…Zahl: 610/000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/0000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/0000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…des ZA Salzburg/Erstattungen vom 13.02.2002, Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…24. April 2002, Zahl: 610/0000/8/1996, betreffend Rückforderung einer an den Zessionar gezahlten Ausfuhrerstattung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22. August 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) rechtskräftig beendet ist. Die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung erfolgte innerhalb der Frist gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95. In der Stellungnahme vom 13…
…2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) rechtskräftig beendet ist. Die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung erfolgte innerhalb der Frist gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95. In der Stellungnahme vom 13…
…2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) rechtskräftig beendet ist. Die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung erfolgte innerhalb der Frist gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95. In der Stellungnahme vom 13…
…2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) rechtskräftig beendet ist. Die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung erfolgte innerhalb der Frist gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95. In der Stellungnahme vom 13…
…laut Auskunft des Zollamtes Wien vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat und das gegen sie eingeleitete Verfahren betreffend Entstehen der Einfuhrzollschuld rechtskräftig beendet ist. Die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung erfolgte innerhalb der Frist gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr…
…laut Auskunft des Zollamtes Wien vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat und das gegen sie eingeleitete Verfahren betreffend Entstehen der Einfuhrzollschuld rechtskräftig beendet ist. Die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung erfolgte innerhalb der Frist gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr…
…vom 7. August 2008 | Erstattungssatz | EUR 15,20/100 kg | Menge | 16.663,00 kg Zahlungshinweis Die Überweisung des Ausfuhrerstattungsbetrages auf das vom Ausführer bekannt gegebene Girokonto erfolgt durch das Zollamt Salzburg. Entscheidungsgründe Am 10. Oktober 2008 hat die Beschwerdeführerin (nachstehend…
…zuzüglich einer Erhöhung von 10 % zurückgefordert. In der Begründung wird ausgeführt, dass der Satz der Ausfuhrerstattung gemäß Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 von der Bf in Feld 106 des Kontrollexemplars T5 nicht angegeben worden sei, weshalb die für die betreffende Ausfuhr zu…
…Erstattungen vom 21. Jänner 2004, Zl. 610/00000/11/1997, betreffend Rückforderung der Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird dahingehend abgeändert, dass der Berufung vom 16. Mai 2002 stattgegeben und der Bescheid vom 16. April 2002, Zahl: 610…
…Zl. 610/00000/2/2001, konnte aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden. Zahlungshinweis Die Überweisung des Ausfuhrerstattungsbetrages in Höhe von EUR 9.911,00 auf das von A.B. bekannt gegebene Girokonto erfolgt durch das Zollamt Salzburg. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 85c Abs…
…vom 9. August 2005, Zl. 610/00000/2/2002, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…