…höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Musiker gelten ua. Angehörige von Orchestern und Kapellen, weiters Dirigenten und Kapellmeister, Solisten und Barpianisten. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Musiklehrer, unabhängig davon, ob sie an allgemein bildenden Schulen oder an Musikschulen tätig sind oder im Rahmen eines…
…auch berücksichtigte. Mit den nunmehr bekämpften Bescheiden vom 4. November 2005 berichtigte das Finanzamt die ursprünglich erlassenen Bescheide mit nachfolgender Begründung: Als Musiker gelten ua. Angehörige von Orchestern und Kapellen, weiters Dirigenten und Kapellmeister, Solisten und Barpianisten. Nicht zur Berufsgruppe gehören ua. Musiklehrer, unabhängig davon…
…403). Somit können Musiklehrer - anders als Angehörige von Orchestern und Kapellen, Dirigenten, Kapellmeister, Solisten sowie Barpianisten - auch nicht den Pauschbetrag der gegenständlichen Verordnung in Anspruch nehmen. Werden nicht inhaltsgleiche nichtselbständige Tätigkeiten wie Musiklehrer und Berufsmusiker im Rahmen verschiedener Dienstverhältnisse ausgeübt, kommt § 5 der genannten Verordnung…