Die in Deutschland ansässige D-GmbH hält über die in Österreich errichtete, bloß vermögensverwaltende Ö-KG sämtliche Anteile an der in Österreich ansässigen Ö-GmbH, wobei das Vermögen der Ö-GmbH ausschließlich aus unbeweglichem Vermögen im Inland besteht. Wird die D-GmbH mit Verschmelzungsbeschluss vom…
Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken…
2.1.3. Ausländische Umwandlungen 2.1.3.1. Grundsätzliches Rz 433: Ausländische Umwandlungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 3 UmgrStG sind den inländischen errichtenden oder verschmelzenden Umwandlungen (siehe Rz 412 ff) vergleichbare Umwandlungen ausländischer Körperschaften im Ausland. Die Vergleichbarkeit ist anhand der…
Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies…
1.13. Verschmelzungen und Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a KStG 1988 1.13.1. Allgemeines Rz 385a: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Die Regelung bewirkt, dass Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten beherrschten ausländischen…
Wird eine österreichische Holdinggesellschaft, die eine Beteiligung an einer schweizerischen und einer französischen Tochtergesellschaft hält, verschmelzend auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral auf die alleinige französische Gesellschafterin umgewandelt, verbleibt in Österreich keine Betriebstätte mehr und die zwei Beteiligungen scheiden damit aus der österreichischen Besteuerungshoheit aus…
Wird eine holländische Kapitalgesellschaft, die in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet hat, auf eine andere holländische Kapitalgesellschaft steuerneutral verschmolzen, und kann daher in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass eine Verschmelzung ausländischer Körperschaften im Ausland auf Grund vergleichbarer Vorschriften im Sinn von § 1 UmgrStG. stattgefunden hat…
Hält eine österreichische Aktiengesellschaft (die A-AG) 100% der Anteile an einer deutschen GmbH (der X-GmbH) und wird diese GmbH errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter…
Schaltet eine österreichische Holdinggesellschaft (Holding 1), die die Interessen aus einer 26-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen operativen Gesellschaft wahrnimmt, zwischen sich und die 26-prozentige Beteiligung zwei weitere Holdinggesellschaften (eine 100-proezntig gehaltene deutsche Holdinggesellschaft 2 und eine von dieser 100-prozentig gehaltene österreichische…
Soll die 100-prozentige deutsche Tochter-GmbH einer österreichischen AG verschmelzend auf die österreichische AG umgewandelt werden - ob dies handelsrechtlich derzeit möglich ist, ist nicht vom BM für Finanzen zu entscheiden - und können nach österreichischem Recht die von der Tochter-GmbH erlittenen Verluste von der…
Erwirbt eine österreichische Banken-AG von einer ebenfalls in Österreich ansässigen und zum Konzernverbund gehörenden Nicht-Banken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer in einem EU-Staat ansässigen Banken-AG als vorbereitenden Anteilserwerb für eine nachfolgende…
Das DBA-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen im Fall der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates vor (Art. 13 Abs. 3 lit. a DBA-F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der…
1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen 1.8.1. Atypisch stille Beteiligung an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft Rz 355: An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB…
…Diese Voraussetzung gilt sowohl für Inlandsverschmelzungen und grenzüberschreitende Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis 3 UmgrStG) als auch für Auslandsverschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 4 UmgrStG) hinsichtlich deren inländischer Betriebsstätten und sonstigem Vermögen. Rz 55: War das Besteuerungsrecht bei der übertragenden Gesellschaft schon vor…
…dh. Verschmelzung inländischer Körperschaften auf ausländische (Export-Verschmelzung, siehe Rz 23 und Rz 41 ff) oder ausländischer Körperschaften auf inländische (Import-Verschmelzung, siehe Rz 23 und Rz 160a ff), oder Auslandsverschmelzung (§ 1 Abs. 1 Z 4 UmgrStG), dh. Verschmelzung ausländischer Körperschaften im Ausland auf Grund…
…steuerliche Jahresergebnis der Mitunternehmerschaft im Wege der Schätzung auf die übertragende und übernehmende Körperschaft aufgeteilt werden. Rz 93: Zu den Umgründungskosten siehe Rz 141. 1.2.3.2. Gewinnermittlung bei Auslandsverschmelzungen Rz 94: Führt eine Auslandsverschmelzung zum Übergang einer inländischen Betriebsstätte, kommt es zur Buchwertfortführung…
Werden Wertpapiere aus einer amerikanischen und einer englischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) in die inländische Stammhausbetriebstätte überführt, muss dieser Vorgang auf der Grundlage von Artikel 7 der DBA mit den USA und mit Großbritannien sowie auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 für steuerliche Belange…
Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…
15.6.6 Ausländische Gruppenmitglieder 15.6.6.1 Allgemeines Rz 1075: Die Unternehmensgruppe kann auch ausländische Gruppenmitglieder umfassen, die in einem Staat ansässig sind, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht (siehe Rz 1013a; zum ex lege Ausscheiden von am 28.2.2014 bestehenden Gruppenmitgliedern…
24.3.226.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen Rz 1460: § 20 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 sieht die Anwendung der Liquidationsbesteuerungsvorschriften des § 19 KStG 1988 für Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen sowie für vergleichbare Vermögensübertragungen vor, da diesen Umgründungstypen die…