…bis 1999 die strittigen Aufwendungen aus der Geltendmachung eines Arbeitszimmers entstanden. In der Berufung führt die Bw. in Bezug auf ihre schriftstellerische Tätigkeit aus, sie habe im Jahr 1999 ein rund 250 Seiten umfassendes Buch fertig geschrieben, an welchem sie drei Jahre gearbeitet hätte bzw…
…Tätigkeit zu bestimmen (VwGH 02.09.2009, 2005/15/0049). Nach dem Mittelpunkt (Schwerpunkt) lassen sich folgende Typen von Tätigkeiten (Berufsbildern) unterscheiden: Tätigkeiten (Berufsbilder), deren Mittelpunkt (Schwerpunkt) jedenfalls außerhalb eines Arbeitszimmers liegt Rz 329a: Bei derartigen Tätigkeiten bestimmt (prägt) die außerhalb des Arbeitszimmers ausgeübte (Tätigkeits…
…Abzugsfähige Aufwendungen Rz 334: Als Werbungskosten im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer kommen insbesondere anteilige Mietkosten, anteilige Betriebskosten (Beheizung, Beleuchtung, sonstige Betriebskosten), bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen anteilige Absetzung für Abnutzung sowie anteilige Finanzierungskosten in Betracht. Eine Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung (1,5% pro Jahr…
…Arbeitszimmer im Rahmen der einheitlichen Einkunftsquelle als Schriftsteller und Fachvortragender (nur dann) abzugsfähig, wenn die schriftstellerische Tätigkeit im Vordergrund steht (vgl. Rz 332). Beispiel 2: G erzielt nichtselbständige Einkünfte als Steuerberater und ist überdies als Gutachter auf dem Gebiet des Rechnungswesens tätig. Er nutzt einen…
…treten (zB schriftstellerische und vortragende Tätigkeit auf einem bestimmten Fachgebiet). Die geltend gemachten Ausgaben für das Arbeitszimmer hätten daher nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden können. Im gemäß § 293b BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 2000 vom 3. Juli 2002 verwies das FA hinsichtlich Nichtanerkennung des "Arbeitszimmers"…
…für eine Berücksichtigung bzw. Nicht-Berücksichtigung der begehrten Aufwendungen gibt. Tätigkeit des Berufungswerbers: Entscheidend ist hier das typische Berufsbild. Der Berufungswerber unterrichtet an einer Universität die Meisterklasse Malerei & Graphik und bezieht diesbezüglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Allgemein kann gesagt werden, dass bei Nichtselbstständigen ein Arbeitszimmer…
…dato sei sie auch noch nicht schriftstellerisch tätig gewesen. Die im Arbeitszimmer ausgearbeiteten Zusammenfassungen, Exzerpte, Pläne, etc. würden aber unmittelbar in den Vorträgen verwendet und tw. auch an die Teilnehmer ausgehändigt. Ein Vortrag bzw. eine Beratung ohne umfassende Vorbereitung im Arbeitszimmer sei jedenfalls nicht möglich.…
…und Erhärtung der Notwendigkeit die Aufzeichnungen über die Heimarbeit und zusätzliche Begründung bei. Die Heranziehung der Beschreibung der Haupttätigkeit des Bw. durch Computerprogramme wie WIKIPEDIA erscheint für die Beurteilung des Werbungskostenbegriffes die Notwendigkeit eines beruflich bedingten Arbeitszimmers als nicht zielführend, da die Tätigkeit des Bw…
…das Arbeitszimmer notwendig sei. Eine einkunftsquellenbezogene Beurteilung erfordere eine Prüfung, ob mehrere Tätigkeiten insgesamt als eine (einzige) Einkunftsquelle oder aber jeweils als eigenständige Einkunftsquellen anzusehen seien. Diese Beurteilung habe nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung zu erfolgen. Bei der nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit als Ärztin sowie bei…
…ausüben. Bei diesen Tätigkeiten handle es sich zum Beispiel um die Überprüfung der fristgerechten Bezahlung des Mietzinses, die Durchführung des Mahnwesens, das Führen der Buchhaltung und die Abwicklung der Fremdleistungen für die Mietobjekte, wie Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Müllentsorgung und so weiter). Dafür sei ein Arbeitszimmer…
…1 Z 7 EStG 1988 anzusehen wären. Typische Arbeitsmittel wie zB Computer einschließlich Computertische, Kopier- und Faxgeräte, Drucker, EDV-Ausstattungen, Telefonanlagen bleiben hingegen bei entsprechender beruflicher oder betrieblicher Verwendung abzugsfähig, und zwar auch dann, wenn sie in Privaträumen oder einem nicht abzugsfähigen Arbeitszimmer aufgestellt werden.
