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104 902 Treffer402 msnur geltende Fassungen
UFSZ3K ZRV/0024-Z3K/05Verrechnung einer Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.10.2007

…Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 9. August 2004, GZ. 610/17696/1/2001 ist der Firma BN. eine Ausfuhrerstattung in Höhe von € 3.621,66 gewährt worden. Der Bescheid wurde zu Handen des Masseverwalters AA. zugestellt. Mit gesondert ausgewiesenem Hinweis wurde mittgeteilt…

VS-10006.3.3.5. Ausfuhr aus dem steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.3.3.5. Ausfuhr aus dem steuerrechtlich freien Verkehr Erfolgt die Ausfuhr der vstW unmittelbar in ein Drittland und wird der Ausgang aus der Union nachgewiesen, wird die Steuer auf Antrag für nachweislich im Steuergebiet versteuerte vstW erstattet oder vergütet. Eine Ausfuhr ist dann…

MO-87003.2. Ausgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

…Erstattung vorgesehen ist, übermittelt die Interventionsstelle der zuständigen Ausfuhrerstattungszahlstelle - in Österreich Zollamt Salzburg/Erstattungen - unverzüglich auf direktem Weg eine beglaubigte Durchschrift des Kontrollexemplars T5). In diesem Fall trägt der Beteiligte in Feld 106 des Kontrollexemplars T5 folgenden Vermerk ein: "Zahlung der Erstattung erfolgt durch..." (Mitgliedstaat)

UP-43007.4. Angaben über Zollrückvergütungen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

7.4. Angaben über Zollrückvergütungen Der Ausführer hat im Antragsformular zur Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED anzugeben, ob eine Zollrückvergütung in Anspruch genommen wurde bzw. wird oder nicht. 7.5. Zollrückvergütung im Falle von Irrtümern Wird ein Präferenznachweis irrtümlicherweise ausgestellt oder ausgefertigt…

UP-43007.2. Betroffene Abgaben
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

7.2. Betroffene Abgaben Neben allen Arten von Zöllen fallen beispielsweise auch Antidumpingabgaben unter das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn…

MO-87003. Ausfuhrverfahren bei der Zollstelle
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

3. Ausfuhrverfahren bei der Zollstelle 3.1. Ausfuhrzollstelle (1) Für Interventionserzeugnisse, die in unverändertem Zustand ausgeführt werden sollen, erfolgt die Annahme der Ausfuhranmeldung durch die Zollbehörde des Mitgliedstaates, in dem die Erzeugnisse ausgelagert wurden. (2) Bei Erzeugnissen, die nach Verarbeitung ausgeführt werden sollen, erfolgt die…

UZK-IAArtikel 254 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugutegekommen sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 254 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugutegekommen sind (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) Werden Rückwaren, bei deren Ausfuhr ggf. Förmlichkeiten im Hinblick auf die Gewährung von Erstattungen oder sonstigen Beträgen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erfüllt wurden, zur Überlassung…

VS-10003.3.8. Zollrechtliches Ausfuhrverfahren bei Beförderungen unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.8. Zollrechtliches Ausfuhrverfahren bei Beförderungen unter Steueraussetzung 3.3.8.1. Allgemeines Für vstW unter Steueraussetzung, die aus dem EU-VstGeb verbracht werden sollen, sind grundsätzlich die Bestimmungen des UZK betreffend Ausfuhr anzuwenden (Abschnitt 5.2.2.). Daneben sieht die SystemRL vor, dass…

ZK-26301.4. Ausführer - Artikel 1 Z 19 UZK-DA
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

1.4. Ausführer - Artikel 1 Z 19 UZK-DA Ausführer ist a) eine Privatperson, die Waren aus dem Zollgebiet der Union befördert, wenn sich diese Waren im persönlichen Gepäck der Privatperson befinden; b) in anderen Fällen, in denen Buchstabe a nicht gilt: i) eine im…

