…Denn auch bei Anwendung des nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zulässigen "Architektendurchgriffes" auf die (vermutlich) russischen Innenarchitekten wird wegen der Gewerblichkeit ihrer Tätigkeit keines der in § 98 EStG 1988 normierten Anknüpfungskriterien für den Eintritt der beschränkten Steuerpflicht vorliegen. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…nicht zur Anwendung kommen, weil die als Subauftragnehmer wirkenden Innenarchitekten Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und daher - bei Fehlen einer inländischen Betriebstätte - nach § 98 EStG 1988 keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegen, sodass der "Architektendurchgriff" ins Leere läuft. Denn § 99 EStG 1988 kann den in § 98 EStG 1988…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MG, vertreten durch Dr. Fritz Miller, 6780 Schruns, Gerichtsweg 2, vom 8. Oktober 1998 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 7. September 1998 betreffend Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens für das Jahr 1994 und Umsatzsteuer für die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Fritz Miller, 6780 Schruns, Gerichtsweg 2, vom 8. Oktober 1998 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 7. September 1998 betreffend Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 1994 und 1996 und Umsatzsteuer 1994 bis…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MU, vertreten durch Dr. Fritz Miller, Rechtsanwalt, 6780 Schruns, Gerichtsweg 2, vom 9. Oktober 1998 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 10. September 1998 betreffend Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens für das Jahr 1994 sowie Umsatzsteuer für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Christian Pötzl, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Volksfeststraße 8, vom 6. Juni 1997 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 16. Juli 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
***BF***: Die Vergabe der Bauleistung erfolgte erst nach einem Vergabeverfahren. Die Bauleistung wurde ausgeschrieben und konnte die Höhe der Baukosten nicht feststellen. Es gab zwei optimierte Planungsvarianten, eine wurde 30.06.2015 beschlossen. Diese hat zur Vermehrung der Flächen und der Baukosten geführt. Die andere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J.A., Adresse, vertreten durch A, vom 6. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. März 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Frau…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 16. Juli 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 6. Juni 1997 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 31.07.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt (belangte Behörde) vom 06.07.2017, betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2016 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. Silvia Gebhart, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des Dipl.-Ing. BW, Wien, vertreten durch AGITAS, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1030…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Winkel Steiner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsges.m.b.H., 6845 Hohenems, Schweizer Straße 77, vom 3. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Dr. Dietmar Schorn, vom 27. Jänner 2001 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Mag. Thomas Burkowski, Gerstnerstraße 8/EG, 4040 Linz , über die Beschwerde vom 01.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Michael Pilz, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz, jeweils vom 6. April 1998, betreffend Wiederaufnahme und Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 17.10.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 17.09.2013, ErfNr, StNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.K., Adresse, vertreten durch RA.A, vom 4. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. August 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.  …