RIS AI
104 902 Treffer438 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0392-I/03Mindestkörperschaftsteuer bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung; Feststellungsbescheid gemäß § 6a Abs. 3 KStG 1988 als Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2004

…Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2001 ein, in der ein Verlust aus Gewerbebetrieb von -22.550 S ausgewiesen war. In einer Beilage zur Erklärung merkte sie an, bei den Einnahmen aus Hausverwaltungen lägen teils "Ausnahmegeschäfte, welche nicht unter § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes fallen…

KStR 2013 Rz 223–2392.10.2.2 Nebengeschäfte (§ 7 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…des § 7 Abs. 1 undbis 2 WGG einzusetzen. Die zuständige Abgabenbehörde hat daher auch zu prüfen, ob durch ein Ausnahmegeschäft oder mehrere Ausnahmegeschäfte, für das (die) Ausnahmeanträge gestellt werden, nicht eine Verletzung dieses Grundsatzes bewirkt wird. Zur Feststellung des Überwiegens im Sinne des § 7 Abs…

KStR 2013 Rz 244–2492.10.3 Steuerpflichtige Geschäfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…des § 7 Abs. 4, 4a und 4b WGG zu erwirken. Im Bescheid gemäß § 6a Abs. 2 KStG 1988 wird die unbeschränkte Steuerpflicht auf Ausnahmegeschäfte im Sinne des § 7 Abs. 4 bis Abs. 4b WGG eingeschränkt. Im Zweifelsfall kann mittels Bescheid gemäß § 6a Abs. 3 KStG…

KStR 2013 Rz 263–2772.10.7 Besteuerung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1.3 Eintritt und Ende der Teilsteuerpflicht Rz 272: Die Teilsteuerpflicht hinsichtlich genehmigter Ausnahmegeschäfte entsteht mit Aufnahme des einzelnen Geschäftes (siehe Rz 249). Nach § 18 Abs. 3 KStG 1988 ist § 18 Abs. 2 KStG 1988 hinsichtlich jedes einzelnen Geschäftes anzuwenden. Wird ein genehmigtes Ausnahmegeschäft abgeschlossen…

AH-11201. Befreiungen nach Waren
geltende FassungRichtlinien09.05.2016

1. Befreiungen nach Waren 1.1. Waren mit einem statistischen Wert bis zu 1.000 Euro Rechtsgrundlagen § 19 Z 1 1. AußWV 2011 (Befreiung) § 2 Abs. 1 AußWG 2011 (Wert) Befreiung (1) Die Befreiung gilt für nur Textilwaren und Stahlwaren. (2) Die Befreiung gilt für…

VB-04004. Generelle Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

4. Generelle Ausnahmen (1) Die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 finden keine Anwendung (dies gilt sowohl in der Einfuhr (Durchfuhr) als auch im Warenverkehr innerhalb der Union): a)auf Personen, die nach den inländischen oder entsprechenden ausländischen gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, Waffen oder Munition zu erzeugen…

UZK-IAArtikel 122 Ausnahmen vom Ursprungsnachweis
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 122 Ausnahmen vom Ursprungsnachweis (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Erzeugnisse, die in Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen versandt werden oder die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden, werden ohne Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Erklärung auf der Rechnung als…

UZK-DAKapitel 3 Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Zolllager Artikel 201 Einzelverkauf (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex) Bewilligungen für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren werden unter der Voraussetzung erteilt, dass die Lagerstätten nicht für den Einzelverkauf genutzt werden, es sei denn, der Verkauf von Waren…

UZK-DAArtikel 117 Einzelverkauf
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 117 Einzelverkauf (Artikel 148 Absatz 1 des Zollkodex) Die Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern nach Artikel 148 des Zollkodex wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: a)Die Verwahrungslager werden nicht für den Einzelverkauf genutzt. b)Verwahrte Waren, die eine Gefahr darstellen oder andere Waren…

VB-04023. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Ausnahmen Die Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 gelten gemäß § 2 Sprengmittelgesetz 2010 nicht für (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7519"): Gegenstände, die das Pyrotechnikgesetz 2010 (siehe VB-0404), das Kriegsmaterialgesetz 1977 (siehe VB-0401), das Waffengesetz 1996 (siehe VB-0400) oder…

AH-11204. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

4. Ausnahme bei mengenmäßigen BeschränkungenStrafbestimmungen (1) Rechtsgrundlage ist Artikel 127 Abs. 3 ZBefrVO. (2) Die Befreiung gilt für Textilwaren und Stahlwaren, die Quotenregelungen unterliegen, bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft für Waren, die entsprechend der ZBefrVO abgabenfrei eingeführt werden können. Hinweis…

VB-03013. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

3. Ausnahmen (1) Die Beibringung einer Einfuhrbescheinigung gemäß Abschnitt 2.2. ist nicht erforderlich für Saatgut, das 1.den Ursprung in einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz hat oder 2. a)in einem Drittstaat erzeugt worden ist, und…

VB-03113. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

3. Ausnahmen (1) Der Einfuhrkontrolle unterliegen nur jene Waren, die in der EU "vermarktet" werden. Unter Vermarktung sind dabei das erste Anbieten und der erste Verkauf für den menschlichen Verzehr auf dem Gebiet der GemeinschaftUnion zu verstehen. Von der Einfuhrkontrolle ausgenommen sind daher alle jene…

UZK-IAArtikel 103 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 103 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die folgenden Erzeugnisse sind von der Verpflichtung, eine Erklärung zum Ursprung auszufertigen und vorzulegen, ausgenommen: a)Erzeugnisse, die in Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen verschickt werden…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…

UZK-DAArtikel 25 Ausnahmen von den Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 25 Ausnahmen von den Begünstigungen (Artikel 38 Absatz 6 des Zollkodex) Die Begünstigungen nach Artikel 24 werden nicht gewährt bei Zollkontrollen im Zusammenhang mit einem besonderen Gefährdungsniveau oder bei Kontrollverpflichtungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften der Union. Die Zollbehörden geben jedoch Sendungen, die von einem AEOS…

ZK-20301.5. Verfahrenshinweise
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

1.5. Verfahrenshinweise 1.5.1. Antrag und Zollanmeldung Die Zollanmeldung kann durch andere Formen der Willensäußerung erfolgen (Art. 141 UZK-DA). Diese Zollanmeldungen werden auch für Waren abgegeben, für die die Begünstigung des Nebenwegverkehrs zulässig ist durch mündliche Zollanmeldung (siehe dazu Art§ 21 Abs…

UZK-IAArtikel 97 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Ursprungszeugnisses nach Formblatt A oder einer Erklärung auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 97 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Ursprungszeugnisses nach Formblatt A oder einer Erklärung auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Erzeugnisse, die in Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen verschickt werden oder die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden…

ZT-25109. Außergewöhnliche Situationen
geltende FassungRichtlinien22.11.2017

9. Außergewöhnliche Situationen 9.1. AusschöpfungErschöpfung von Zollkontingenten Die Mitgliedstaaten stellen nach der AusschöpfungErschöpfung eines Zollkontingents keine weiteren Ziehungsanträge auf dieses Kontingent.

VB-03102.4. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

2.4. Ausnahmen 2.4.1. Ausnahmen für Obst und Gemüse 2.4.1.1. Allgemeine Ausnahmen (1) Gemäß Artikel 76 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Artikel 34 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 5432023/20112429 bestehen Vermarktungsnormen für jene…