…der nunmehr mit Beschwerde beim Unabhängigen Finanzsenat angefochtenen Berufungsvorentscheidung vom 23. Jänner 2006, Zl. a., wies die Berufungsbehörde die Berufung als unbegründet ab, weil nach ihrer Ansicht - wie bereits im Abweisungsbescheid vom 17. November 2005, Zl. d., dargetan worden war - eine Voraussetzung für eine Aussetzung…
…der Abgabenentrichtungspflicht. ( VwGH 24.2.2004,98/14/0146). Sein Zweck liegt darin die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen. (VfGH 3.3.2001, B 621/98) Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete (bzw. nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuldigkeit, dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der…
…der Abgabenentrichtungspflicht. ( VwGH 24.2.2004,98/14/0146). Sein Zweck liegt darin die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen. (VfGH 3.3.2001, B 621/98) Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete (bzw. nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuldigkeit, dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der…
…die Wiederaufnahme der zu Grunde liegenden Umsatzsteuern 1993 und 1994 Folge gegeben worden wäre. II. Aussetzungszinsen In den Berufungen vom 2. Juni 2008 gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen für die Umsatzsteuernachforderungen 1993 und 1994 beantragte die Bw. gemäß § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung in…
…Antrages auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) bis zur Erledigung des Antrages die Pflicht zur Entrichtung von Säumniszuschlägen aus (VwGH 30.1.2020, Ro 2019/16/0001); dafür sind bereits ab Antragstellung Aussetzungszinsen zu bezahlen. Ein Aussetzungsantrag (§ 212a BAO) bewirkt stets eine Hemmung der Einbringung…
…6 gehemmt ist. Der Bf. hat gegen die Berufungsvorentscheidungen vom 20.1.2010, aus welchen die mit den Säumniszuschlägen belasteten Nachforderungen an Einkommensteuer 2005 bis 2007 resultieren, einen (am 24.2.2010 beim Finanzamt eingegangenen) Vorlageantrag gestellt, mit dem ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung (…
…1999, 99/13/0054). Die Festsetzung eines Säumniszuschlages setzt auch nicht die Rechtskraft des zugrunde liegenden Abgabenbescheides voraus. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Säumniszuschläge fallen grundsätzlich immer dann an…
…der Bw. fest, dass er keinerlei Verhalten gesetzt hätte, das darauf gerichtet wäre, sich der Abgabenentrichtung zu entziehen. Die Voraussetzungen für die Erlassung des hier bekämpften Sicherstellungsauftrages würden somit nicht vorliegen. Mit Bescheid vom 10. April 2012 wies das Finanzamt den Antrag auf Aussetzung der…
…auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO für den Gesamtbetrag des mit dem angefochtenen Bescheid geltend gemachten Zahlungsanspruchs bis zur Entscheidung über die Beschwerde. Wir verbleiben mit der Bitte um antragsgemäße Erledigung und zeichnen." ********** Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.8.2018 wurde die Beschwerde als unbegründet…
…für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war. Der Bf. wendet mit der gegenständlichen Beschwerde zunächst ein, dass die am 12.01.2010 erfolgte Wiederaufnahme der Aussetzung der Einbringung…
…21 Abs. 1, 3 und 5 UStG 1994 bereits (lange) vor dem Festsetzungszeitpunkt bzw. vor dem Beginn der (mit der Festsetzungen) für die Abgabenentrichtung jeweils bis zum 29.6.2018 gewährten Nachfrist(en), nämlich zu den im angefochtenen Bescheid genannten Fälligkeitsterminen, eingetreten ist, sodass jeweils…
…Abs. 1, 3 und 5 UStG 1994 bereits (lange) vor dem Festsetzungszeitpunkt bzw. vor dem Beginn der (mit der Festsetzung) für die Abgabenentrichtung jeweils bis zum 29.6.2018 gewährten Nachfrist(en), nämlich zu den im angefochtenen Bescheid genannten, sich aus dem Gesetz ergebenden Terminen…
…sachlich unrichtig ist (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Der Säumniszuschlag ist allein objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Säumniszuschläge fallen grundsätzlich immer dann an, wenn Abgaben nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden…
…Regeln der BAO, weil durch die Rangordnung des § 47 Abs. 2 IO die Fälligkeit der Masseforderungen und das Gebot, sie zu begleichen, nicht berührt werden (VwGH 21.2.1990, 89/13/0092; VwGH 23.11.1994, 91/13/0259). Reicht die Masse nicht zur Abgabenentrichtung…
…werden, bis die Abänderung oder Aufhebung des anderen Bescheides oder der nachträglich erlassene andere Bescheid rechtskräftig geworden sei. Abschließend werde darauf hingewiesen, dass eine Änderung bzw. Aufhebung des Säumniszuschlagsbescheides mittelbar von der Beschwerdeerledigung abhänge. Weiters werde darauf hingewiesen, dass die beantragte Aussetzung der Einhebung gemäß …
…zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Dabei sind die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Säumniszuschlagsansprüche setzen allerdings voraus, dass eine Verpflichtung zur Entrichtung der betreffenden Abgabe besteht…
…wenig konkretisierten Vorbringen im Beschwerdeschreiben (siehe Seite 3) noch mit dem Hinweis auf eine in einem Fachartikel geäußerte Rechtsmeinung ausreichend dargetan. Dass das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes betreffend Aussetzung der Einhebung in (verfassungs-)rechtlicher Hinsicht "klar und eindeutig unrichtig" ist, vermag das Bundesfinanzgericht im Hinblick auf …
…zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Dabei sind die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Säumniszuschlagsansprüche setzen allerdings voraus, dass eine Verpflichtung zur Entrichtung der betreffenden Abgabe besteht…
…der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155 ua). Sein Zweck liege darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen, VwGH 24.4.1997, 95/15/0164; VfGH 3.3.2001, B 621/98; Ritz, BAO5 § 217 Tz 2. Es ginge um die Rechtzeitigkeit der…
…beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Beschwerdeverfahren in Zusammenhang mit der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 26. Mai 2009, RV/0438-L/07, RV/0442-L/07 hingewiesen und ausgeführt, dass der Abgabenrückstand auf Grund der Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung anlässlich dieser Berufungsentscheidung nunmehr auf…