RIS AI
9 Treffer1612 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 2996–302723.4. Reisevorleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Namen an das Reisebüro von C. Reisevorleistungen sind die einzelnen Bestandteile (Beförderung, Unterbringung und Verpflegung der Reisenden). 23.4.2. Abnahmegarantien Rz 2998: Um Reisevorleistungen handelt es sich auch, wenn ein Reiseunternehmer mit einem Beförderungsunternehmen bestimmte Beförderungskapazitäten vereinbart und auch bezahlt, diese jedoch nicht ausnützt…

UStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…an Nichtunternehmer Sonderfälle (zB pauschalierte Land- und Forstwirte, Incentive Reisen, Betriebsausflug) Abnahmegarantien Vereinfachungen für Luftverkehr und Kreuzfahrten 24 Differenzbesteuerung (§ 24 UStG 1994) Eigenverbrauch Einzeldifferenz Anzahlungen im Rahmen der Differenzbesteuerung Gesamtdifferenz Rechnungslegung 27 Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruchs (§ 27 UStG 1994) Abfuhrverpflichtung bei ausländischen Unternehmern…

UFSW RV/4039-W/021.) Kein Wiederaufnahmsgrund, Sachverhalt dem Fachbereichsleiter vor Bescheiderlassung mitgeteilt. 2.) Antrag, Verlängerung, Berufungsfrist, Hemmung der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2006Teil 2/2

…diesem Vergleich vereinbarten Rechte und Pflichten waren außer den hier schriftlich angeführten Bedingungen im Übrigen unbedingt, unwiderruflich und ohne mündliche Nebenabreden abgeschlossen. Weitergehende Entschädigungen und Abnahmegarantien wurden nicht vereinbart. Mündliche Nebenabreden bestanden nicht. Der Entwurf des gerichtlichen Vergleiches vom 9. Oktober 1998 ist vom Bw…

BFG RV/1100091/2018Punktation löst GrESt aus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2022Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19, 6845 Hohenems über die Beschwerde vom 2. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…

UFSW RV/2435-W/08Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG, weil kein Franchise-Vertrag sondern ein Vertrag über die Verpachtung von Nebenbetrieben vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Messing Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 6020 Innsbruck, Andreas Hoferstraße 5, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom xyz betreffend Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG entschieden: Die Berufung…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

Die Richtlinie des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß Garantiegesetz 1977 für die Jahre 2019 bis 2022 (aws-Garantierichtlinie 2019) in der Fassung vom 19. Juni 2019 wird wie folgt ergänzt: VII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (80% De-minimis Garantien) Es gelten…

UFSW RV/2474-W/09Sind die Lieferungen von Ventilatorkonvektoren 'frei Baustelle unabgeladen' Bauleistungen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2010

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

BFG RV/5100415/2016Wiederaufnahmen iZm Geldstrafen, Repräsentationsaufwendungen, nicht erklärten Einnahmen und einem nicht fremdüblichen Vertrag mit einer nahestehenden Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.07.2023Teil 2/3

Die relevanten Versicherungskunden gemäß Anlage ./2 geben die Kundenbeziehungen (darin enthalten Adresse, Name und gegebenenfalls Telefonnummer) der ***2*** zum Übertragungsstichtag richtig wider. Die relevanten Versicherungskunden wurden nicht vor dem Übertragungsstichtag durch die ***2*** an einen Dritten veräußert oder sonst zur Nutzung an Dritte überlassen. Die…

ZK-22601.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung 1.9.2.1. Bürgschaftsurkunde Vordruck Für die Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ist eine Bürgschaftsurkunde nach dem Muster im Anhang 32-01 UZK-IA zu verwenden. Aufbewahrung Ist die Stelle der Bürgschaftsleistung nicht gleichzeitig Abgangszollstelle, so bewahrt sie eine Kopie…