…um eine Abfindung einer Anwartschaft auf eine Betriebspension. Nach der zitierten Rechtsprechung des VwGH kommt die Begünstigung des § 67 Abs. 8 lit. b EStG hier nicht zur Anwendung. Da der Berufung bereits aus diesem Grund der gewünschte Erfolg zu versagen war, war auf die Frage…
…00 betrage. Der Bf. hat dieses Angebot auf Teilabfindung seiner Betriebspension im Ausmaß von 50% dieses versicherungsmathematischen Barwertes im Dezember 2015 angenommen. Der Abfindungsbetrag iHv € 112.209,00 gelangte im Jahr 2016 zur Auszahlung und die auszahlende Bank AG behielt die darauf nach § 67…
…Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche; oder c. für die Aufgabe von Bestandrechten, sofern der Bestandgegenstand enteignet wird oder seine Enteignung nachweisbar unmittelbar droht; oder d. für die Aufgabe von Bestandrechten, deren zwangsweise Auflösung im Hinblick auf die künftige Verwendung des Bestandgegenstandes…
…Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche; oder c. für die Aufgabe von Bestandrechten, sofern der Bestandgegenstand enteignet wird oder seine Enteignung nachweisbar unmittelbar droht; oder d. für die Aufgabe von Bestandrechten, deren zwangsweise Auflösung im Hinblick auf die künftige Verwendung des Bestandgegenstandes…
…zur Gänze tarifmäßig zu besteuern." Auf Grund der Leistungszusage des Arbeitgebers hatte der Bw. die Anwartschaft auf eine Betriebspension erworben, die mit Beendigung des Dienstverhältnisses unverfallbar geworden war. Mit dem (in einem versicherungsmathematischen Gutachten errechneten) Unverfallbarkeitsbetrag, auf Grund dessen er im Leistungsfall vom Arbeitgeber die…
…00 betrage. Die Bf. hat dieses Angebot auf Teilabfindung ihrer Betriebspension im Ausmaß von 50% dieses versicherungsmathematischen Barwertes im Dezember 2015 angenommen. Der Abfindungsbetrag iHv € 49.250,00 gelangte im Jahr 2016 zur Auszahlung und die auszahlende A-Bank behielt die darauf nach § 67…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführerin) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, ihren Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 441,00 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…(in der Folge: Bf. = Beschwerdeführer) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, seinen Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 1.267,47 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführerin) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, ihren Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 388,03 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführer) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, seinen Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 267,08 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführerin) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, ihren Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 315,17 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführerin) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, ihren Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 188,15 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführerin) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, ihren Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 341,72 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführerin) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, ihren Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 341,71 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführer) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, seinen Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 675,14 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführer) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, seinen Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 675,14 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführer) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, seinen Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 543,45 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführerin) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, ihren Anspruch auf eine Betriebspension in der Höhe von brutto € 341,71 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden…
…hat Bf. (in der Folge: Bf. = Beschwerdeführer) im Herbst 2015 das einmalige und nicht verhandelbare Angebot unterbreitet, seinen Anspruch auf eine Betriebspension iHv brutto € 217,17 monatlich (zahlbar 14 mal/Jahr) zu einem Anteil von 25, 50, 75 oder 100 % abzufinden. Dazu wurde…
…Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche oder c) für die Aufgabe von Bestandrechten, sofern der Bestandgegenstand enteignet wird oder seine Enteignung nachweisbar unmittelbar droht, oder d) für die Aufgabe von Bestandrechten, deren zwangsweise Auflösung im Hinblick auf die künftige Verwendung des Bestandgegenstandes…