommen werden…

EAS 680Aufnahme von Ortskräften als Bauarbeiter bei Oststaatenprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2183/3/1-IV/6/9517.07.1995

Werden österreichische Unternehmen auf Großbaustellen in Tschechien, der Slowakei, in Polen und in der Ukraine im Baunebengewerbe tätig und überschreiten sie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit diesen Staaten vorgesehenen Baustellenfristen, sodass für diese Unternehmen "DBA-Betriebstätten" in diesen Staaten entstehen, dann sind die diesen…

EAS 1626Kurzfristiger Arbeitnehmereinsatz auf deutschen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/11-IV/4/0020.03.2000

Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…

EAS 3155Sicherungsleistungen bei Eisenbahnbaustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1334-IV/4/201026.05.2010

Plant eine deutsche Gesellschaft eine länger als 12 Monate andauernde Zusammenarbeit mit einer im Eisenbahnstreckenbau tätigen österreichischen Gesellschaft in der Form, dass sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine…

EAS 1483Personalleasing durch österreichische Beschäftiger mit Baustelleneinsatz in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 494/1-IV/4/9902.07.1999

Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer 12 Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das…

EAS 2624Deutsch-schweizerische Bau-ARGE mit 8monatiger Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0425-IV/4/200522.06.2005

Erweist sich für zwei Partnerunternehmen einer ausländischen BAU-ARGE, dass die Spezialtiefbauarbeiten an einem inländischen Verkehrsprojekt sechs Monate - nicht jedoch 12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland…

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

Die strittige Frage, ob im Fall des kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1. Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…

EAS 1674Sozialversicherungsbeiträge, Krankengeld, Leistungen der Bauarbeiterurlaubskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 723/1-IV/4/0029.06.2000

Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…

EAS 2604Grenzgänger als Mitarbeiter eines deutschen Gemeindebauhofes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0248-IV/4/200525.04.2005

  Anlässlich der österreichisch-deutschen Konsultationsgespräche vom 15. Dezember 2004 ist im Grunde Einvernehmen erzielt worden, dass die nach Artikel 19 Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht…

EAS 219ALU-Fenstereinbau im Auftrag einer deutschen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2334/1/1-IV/4/9218.12.1992

  Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet…

EAS 2826Arbeitskräfteüberlassung an die eigene ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0084-IV/4/200719.02.2007

Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…

EAS 3076Inländische Kurzbaustellen-ARGE mit deutschem Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1380-IV/4/200923.06.2009

Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter 12 Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der…

UStR 2000Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen 1 Allgemeines Zur Beurteilung, ob ein Unternehmer üblicherweise Bauleistungen erbringt, kann der Abschnitt F "Bauwesen" der SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - (ÖNACE 1995), basierend auf der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische…

EAS 2682Arbeitskräftegestellung begründet keine Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0768-IV/4/200514.12.2005

Das Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene…

EAS 1535Frage der Inlandsbetriebstätte einer deutschen ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 41/4-IV/4/9927.09.1999

Wird einer deutschen Arbeitsgemeinschaft, zu der sich zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft zusammengeschlossen haben, der Auftrag zur Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden erteilt und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann wird hiedurch für sämliche ARGE-Partner eine inländische…

EAS 1140Personalbeistellung durch deutsche Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 321/2-IV/4/9729.09.1997

Ist ein in der Möbelbranche tätiges österreichisches Unternehmen infolge seines knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in…

EAS 451Gerüstvermietungen an deutsche Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2327/1/1-IV/4/9410.06.1994

Werden von einem österreichischen Unternehmen Gerüste für Brückenbauten in Deutschland an bauausführende deutsche Bauträger vermietet, so führt eine derartige Vermietung für sich allein nicht zum Entstehen einer deutschen Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland. Eine differenzierte Betrachtung kann indessen erforderlich werden, wenn das österreichische Unternehmen…