…Annahme der Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr entstanden ist, nicht hingegen - wie im vorliegenden Fall - von einer erstmaligen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrumsatzsteuer nach dem Zollschuldentstehungstatbestand des Art. 203 ZK Abstand zu nehmen. Abgesehen vom Umstand, dass die Abstandnahme von der Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer…
…Trotz der mit der erwähnten Norm geschaffenen Fiktion des nichterkennbaren Irrtums tragen nämlich die Einführer das Fälschungsrisiko (siehe Witte4, Rz. 70 zu Art. 220 ZK). Damit steht fest, dass die von der Bf. intendierte Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung alleine deshalb nicht in Betracht…
…Abstandnahme von der buchmäßigen Erfassung iSd. Art. 220 Abs. 2 ZK Buchstabe b. Es erübrigt sich somit jede weitere Erörterung über die Erkennbarkeit eines Irrtums für die Bf., bzw. über deren Gutgläubigkeit und über die Einhaltung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollanmeldung. Dem Einwand der…
…die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, da die Empfängerin für diese Waren nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Als Folge der nach den vorstehenden Ausführungen nachzuerhebenden Eingangsabgabenschuld ist gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung in der Höhe von € 1…
…die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, da die Empfängerin für diese Waren nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Als Folge der nach den vorstehenden Ausführungen nachzuerhebenden Eingangsabgabenschuld ist gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung in der Höhe von € 243…
…die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, da die Empfängerin für diese Waren nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Als Folge der nach den vorstehenden Ausführungen nachzuerhebenden Eingangsabgabenschuld ist gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung in der Höhe von € 189…
…die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, da die Empfängerin für diese Waren nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Als Folge der nach den vorstehenden Ausführungen nachzuerhebenden Eingangsabgabenschuld ist gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung in der Höhe von € 248…
…1 ZK nachträglich buchmäßig erfasst und gemeinsam mit einer auf § 108 Abs. 1 ZollR-DG gestützten Abgabenerhöhung von € 28,39 zur Entrichtung vorgeschrieben. Gem. § 72a ZollR-DG wurde von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer abgesehen. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) mit…
…1 ZK nachträglich buchmäßig erfasst und gemeinsam mit einer auf § 108 Abs. 1 ZollR-DG gestützten Abgabenerhöhung von € 19,61 zur Entrichtung vorgeschrieben. Gem. § 72a ZollR-DG wurde von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer abgesehen. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) mit…
…1 ZK nachträglich buchmäßig erfasst und gemeinsam mit einer auf § 108 Abs. 1 ZollR-DG gestützten Abgabenerhöhung von € 36,59 zur Entrichtung vorgeschrieben. Gem. § 72a ZollR-DG wurde von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer abgesehen. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) mit…
…Tonne netto) die Eingangsabgabenschuld gegenüber der Bf., gemäß Art.201 Abs.1 lit.a und Abs.3 ZK ,in einem höheren Ausmaß entstanden als zunächst buchmäßig erfasst und mitgeteilt worden ist. Eine Abstandnahme von der daraus resultierenden nachträglichen buchmäßigen Erfassung des weiterhin gesetzlich geschuldeten Eingangsabgabenbetrages…
…wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrumsatzsteuer gemäß Artikel…
…während der Gültigkeitsdauer in den freien Verkehr durch Anschreibung übergeführten Waren zutreffend herabgesetzt. Hinsichtlich eines allenfalls darüber hinausgehenden Vertrauensschutzes könnte ein Fall des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK vorliegen, der eine Abstandnahme von der buchmäßigen Erfassung im Falle eines Irrtums der Zollbehörden, der…
…Differenzbetrag von Zoll und eine Abgabenerhöhung eingehoben. Dabei wurde übersehen, dass durch die Zollschuldentstehung gemäß Artikel 203 ZK, die Abgaben zur Gänze einzuheben gewesen wären. Die Einhebung einer Differenz kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Außerdem findet die Abstandnahme von der Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer…
…1 ZK nachträglich buchmäßig erfasst und gemeinsam mit einer auf § 108 Abs. 1 ZollR-DG gestützten Abgabenerhöhung von € 121,39 zur Entrichtung vorgeschrieben. Gem. § 72a ZollR-DG wurde von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer abgesehen. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) mit…
…1 ZK nachträglich buchmäßig erfasst und gemeinsam mit einer auf § 108 Abs. 1 ZollR-DG gestützten Abgabenerhöhung von € 65,82 zur Entrichtung vorgeschrieben. Gem. § 72a ZollR-DG wurde von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer abgesehen. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) mit…
…buchmäßigen Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat) rechtfertigten. Hinsichtlich der Abstandnahme von…
…buchmäßigen Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat) rechtfertigten. Hinsichtlich der Abstandnahme von…
…1 ZK nachträglich buchmäßig erfasst und gemeinsam mit einer auf § 108 Abs. 1 ZollR-DG gestützten Abgabenerhöhung in Höhe von € 98,92 zur Entrichtung vorgeschrieben. Gem. § 72a ZollR-DG wurde von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer abgesehen. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin…
…buchmäßigen Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat) rechtfertigten. Hinsichtlich der Abstandnahme von…