…09:00 bis 22:00 Uhr, nicht aufgehoben und hätten Sie die Parkometerabgabe mittels elektronischem Parkschein oder Gebührenparkschein entrichten müssen. Jede*r Lenker*in eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der*die ein solches in einer Kurzparkzone abstellt, muss bei Beginn des Abstellens die Parkometerabgabe entrichten (§ 5 Abs…
…wird daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie er aus der Organstrafverfügung sowie aus der Tatumschreibung in der Aufforderung zur Rechtfertigung ersichtlich ist. Jeder Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der ein solches in einer Kurzparkzone abstellt, muss bei Beginn des Abstellens die Parkometerabgabe entrichten (§ 5 Abs…
…auch die Tatsache, dass das gegenständliche Fahrzeug zum Tatzeitpunkt an der in Rede stehenden Örtlichkeit abgestellt war. Zu Ihrem Vorbringen wird Folgendes festgestellt: Jeder Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der ein solches in einer Kurzparkzone abstellt, muss bei Beginn des Abstellens die Parkometerabgabe entrichten (§ 5 Abs…
…Parkscheibe einlege. Sie verweise auf Seite 2, Pkt. * 1) des Bescheides. Da sie seit 10 Jahren oftmals an diesem Abstellort parke und dabei die Parkscheibe immer einlege und niemals bestraft worden sei, sei sie über diese Strafe sehr überrascht. Sie habe auch versucht, das Ganze…
…Verschulden Ihrerseits vor. Dazu wird Folgendes festgestellt: Unbestritten blieb, dass sich besagtes Fahrzeug zur Tatzeit am Tatort befand und von Ihnen abgestellt wurde. Jeder Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der ein solches in einer Kurzparkzone abstellt, muss bei Beginn des Abstellens die Parkometerabgabe entrichten (§ 5 Abs…
…Fünfzehn-Minuten-Parkschein), gebucht um 15:07 Uhr, in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge kombiniert wurde, ohne dass der Abstellort des Fahrzeuges in der Zeit von 14:55 Uhr bis 15:08 Uhr verändert worden wäre. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 9 Abs. 2 Kontrolleinrichtungsverordnung, ABl…
…habe und als öffentliche Straße zu beurteilen gewesen sei. Die Kurzparkzone erstrecke sich somit auch auf diesen Bereich und sei die Verpflichtung zur Parkometerabgabe gegeben gewesen. Der Abstellort habe sich somit zum Tatzeitpunkt innerhalb eines ordnungsgemäß kundgemachten Kurzparkzonenbereiches, gültig Montag bis Freitag (werktags) von 09…
…festgesetzt. In ihrem Einspruch vom 21. Oktober 2022 (E-Mail) brachte die Bf. vor, dass es sich bei dem Abstellort des Fahrzeuges um einen Privatgrund handle, dazu würden alle Parkplätze vor dieser Adresse vor dem Geschäft Bandagist X. gehören. Sie habe dies mehrmals telefonisch mitgeteilt…
…Bestätigung der Abstellanmeldung als entrichtet. Nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung hat jeder Lenker, der ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einem Gebiet abstellt, für das eine Abgabepflicht besteht, die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges zu entrichten. Nach § 1 Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung sind als Hilfsmittel zur…
…Bestätigung der Abstellanmeldung als entrichtet. Nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung hat jeder Lenker, der ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einem Gebiet abstellt, für das eine Abgabepflicht besteht, die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges zu entrichten. Nach § 1 Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung sind als Hilfsmittel zur…
…dass er dort auch am Tattag zur Tatzeit lag. Gemäß § 5 Abs 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung hat jeder Lenker, Besitzer und Zulassungsbesitzer, der ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einem Gebiet abstellt, für das eine Abgabepflicht besteht, die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges zu entrichten. Gemäß …
…64 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG 1991) ein Betrag von € 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt. Zur Begründung wurde nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens festgestellt, dass sich der Abstellort zum Tatzeitpunkt innerhalb eines ordnungsgemäß kundgemachten flächendeckenden Kurzparkzonenbereiches des 19. Wiener Gemeindebezirkes befunden habe…
…Parkscheines (09:17 Uhr) wurde von ihr um 09:20 Uhr ein weiterer Parkschein aktiviert, ohne dass der Abstellort des Fahrzeuges vor der Aktivierung des zweiten Parkscheines gewechselt worden wäre. Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich ihren Angaben zufolge auch nicht in der Nähe des…
…Parkscheine) oder mit der Bestätigung der Abstellan-meldung als entrichtet. Nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung hat jeder Lenker, der ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einem Gebiet abstellt, für das eine Abgabepflicht besteht, die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges zu entrichten. Gemäß § 4 Abs…
…Verwaltungsgeschehens und des Einspruchsvorbringens und unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung fest, dass sich der Abstellort zum Tatzeitpunkt innerhalb eines ordnungsgemäß kundgemachten Kurzparkzonenbereiches befunden habe. Dieser sei ordnungsgemäß gekennzeichnet, wenn an allen Einfahrtsmöglichkeiten Verkehrszeichen "Kurzparkzone Anfang" (§ 52 lit…
…Angaben des Kontrollorganes, welches explizit in seinen Zusatzvermerken angeführt habe, dass das gegenständliche Fahrzeug im Beobachtungszeitraum von 14:19 bis 14:59 Uhr am selben Abstellort abgestellt gewesen sei. Bei Abwägung der Angaben des anzeigelegenden Organes und der Rechtfertigung der Bf. als Beschuldigte, die in…
…Schritte geleistet. Die Zahlung stelle ausdrücklich kein Schuldeingeständnis dar. "Zur Information" schrieb der Bf. Folgendes: "Als ich nach einigen Runden Parkplatzsuche kurz vor dem beschriebenen Tatzeitpunkt mein Auto auf dem ebenfalls beschriebenen Parkplatz abstellte, war für mich aus dem Fahrzeug heraus nicht genau ersichtlich, ob…
…2 Wiener Parkometerabgabeverordnung sind zur Entrichtung der Abgabe der Lenker, der Besitzer und der Zulassungsbesitzer zur ungeteilten Hand verpflichtet. Jeder Lenker, der ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einem Gebiet abstellt, für das eine Abgabepflicht besteht, hat die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges zu entrichten…
…26.07.2017 im Zeitraum von 21:15 Uhr bis 21:30 Uhr ein Gratisparkschein aktiviert. Da laut Anzeigeangaben das Fahrzeug unverändert seit 21:25 Uhr am Abstellort abgestellt war, war eine Berücksichtigung des nachträglich aktivierten Gratisparkscheines nicht möglich und die Parkzeit daher als überschritten…
…sodass dieses zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort gestanden ist, den inhaltlichen an eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe Anforderungen. Die bloße Bekanntgabe und genaue Bezeichnung des Abstellortes und damit die indirekte Bezeichnung eines Kurzparkzonenbereiches wird demnach als ausreichend erachtet. Nicht erforderlich hingegen ist…