Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Baldauf und die weiteren Mitglieder Mag. Bergmann, Dr. Reinhold Lexer und Mag. Gerhard Auer über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A, vertreten durch B, vom 6. Oktober 2005 betreffend Wiederaufnahme der…
4. Ausnahmen (1) Die Beibringung einer Fangbescheinigung gemäß Abschnitt 2.2. bzw. Abschnitt 3.2. ist nicht erforderlich für 1.Fischereierzeugnisse, die von Fängen verarbeitet werden, die vor dem 1. Jänner 2010 erzielt wurden, selbst wenn die Einfuhr erst nach dem 1. Jänner 2010 erfolgt…
2. Einfuhr 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Als Einfuhr ist das Verbringen von Fischereierzeugnissen in das Gebiet der Europäischen Union - sofern es sich nicht um eine ungebrochene Durchfuhr handelt - (einschließlich zum Umladen in Häfen in diesem Gebiet) anzusehen. Die Artikel 16, 17 und 18 der Verordnung…
3. Ausfuhr 3.1. Anwendungszeitpunkt Als Wiederausfuhr gilt jegliche Beförderung von Fischereierzeugnissen, die zuvor in das Gebiet der Europäischen Union eingeführt wurden, aus dem Gebiet der Europäischen Union. Im Hinblick auf die geographische Lage Österreichs sind die Ausfuhrbeschränkungen (siehe Abschnitt 3.2.) daher bei jeglicher…
…unter diese Bestimmungen fallen können, die vom Wortlaut auch erfasst sind. Die Verpachtung eines Rechtes (gegenständlich: Ausgabe von Angelberechtigungen) ist jedenfalls nicht von den angeführten Bestimmungen erfasst. Zusammenfassend lässt sich aus der Argumentation der steuerlichen Vertretung nicht ableiten, dass der Bf. die steuerliche Behandlung aus…
Anlage 5 Fangbescheinigung aus Norwegen [Grafik] [Grafik]
Anlage 7 Fangbescheinigung aus Neuseeland [Grafik] [Grafik]
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den ZollämternZollorganen anlässlich der Einfuhr und der Ausfuhr von Fischereierzeugnissen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung…
Anlage 3 Vereinfachte Fangbescheinigung [Grafik] [Grafik]
Anlage 6 Fangbescheinigung aus den Vereinigten Staaten von Amerika [Grafik] [Grafik]
2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für die im Abschnitt 1 genannten Waren können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die nach dem Tierseuchenrecht (siehe VB-0320) durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich nicht erteilt werden. Wenn es die konkret zu setzenden Überwachungsmaßnahmen in Einzelfällen gestatten, können für…
7.19.2. VO 1035/2001 - Fangdokument Zahnfische siehe VP 00911/105V2008 Verordnung (EG) Nr. 1035/2001 des Rates zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung (1) Bei der Annahme der AnmeldungZollanmeldung zum freien Verkehr und bei der Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr von Zahnfischen (Dissostichus spp.) der Positionen Layout…
Anlage 5 Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gemäß § 39 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]
Anlage 2 Fangbescheinigung und Wiederausfuhrbescheinigung der Europäischen Union [Grafik] . [Grafik] [Grafik] [Grafik]
2.2.2. Kontrollbescheinigung (1) Das Kontrollorgan ist befugt, die Waren vor ihrer Abfertigung durch die Zollbehörde auf ihre Vermarktungsnormen zu untersuchen und in die Begleitpapiere Einsicht zu nehmen. Das Kontrollorgan ist dabei ermächtigt, die Packstücke in der erforderlichen Anzahl zu öffnen oder öffnen zu…
Die Arbeitsrichtlinie IUU-Fischerei (VB-0336) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei dar…
7.19. MO19 Fischereierzeugnisse 7.19.1. VO 1984/2003 - Statistisches Dokument Großaugenthun und Schwertfisch siehe VP 01812/074V2008, VP 01814/076V2008 Verordnung (EG) Nr. 1984/2003 der Kommission über eine Regelung zur statistischen Erfassung von Schwertfisch und Großaugenthun in der Union (1) Bei der…
Anlage 4 APEO-Zertifikat [Grafik]
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie die Kontrolle der zulässigen Mindestgrößen für Fische sind die folgenden: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 3703/85 der…
3. Ausnahmen (1) Der Einfuhrkontrolle unterliegen nur jene Waren, die in der EU "vermarktet" werden. Unter Vermarktung sind dabei das erste Anbieten und der erste Verkauf für den menschlichen Verzehr auf dem Gebiet der GemeinschaftUnion zu verstehen. Von der Einfuhrkontrolle ausgenommen sind daher alle jene…