…Archivierung dazu) einen solchen Raum auch unbedingt erforderlich macht. Da ich wie bekannt seit Jahren in Pension bin und keinerlei Zugang zu anderen Büroräumlichkeiten habe (bei aktivem Büroarbeitsprozess war es auch nie Thema), ist mein Arbeitszimmer zentraler Mittelpunkt für die Ausübung meiner Tätigkeit und daher…
…2004/15/0148). Zu beachten ist, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes - abweichend von oben beschriebener Grundregel - nur bei Tätigkeiten mit nicht eindeutig festlegbaren materiellem Schwerpunkt im Zweifel auf eine überwiegende zeitliche Nutzung des Arbeitszimmers abzustellen ist (vgl. auch hierzu das oben erwähnte Erkenntnis vom 19…
…dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer, sondern dort liegt, wo die Behandlung und Betreuung der Patienten erfolgt, kann nicht in Zweifel gezogen werden (vgl. VwGH 22.1.2004, 2001/14/0004). Liegt der Mittelpunkt einer Tätigkeit aber außerhalb des Arbeitszimmers, ändert der Umstand, dass dieses bzw…
…der Werbetätigkeit bzw. Bürotätigkeit, die jede selbständige Betätigung mit sich bringt Pkt. 6-7,11 umfassen nur die Lagerung von Kostümen, Perücken und Schminksachen und eventuelle Reinigungsarbeiten Der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Vortragenden liegt vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer…
…das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. bildete. Der Mittelpunkt einer ärztlichen Tätigkeit ist nach dem typischen Berufsbild bzw. nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen und, obgleich die Bw. den Arbeitsraum für administrative Tätigkeiten sowie Weiterbildung verwendete…
…dem Tätigkeitsmittelpunkt Arbeitszimmer zuzurechnen sei. Aus der eigenen Abhaltung der Seminare sei nur der geringste Teil der Erlöse erzielt worden. Damit erfolge seitens der Bf. der untaugliche Versuch einer Trennung der pauschal an die Kursteilnehmer zur Verrechnung gebrachten Kursgebühren in Erlöse aus der Seminarabhaltung bzw…
…Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen für einen Arbeitsraum bei vermögensverwaltender Tätigkeit (Vermietungstätigkeit) ausgeführt: Bereits die Betriebsprüfung führte dazu aus, dass die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen der Vermögensverwaltung durch Vermietung und Verpachtung nach geltender Rechtsprechung (siehe dazu VwGH vom 30.9.1999, 98/15/0211 bzw…
…ein Arbeitszimmer keinen Tätigkeitsmittelpunkt darstelle. Im Zuge einer persönliche Vorsprache am 7. Oktober 2003 überreichte die steuerliche Vertreterin der Bw. 2 Honorarnoten für Übersetzungsarbeiten in Gesamthöhe von S 7.500,--. In der Vorhaltsbeantwortung vom 10. Oktober 2003 wurde Folgendes ausgeführt: "Wie doa. aus dem bei…
…von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, sind gemäß § 23 Z 2 EStG 1988 Einkünfte aus Gewerbetrieb. Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht zB § 21 Abs 2 Z 2 EStG 1988 vor, wenn ausschließlich eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit entfaltet wird. Kommt die…