…Studium ihrer Tochter an der Webster Universität Wien nicht gegeben sei. Die Bw. hat sich innerhalb der ihr gesetzten Frist zu diesem Vorhalt nicht geäußert. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des…
…an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Nach § 34 Abs. 8 EStG gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes…
…für auswärtige Berufsausbildung betreffend eines Studiums der Molekularbiologie in London zusteht. Das Finanzamt beantragte die Abweisung der Berufung, weil dieses Studium an der Universität Wien (mit vergleichbaren Lehrinhalten) inskribiert werden könne. Die diesbezüglichen Veranlagungsbescheide begründete das Finanzamt wie folgt: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes…
…der Bf.) oder ob die Aufwendungen für das auswärtige Studium nur mit dem Pauschbetrag von 110 Euro monatlich berücksichtigt werden können (Ansicht des Finanzamts). Rechtsgrundlagen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung…
…auf das geplante weitere Studium an einer amerikanischen Universität für das Fach "Internationale Beziehungen" vorzubereiten. Um nach der High School in den USA studieren zu können, habe ihre Tochter erfolgreich die dafür vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt. Dieser Umstand beweise die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit ihrer auswärtigen Berufsausbildung…
…mit einer deutschsprachigen (allenfalls an der Wiener Fachhochschule) auszugehen. Gem. § 34 (8) EStG 1988 idgF gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines…
…Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…die geltend gemachten Aufwendungen für die auswärtigen Berufsausbildungen der beiden Kinder, da es im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Möglichkeit zur Ausbildung gäbe. Die Abgabenbehörde erkannte zudem als nachgewiesene Kosten aus der eigenen Behinderung lediglich einen Betrag von 829,85 € als außergewöhnliche Belastung an…
…sondern nur an sehr wenigen Schulen in Niederösterreich mit sportlichem Schwerpunkt." Das Finanzamt wies mit Berufungsvorentscheidung vom 13. 4. 2010 die Berufung mit folgender, sehr ausführlicher Begründung ab: "Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann…
…Abs 8 EStG 1988 gelten "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von "110 Euro" [1.500 S] pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." Diese Bestimmung…
…zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 34 Abs. 8 leg. cit. gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…ein Vorlesungsverzeichnis für "Biologische Chemie" an der Universität Wien, nach mittels E-Mail vom 6.10.2010 eine Inskriptionsbestätigung für das 7. Semester "Biologie-Chemische Fachrichtung". Über die Berufung wurde erwogen: § 34 Abs. 8 EStG 1988 lautet: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des…
…den USA nicht nur die Fremdsprache als Arbeitssprache sei, sondern vor allem das Studium an der High School, welches sie für das beabsichtigte, weitere Studium an einer amerikanischen Universität für das Fach "Internationale Beziehungen" vorbereiten solle. Um nach der High School in den USA studieren…
…aus dem hervorgeht, dass es mehrere internationale Schulen in A gibt. Wie aus der Homepage der Y School hervorgeht, werden an dieser Schule Kinder im Alter von 4 bis 13 Jahren unterrichtet. Die Frage nach einem Abschluss, der zu einem internationalen Universitätsstudium berechtigt, kann somit…
…Außergewöhnliche Belastung Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung § 34 Abs. 8 EStG 1988 lautet: „Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110…
…für die zu beurteilende Frage nicht ausschlaggebend. In zwei Telefonaten legte der Bw. neuerlich seinen Standpunkt dar und verzichtete gleichzeitig auf die Aufrechterhaltung der geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes…
…Bw.) unter anderem jeweils den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung ihres Sohnes, die an der HLF Krems erfolge. Das Finanzamt versagte den Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 jeweils mit folgender Begründung: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche…
…auf Erstattung der Schulkosten. Insoweit ist auch das Tatbestandsmerkmal der „Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes“ letztlich nicht erfüllt. Die Prüfung der Frage, ob die Mitgliedsbeiträge an den Elternverein (als mögliche Ausbildungskosten im engeren Sinn) als außergewöhnliche Belastung nach den allgemeinen Bestimmungen des § 34 EStG…
…1988 (Einkommensteuergesetz 1988) gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Der Verwaltungsgerichtshof hat…
…Abs 8 EStG gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt und soll höhere…