Bezieht eine inländische Privatstiftung Dividendenerträge aus der Schweiz, dann löst die Inanspruchnahme der Herabsetzung der schweizerischen Quellenbesteuerung gemäß Art. 10 DBA-Schweiz auf 5% die Steuerpflicht der Kapitalerträge in Österreich aus. Denn die zur Steuerpflicht führende "Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen" im Sinn von § 13…
…einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer…
…sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies gilt auch für jene Fälle, in denen das Abkommen die Anrechnung von ausländischen Fiktivsteuern …
…Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens sei Österreich als Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß …
…Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens sei Österreich als Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß …
…Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens sei Österreich als Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß …
…Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens sei Österreich als Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß …
…für diese Einkünfte keine Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 KStG festgesetzt und diese auch nicht mit den laufenden Körperschaftsteuertarif versteuert wurden. Es liegt somit keine Ertragsbesteuerung auf Ebene der Privatstiftung vor. Aufgrund des zur Anwendung gelangenden Anrechnungshöchstbetrages war für eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern in den…
…auf zwischensteuerpflichtige Einkünfte entfallende - Quellensteuern nicht angerechnet (und nicht vorgetragen) werden (VwGH 27.6.2023, Ra 2020/13/0043). Zorn (VwGH zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei Privatstiftungen, RdW 2023/449) erläutert dazu: "Liegt in einem Jahr, weil keine Zuwendungen getätigt wurden, eine positive Bemessungsgrundlage der…
…nachweislich als eigene Einkünfte versteuert. Rz 101: Sollte bei ausländischen Kapitalerträgen im Ausland Quellensteuer einbehalten worden sein, ist diese im abkommenskonform erhobenen Ausmaß und im Rahmen des der Privatstiftung zur Verfügung stehenden Anrechnungshöchstbetrages auf die Zwischensteuer anzurechnen. Beispiel: Die Privatstiftung bezieht zwischensteuerpflichtige Kapitalerträge in Höhe…
Erhält eine in Österreich errichtete Privatstiftung Zinsenzahlungen aus Geldeinlagen bei ausländischen Banken, so geht die Steuerbefreiung der Stiftung gemäß § 5 Z. 11 lit. b KStG für diese ausländischen Zinsenerträge verloren, wenn auf Grund des mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine Steuerentlastung in Anspruch…
…von Quellensteuern im Zusammenhang mit Zwischensteuern (Quellensteuern aus Investmentfonds) einer Privatstiftung die Auffassung vertritt, dass für eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern in Bezug auf den anzuwendenden Anrechnungshöchstbetrages mangels Festsetzung einer laufenden Körperschaftsteuer sowie mangels Festsetzung einer Zwischensteuer kein Raum verbleibt. In diesem Punkt war der Bf…
…Kraft und sind auf alle offenen Verfahren anzuwenden. Gemäß § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 gelten auch als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 Zuwendungen jeder Art: von nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Privatstiftungen, von…
…Bf.) begehrte im Rahmen ihrer Körperschaftsteuererklärung 2011 die Anrechnung von Zwischensteuern resultierend aus Veranlagungsjahren vor 2011 im Ausmaß von 25% des Unterschiedsbetrages der Bemessungsgrundlage der zwischensteuerpflichtigen Einkünfte abzüglich der getätigten Zuwendungen und errechnete - unter Berücksichtigung einer anrechenbaren ausländischen Quellensteuer - einen anrechnungsfähigen Betrag von € 59…
…besonders geregelte Einkünfte (Art. 13 Abs.1 DBA-Deutschland; Art. 21 DBA-Schweiz; Art. 21 DBA-Frankreich und Art. 21 DBA-Belgien) steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Begünstigten zu und es ist demzufolge auf österreichischer Seite nach den üblichen Regeln Entlastung von der Abzugsbesteuerung…
…ansässige Person von einer österreichischen Privatstiftung erhält, im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt…
…Privatstiftung keine Steuerentlastung an der Quelle auf Grund eines DBA in Anspruch nimmt bzw. keine Steuerentlastung an der Quelle auf Grund eines DBA erfolgt. Gibt es mit dem Staat, aus dem die Beteiligungserträge fließen, kein DBA bzw. werden an der ausländischen Quelle keine Steuern auf…
…der Vermietung des Liegenschaftsbesitzes anlangt, unterliegen diese in den Händen der Privatstiftung wohl der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Da aber in Deutschland eine Hinzurechnung dieses Einkünfteflusses zu den Einkünften des deutschen Begünstigten unterbleibt, tritt auch hier keine internationale Doppelbesteuerung ein; die Steuerfreistellung in Deutschland gründet sich auf…
Erhält der in Deutschland ansässige Stifter und Letztbegünstigte einer österreichischen Privatstiftung eine kapitalertragsteuerpflichtige Zuwendung, dann fallen die zugewendeten Einkünfte unter die "Dividendenregel" des Art. 10 DBA-Deutschland, derzufolge die österreichische Kapitalertragsteuer auf 15% herabzusetzen und in dieser Höhe in Deutschland anzurechnen ist (EAS 2965). Wird…
Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde auch die Frage der steuerlichen Behandlung österreichischer Privatstiftungen nach dem deutschen Außensteuergesetz erörtert. Nach deutscher Auffassung findet bei in Deutschland ansässigen Begünstigten und Letztbegünstigten österreichischer Privatstiftungen auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes die so genannte "Zurechnungsbesteuerung" statt…