15.4.5.2 Aufräumepersonal Rz 972: Eine Aufräumeperson steht regelmäßig in einem Dienstverhältnis, selbst wenn ihr hinsichtlich der Arbeitszeit eine gewisse Freizügigkeit eingeräumt ist (VwGH 21.2.1984, 83/14/0102). Indizien für ein Dienstverhältnis sind eine regelmäßige (mindestens ein Mal wöchentliche) Tätigkeit, die…
…auch wenn der Steuerpflichtige nur gegenüber wenigen oder nur einem einzigen Auftraggeber tätig wird (VwGH 06.03.1973, 1032/72 ). So sind beispielsweise gewerblich tätig: Aufräumpersonal Bedienungspersonal Berufssportler Büroaushilfskräfte Fußballschiedsrichter Hausbetreuer Mannequins Markthelfer Psychotherapeuten (ohne Universitätsstudium) Reiseleiter Sportschiedsrichter Schwarzhörerfahnder Trainer Sporttrainer Auch das trifft auf…
…auch wenn der Steuerpflichtige nur gegenüber wenigen oder nur einem einzigen Auftraggeber tätig wird (VwGH 06.03.1973, 1032/72 ). So sind beispielsweise gewerblich tätig: Aufräumpersonal Bedienungspersonal Berufssportler Büroaushilfskräfte Fußballschiedsrichter Hausbetreuer Mannequins Markthelfer Psychotherapeuten (ohne Universitätsstudium) Reiseleiter Sportschiedsrichter Schwarzhörerfahnder Trainer Sporttrainer Auch das trifft auf…