…so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 4 BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a…
…1) Unbeschadet der Artikel 46 und 48 des Zollkodex kontrolliert die Überwachungszollstelle die Abrechnung gemäß Artikel 175 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 unverzüglich. Die Überwachungszollstelle kann den von dem Inhaber der Bewilligung ermittelten Betrag der Einfuhrabgaben akzeptieren. (2) Der Betrag der Einfuhrabgaben…
Artikel 173 Änderung der Zollanmeldung (1) Dem Anmelder wird auf Antrag auch nach Annahme der Zollanmeldung durch die Zollbehörden gestattet, eine oder mehrere in der Zollanmeldung enthaltene Angaben zu ändern. Die Änderung darf nicht zur Folge haben, dass sich die Zollanmeldung auf andere als die…
…sind diese zunächst nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Vereinnahmung zu versteuern. Ändert sich bis zum Leistungszeitpunkt die steuerrechtliche Lage, ist die Besteuerung der Anzahlung nach Maßgabe der Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung zu korrigieren. Diese Korrektur erfolgt im ersten Voranmeldungszeitraum nach Wirksamwerden der Änderung…
…die außerhalb des Zollgebiets der Union enden sollte, innerhalb desselben endet oder b)eine Beförderung, die innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft enden sollte, außerhalb desselben endet, darf das zugelassene Eisenbahnunternehmen den geänderten Frachtvertrag nur mit vorheriger Genehmigung der Abgangszollstelle erfüllen. In allen anderen Fällen darf…
…die Anpassung zum Ausgleich der Schadhaftigkeit vorgenommen, um entweder i)eine vor der Annahme der Zollanmeldung eingegangene vertragliche Verpflichtung zu erfüllen; ii)einer für die Waren geltenden gesetzlichen Gewährleistungspflicht nachzukommen; c)die*) Anpassung wird innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Annahme der Zollanmeldung vorgenommen.…
Artikel 272 Änderung und Ungültigkeitserklärung der summarischen Ausgangsanmeldung (1) Dem Antragsteller kann auf Antrag bewilligt werden, eine oder mehrere Angaben in der summarischen Ausgangsanmeldung nach deren Abgabe zu ändern. Änderungen sind jedoch nicht mehr möglich, nachdem a)die Zollbehörden die Person, die die summarische Ausgangsanmeldung…
…bei Ablauf der Frist für die Erledigung des Verfahrens als zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen gelten, legt der Inhaber der Bewilligung der Überwachungszollstelle die Abrechnung gemäß Absatz 1 vor. (6) Die Zollbehörden können zulassen, dass die Abrechnung mit anderen Mitteln als denen der elektronischen Datenverarbeitung…
…werden, Angaben in der summarischen Eingangsanmeldung nach der Abgabe zu ändern. Änderungen sind jedoch nicht mehr möglich, nachdem a)die Zollbehörden die Person, die die summarische Eingangsanmeldung abgegeben hat, davon unterrichtet haben, dass sie eine Beschau der Waren vornehmen wollen, b)die Zollbehörden festgestellt haben…
Anhang 33-07 Europäische Union - Erstattung/Erlass von Abgaben [Grafik] (*)Laut Verordnung (EU) 2019/1394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. September 2019, ABl. Nr. L 234 vom 11.09.2019 S. 38 [Grafik]
Mit der Mitteilung zum gültigen Ursprungsnachweis für Ausfuhren aus der EU in die Pazifik-Staaten im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik mit Wirkung vom 1. September 2026, veröffentlicht im ABl. Reihe C 2026/3209 vom 11. Juni 2026, wurde die ARL UP-5200 (Pazifik…
Artikel 275 Änderung und Ungültigkeitserklärung der Wiederausfuhrmitteilung (1) Dem Anmelder kann auf Antrag bewilligt werden, eine oder mehrere Angaben in der Wiederausfuhrmitteilung nach deren Abgabe zu ändern. Änderungen sind jedoch nicht mehr möglich, nachdem a)die Zollbehörden die Person, die die Wiederausfuhrmitteilung abgegeben hat, davon…
…Schlussbestimmungen Artikel 250 Neubewertung von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind (1) Bewilligungen, die auf Basis der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 oder der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 gewährt wurden, die am 1. Mai 2016 gültig sind und deren Geltungsdauer…
…die rückwirkende Abgabe einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Wurden Waren ohne eine Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung aus dem Zollgebiet der Union verbracht, obwohl eine solche Anmeldung erforderlich gewesen wäre, können andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung genutzt werden…
…andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für die Abgabe der Gestellungsmitteilung verwendet werden, sofern nicht gemäß Artikel 182 Absatz 3 des Zollkodex von der Verpflichtung zur Gestellung der Waren abgesehen wird. 2. Die Zollbehörden können erlauben, dass für die Überführung der Waren in ein…
…eines der neuen Mitgliedstaaten Bulgarien oder Rumänien, die Verbringung in einen dieser Staaten jedoch erst nach dem 31. Dezember 2006, wird eine zollamtliche Ausgangsbestätigung nicht mehr erteilt. In diesen Fällen gilt der Nachweis, dass der Gegenstand der Lieferung den Zollbehörden des Bestimmungslandes für Zwecke der…
…Absatz 1 hat. (3) Bis zu den ZeitpunktenAbweichend von Absatz 1 können die Mitgliedstaaten zulassen, dass Anträge auf Änderung oder Ungültigerklärung der Anpassung des Einfuhrkontrollsystems gemäß dem AnhangAngaben in einer summarischen Eingangsanmeldung, die über das in Artikel 182 Absatz 2 genannte elektronische System eingereicht wurde…
…angeführten Lieferer-Daten in der Anmeldung sind zwar ähnlich, mit jenen in der Rechnung jedoch nicht übereinstimmend; UID passt für Lieferer laut Rechnung. Ware verbleibt im Anwendungsgebiet Es liegt keine Rechnung über eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Es liegt kein Lieferschein im Falle der Beförderung vor.…
…wird der Umsatz im Falle des § 1 Abs. 1 Z 1 nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten (Solleinnahme). Gemäß § 3a Abs. 1a Z 1 erster Teilstrich…
…einer Entscheidung vor: a)wenn es zu Änderungen der einschlägigen Unionsvorschriften gekommen ist, die sich auf die Entscheidung auswirken; b)wenn die Überwachung die Notwendigkeit einer Neubewertung ergeben hat; c)wenn Informationen, die vom Inhaber der Entscheidung nach Artikel 23 Absatz 2 des Zollkodex oder…