…mit Bescheid vom 17. November 2008 abgewiesen, da Asylwerber ein vorläufiges Aufenthaltsrecht besitzen und es sich bei ihnen um "Fremde" handelt, bei denen trotz jahrelangem Aufenthalt nicht von einer Verfestigung im Bundesgebiet ausgegangen werden könne, weshalb die Bestimmung des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 nicht…
…sowie ab einem Aufenthalt von 60 Monaten in Österreich. Der Unabhängige Finanzsenat, Außenstelle Linz, hat unter GZ. RV/0612-L/08 am 4.12.2009 entschieden, dass auch bei AsylwerberInnen, deren Verfahren nach dem AsylG 1997 geführt wird, ab einem 60-monatigen Aufenthalt Anspruch auf…
…halte ich mich Seit 26.Juni 2003 rechtmäßig in Österreich auf, bin ich mit Hauptsitz in Österreich gemeldet.. Beweis Haushaltsbestätigung Da mein Aufenthalt von 60 Monaten im Bundesgebiet Österreichs gegeben ist, besteht gemäß Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) ab Juni 2008 Anspruch auf Familienbeihilfe für die im Bescheid…
…der vor dem 1.1.2006 geltenden Fassung anzuwenden sei, wonach Voraussetzung für den Anspruch auf Familienbeihilfe u.a. ein ständiger Aufenthalt von 60 Monaten in Österreich sei. Diese Voraussetzung sei im Jänner 2009 erfüllt gewesen. Das Asylverfahren sei erst am 30.6.2009 mit…
…aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem Juni 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist damit nicht gegeben. Es…
…sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem September 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist damit im Streitzeitraum nicht gegeben…
…auf Zuerkennung von Familienbeihilfe, dass sein Familienwohnsitz in Polen liegt, insoweit eine Indizwirkung zu, als der Unabhängige Finanzsenat (UFS) zur Ansicht gelangt, dass sich der Bw. seit Dezember 2000 nicht ständig in Österreich aufgehalten hat. Da somit ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne…
…aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem August 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist demnach nicht gegeben. Ob…
…aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem Juni 2005 ständig in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist damit nicht gegeben…
…aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem Dezember 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist damit nicht gegeben. Es…
…Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit September 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist damit nicht gegeben. Es…
…Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit Juli 2002 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist damit nicht gegeben. Es…
…sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem September 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 war damit im Streitzeitraum nicht gegeben…
…aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem September 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist damit nicht gegeben. Es…
…und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Zum Zeitpunkt der Antragstellung hat sich der Bw. seit Juni 2004 ständig in Österreich aufgehalten. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist damit nicht gegeben. Es ist…
…für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw. hält sich erst seit dem Juni 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist damit nicht gegeben. Es ist daher…
…aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem September 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 ist damit nicht gegeben. Es…
…nicht bearbeitet worden, nach Meinung der Bf stünde ihr ab 2008 (60 Monate ab Stellung des Asylantrags und damit Beginn des Aufenthalts in Österreich) Familienbeihilfe für ihre Kinder zu. Ein (neuerlicher) Antrag auf Zuerkennung von Familienbeihilfe wurde am 20.7.2015 nicht gestellt. "Durch die…
…I Nr. 142/2004 auf Grund der Übergangsbestimmung anzuwenden, somit ist auf die Mindestaufenthaltsdauer von 60 Monaten abzustellen. Für die Zeit danach bestand bis März 2010 kein gültiger Aufenthaltstitel. Auf Grund der Tatsache, dass betreffend die Berufungswerberin und ihrer Familie zum Zeitpunkt der Antragstellung auf…
…vom Fehlen eines zu dauerndem Aufenthalt berechtigenden Aufenthaltstitels genügt, erreicht im gegenständlichen Fall - innerhalb des Streitzeitraumes, für den die Familienbeihilfe begehrt wird - der Aufenthalt der Bw. (ihres Ehegatten sowie ihrer Familienmitglieder) in Österreich nicht die erforderliche Dauer von 60 Monaten gerechnet ab dem Tag der…