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UFSZ2L ZRV/0063-Z2L/04Vorschreibung von Eingangsabgaben für Treibstoff im Reiseverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.04.2005

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bw. vom 7. Dezember 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Innsbruck vom 26. November 2003, Zl. 800/10638/02/2003, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Zollschuldtatbestand wird wegen vorschriftswidrigen Verbringens auf…

UFSZ1W ZRV/0070-Z1W/02Die Einfuhr von diversen Lederwaren aus den USA mit einem die Reisefreigrenze überschreitenden Wert wurde nicht deklariert. Für die nachträgliche Abgabenerhebung ist mangels vorliegender Rechnungen bzw. entsprechender Mitwirkung des Pflichtigen ein Schätzverfahren gemäß Art. 31 ZK und § 184 BAO notwendig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.10.2007

…mit Art. 234 ZK-DVO ausgetauscht. Es liegt nämlich schon durch das Beschreiten des Grünkanals (bzw. Passieren ohne spontan von sich aus eine Zollanmeldung abzugeben) gemäß der Anmeldungsfiktion in Art. 233 ZK-DVO eine Erklärung vor, keine abgabenpflichtigen Waren mit sich zu führen, weshalb in…

BMF-220400/0004-V/8/2015FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0004-V/8/201524.02.2015

1. Anmeldung von Unternehmern - grundsätzlich Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich bei einem Finanzamt anmelden. Die Anmeldung von juristischen Personen und Personengesellschaften muss persönlich bei einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis (§ 13 AVOG 2010) erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Anmeldung von…

UZKAbschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen Artikel 170 Abgabe einer Zollanmeldung (1) Unbeschadet des Artikels 167 Absatz 1 kann eine Zollanmeldung von jeder Person abgegeben werden, die in der Lage ist, sämtliche Informationen beizubringen, die für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…

BMF-220400/0051-IV/2007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0051-IV/200712.12.2007

Soweit sich hier verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Analog zur Vereinfachungsregelung für die Anmeldung von Unternehmern bestehen keine Bedenken, wenn wie folgt vorgegangen wird: Das Anmeldeformular FON 21 der zu FinanzOnline anzumeldenden Behörde (Bundesministerium) wird ausgefüllt und…

EStR 2000 Rz 7736–773929.5.2 Fiktionen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

29.5.2 Fiktionen Rz 7736: Um die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzugs durch die Abzugsverpflichteten zu erleichtern, werden in § 93 Abs. 5 EStG 1988 verschiedene Fiktionen aufgestellt. Die Fiktionen sind nicht als Wahlrecht ausgestaltet, sondern auch dann zwingend anzuwenden, wenn der Abzugsverpflichtete Kenntnis von den tatsächlichen…

BFG RV/7103992/2016Säumniszuschlag, Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.11.2016Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache Ltd, (Bf.) vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts- Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 21.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24.05.2016…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4

Ein Vertrag kommt gemäß allgemeinen Zivilrecht an jenem Ort zustande, an dem dem Anbieter die Zustimmung der anderen beteiligten Partei zugeht (§ 862 ABGB). Diese allgemeine Regel zum Vertragsabschluss gilt auch für Glücksspiel- und Wettverträge. (Züger/Standfest, Die Besteuerung von Wetten und Glücksspielen im Internet, ÖStZ…

BFG RV/7103372/2020Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 2 GSpG ist eine „Monatsabgabe“: Eine Saldierung von Monaten mit positiver Bemessungsgrundlage mit Monaten mit negativer Bemessungsgrundlage durch Abzug einer Gutschrift in einem Jahresbescheid ist daher nicht rechtmäßig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.09.2022Teil 4/5

Die dadurch geschaffene Möglichkeit der Differenzierung wird als im öffentlichen Interesse liegend beurteilt, weil sie dem Ziel dient, jene abgabenrechtlich bedeutsamen Vorgänge, die den geforderten Inlandsbezug haben, der Besteuerung zu unterwerfen und Umgehungsmöglichkeiten auszuschalten. Die gebotene Verhältnismäßigkeit wird nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes dann erfüllt, wenn…