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UFSG RV/0285-G/06Kein "Ansparen" der angemessenen steuerfreien geldwerten Vorteile für Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflüge).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2008

…Dies werde damit begründet, dass Betriebsausflüge nicht jährlich, sondern in größeren (mehrjährigen) Abständen erfolgen würden und in diesem Zusammenhang ein "Aufsparen" des steuerfreien Anteiles erfolgt sei. Entsprechend den Lohnsteuerrichtlinien bestehe eine Steuerfreiheit nur insoweit, als sowohl die Vorteile für die Teilnahme als auch die hierbei…

BFG RV/4300004/2013Im Zweifel keine Verletzung der objektiven Sorgfalt erweislich, wenn ein - im Übrigen unter Spielsucht leidender - Objektbetreuer eines Kreditinstitutes mit Hauptschulabschluss und ohne steuerliches Fachwissen veruntreute Gelder gegenüber dem Fiskus nicht offenlegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.02.2015

…geforderten rechtmäßigen Verhalten des Beschuldigten hätte auch gehört, in weiterer Folge die vorgeschriebenen Abgaben auch abzuführen. Er hätte einen Teil der veruntreuten Gelder dafür aufsparen müssen. Weil aber alles im Rahmen der Spielsucht sofort wieder ausgegeben wurde, hätte der Beschuldigte auch bei entsprechender Abgabenerklärung samt…

UFSW RV/3021-W/07Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2008

…nach Eröffnung des Ausgleichs eingehenden Geldern zur gleichmäßigen Zahlung der Gläubiger verwendet worden. Durch das Aufsparen der liquiden Mittel bis zum Ausgleichsverfahren (statt einer sofortigen Verteilung) sei es zu keiner Schlechterstellung der Abgabenbehörde gekommen, da im Ausgleichsverfahren das Finanzamt rund 4,64% der angemeldeten Forderungen…

UFSW RV/3020-W/07Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2008

…nach Eröffnung des Ausgleichs eingehenden Geldern zur gleichmäßigen Zahlung der Gläubiger verwendet worden. Durch das Aufsparen der liquiden Mittel bis zum Ausgleichsverfahren (statt einer sofortigen Verteilung) sei es zu keiner Schlechterstellung der Abgabenbehörde gekommen, da im Ausgleichsverfahren das Finanzamt rund 4,64% der angemeldeten Forderungen…