…Haushaltsführung nicht mehr vorgelegen seien. In der dagegen eingebrachten Berufung verwies der Bw. einerseits auf "höchstpersönliche "Familienstrukturen" (Kind/verwitwete Mutter/behinderte Schwester)" bzw. anderseits darauf, dass das Erlangen von "Auswärtserfahrungen" zu einer gleichzeitig absolvierten, beruflichen Fortbildung für seine weitere, berufliche Entwicklung sehr wichtig gewesen sei…
12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.
12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…