UP-64007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 7.1. Grundsätzliches (1) Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 darf eine Vertragspartei einen entrichteten oder zu entrichtenden Zoll auf eine Ware ohne Ursprungseigenschaft nicht erstatten, stunden oder aussetzen, wenn die betreffende Ware unter der ausdrücklichen Bedingung in…

UZK-DAArtikel 159 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 159 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind (Artikel 204 des Zollkodex) (1) Rückwaren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind, werden von den Einfuhrabgaben befreit, sofern alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Die im…

VS-10006.3.3. Allgemeine Erstattungs- und Vergütungstatbestände
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.3.3. Allgemeine Erstattungs- und Vergütungstatbestände In den nationalen VSt-Ges finden sich Tatbestände, die auf alle vstW anwendbar sind und solche, die Sonderfälle je Warenkategorie darstellen. Erläuterungen zu den Sonderfällen sind in den speziellen ARL enthalten. 6.3.3.1. Aufnahme in ein…

UZK-IAArtikel 120 Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 120 Ermächtigter Ausführer (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden in der Union können einen im Zollgebiet der Union ansässigen Ausführer (im Folgenden "ermächtigter Ausführer"), der häufig Erzeugnisse mit Ursprung in der Union im Sinne des Artikels 59 Absatz 2 der Delegierten…

UZK-IAUnterabschnitt 4 Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 4 Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten Artikel 78 Registrierungspflicht der Ausführer und Ausnahmen davon (Artikel 64 Absatz 1 des…

UZK-IAArtikel 178 Teile oder Bestandteile einer Ware
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 178 Teile oder Bestandteile einer Ware (Artikel 116 Absatz 1 des Zollkodex) Ist die Erstattung oder der Erlass an die Zerstörung bzw. Vernichtung, die Aufgabe zugunsten der Staatskasse oder die Überführung in ein besonderes Zollverfahren oder die Ausfuhr der Waren geknüpft, doch sind die…

UZK-IAArtikel 173 Gestellung der Waren als Voraussetzung für Erstattung oder Erlass
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 173 Gestellung der Waren als Voraussetzung für Erstattung oder Erlass (Artikel 116 Absatz 1 des Zollkodex) Erstattung oder Erlass sind an die Gestellung der Waren geknüpft. Können Waren den Zollbehörden nicht gestellt werden, gewährt die entscheidungsbefugte Zollbehörde nur dann eine Erstattung oder einen Erlass…

UZKArtikel 118 Schadhafte Waren oder Waren, die den Vertragsbedingungen nicht entsprechen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 118 Schadhafte Waren oder Waren, die den Vertragsbedingungen nicht entsprechen (1) Die Einfuhrabgabenbeträge werden erstattet oder erlassen, wenn die Mitteilung der Zollschuld Waren betrifft, die vom Einführer zurückgewiesen wurden, weil sie zum Zeitpunkt der Überlassung schadhaft waren oder nicht den Bedingungen des Vertrags entsprachen…

UZK-DAAnhang 33-07 Erlass/Erstattung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-07 Erlass/Erstattung Gemeinsame Datenanforderungen (1)Begünstigter (Name und Anschrift) (2)Angabe des betreffenden Artikels des DelR (3)Zollstelle, die die Erstattung oder den Erlass gewährt hat (Bezeichnung und Anschrift) (4)Bezugnahme auf die Entscheidung über die Erstattung/den Erlass (5)Nachprüfende Zollstelle…

UP-47507. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien03.04.2020

…bis 4 gelten nur für Vormaterialien, die unter das Abkommen fallen. Ferner stehen sie der Anwendung eines Ausfuhrerstattungssystems für landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht entgegen, das nach Maßgabe des Abkommens bei der Ausfuhr gilt. (6) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, wenn die Erzeugnisse ohne Anwendung…

UZKKapitel 3 Ausfuhr und Wiederausfuhr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Ausfuhr und Wiederausfuhr Artikel 269 Ausfuhr von Unionswaren (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, sind in die Ausfuhr überzuführen. (2) Absatz 1 gilt nicht für die folgenden Unionswaren: a)in die passive Veredelung übergeführte Waren, b)Waren, die nach…