Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. März 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFFFFF vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob…
…Nachweise über den Besuch von Lehrveranstaltungen etc. könnten daher nicht beigebracht werden. Der daraus gezogene Schluss auf ein nicht zielstrebiges Studium sei falsch. Abgesehen von der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzung der Aufnahme als ordentlicher Hörer, dies ohne Einschränkungen, sei in § 2 FLAG eine Toleranz von 1 Semester…
…dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten....Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Dem Gesetzestext ist unzweifelhaft zu entnehmen, dass…
…als sechs Monate gemeinsam mit ihrem am 2. Juli 2008 geborenen Kind lebte, fehlt im gegenständlichen Fall eine Anspruchsvoraussetzung für den Alleinverdienerabsetzbetrag. Da die Berufungswerberin für ihr Kind die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag lediglich von Juli 2008 bis Dezember 2008, somit sechs Monate, bezogen hat…
…. . Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen…
…steht Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Gesetzliche Anspruchsvoraussetzung für den Alleinerzieherabsetzbetrag ist ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG…
…Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bin ich nicht verpflichtet diesen Betrag zurückzuzahlen. Außerdem gilt gemäß § 2 Abs. 1 Punkt b) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Erst für einen weiteren Anspruch (2. Studienjahr) müssen ECTS - Punkte nachgewiesen werden. Diese Informationen korrelieren…
…§ 2 Abs 1 lit b zweiter bis letzter Satz sind anzuwenden. Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG gilt die Aufnahme als ordentlicher Höhrer als Anspruchsvoraussetzung auf Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…
…Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da für den Anspruch auf Familienbeihilfe im ersten Studienjahr der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreicht und die Bw die Studienbestätigungen ihres Sohnes für das erste Studienjahr (Wintersemester 2006 und Sommersemester 2007…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 5. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Dr. Günther Philipp,vom 23. Februar 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…Dass die Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Beträge bereits erfolgte, ist ebenfalls aktenkundig. Maßgeblich ist jedoch die Anspruchsvoraussetzung des rechtmäßigen Bezuges von Familienbeihilfe für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 steht einem Alleinverdiener ein Alleinverdienerabsetzbetrag…
…ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. ... Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung…
…Bescheid auch festhalten, sieht § 2 Abs 1 lit b FLAG vor, dass die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gilt. Die Inskriptionsbestätigungen als Nachweis dazu liegen Ihnen für das Winter- und das Sommersemester 2015/16, als erstes Studienjahr, von der PMU…
…31.3.2016 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. In der Begründung ist nach Darstellung des Sachverhalts und der maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen Folgendes ausgeführt: „Laut FLAG 1967 gilt als Anspruchsvoraussetzung für den Studienbeginn bzw. das erste Studienjahr die Aufnahme als ordentlicher Hörer. Gleichzeitig…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. … Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann…
…Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung…
…anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ist einerseits "eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung", wobei dieser…