RIS AI
4 Treffer1533 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…kann daraus noch nicht abgeleitet werden. Beschäftigung Rz 41: Werden schwer vermittelbare und zuvor längere Zeit arbeitslose Personen, insbesondere SuchtkrankeSuchterkrankte, ArbeitsentwöhnteLangzeitarbeitslose oder geistig bzw. körperlich BehinderteMenschen mit Behinderungen arbeitstherapeutisch beschäftigt und berufs- und sozialpädagogisch betreut werden, um deren Eingliederung in den Arbeitsprozess selbstlos zu fördern…

UFSG RV/0116-G/12Vorliegen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs trotz Anbietens marktgängiger Leistungen bei einer gemeinnützigen GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013Teil 1/2

…der Nachmittagsbetreuung, Sozialmarkt ab 3/2009. In rechtlicher Hinsicht vertrat das Finanzamt zusammengefasst folgende Ansicht: Werden schwer vermittelbare und zuvor längere Zeit arbeitslose Personen, insbesondere Suchtkranke und Arbeitsentwöhnte arbeitstherapeutisch beschäftigt und berufs- und sozialpädagogisch betreut, um deren Eingliederung in den Arbeitsprozess selbstlos zu fördern, kann…

BFG RV/2101519/2016Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz von 10% auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2018Teil 1/2

…Betreuung von schwer vermittelbaren und zuvor längere Zeit arbeitslosen Personen, insb. Suchtkranke, Arbeitsentwöhnte oder geistig bzw körperlich Behinderte einen gemeinnützigen Zweck dar (VereinsRl Rz 41). Ebenso stellt die Wiedereingliederung von entlassenen Strafgefangenen, ehemals Süchtigen usw. in die Gesellschaft und in das Erwerbsleben eine gemeinnützige Tätigkeit…

BFG RV/2101519/2016Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz von 10% auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2018Teil 2/2

…Finanzamt vorgenommen - ist nicht gerechtfertigt. Auch die Beschäftigung von Menschen, die aufgrund von Suchtproblemen, psychischen Problemen oder arbeitsentwöhnte Personen für den 1. Arbeitsmarkt beeinträchtigt sind, ist unter diese herrschende Literaturmeinung zu zählen. Das Finanzamt begründet dies andererseits damit, dass sämtliche bisherige Judikatur nur zu Behindertenwerkstätten…