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EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

…im Altersteilzeitgesetz genannten Voraussetzungen - die Aufstockungsbeträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Dies Aufstockungsbeträge sind in § 3 Nr. 28 dEStG unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt. Ohne diese Befreiungsvorschrift des deutschen innerstaatlichen Steuerrechts würden die in Einzelverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegten Aufstockungsbeträge als zusätzliche Vergütungen aus dem Dienstverhältnis zu…

EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

…auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet werden. Die Ausführungen der EAS beziehen sich auf diese (erstattungsfähigen) Aufstockungsbeträge und stellen fest: …

BFG RV/4100379/2017Altersteilzeitaufstockungsbetrag - DBA-Deutschland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2017

…GmbH mit ausgewiesenen monatlichen ATZ Aufstockungsbetrag von € 749,49, - die Entgeltabrechnung für Betriebsrente € 318,24 brutto, (€ 261,44 netto), - Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für 2013, 2015, - die Einkommensteuerbescheide für 2013, 2014 des FA L, - die Rentenanpassungsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung zum 01.07…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…

BMF-010221/0088-IV/4/2011Verständigung mit Deutschland nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0088-IV/4/201121.02.2011

…zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr 2001 getroffene Aussage zu den erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz, wonach es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen um Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung) handelt…

EAS 2872Altersteilzeitregelung für einen deutschen Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0746-IV/4/200717.08.2007

…nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS 2753). Verlegt ein im öffentlichen Dienst Deutschlands stehender Beamter, der von der deutschen Altersteilzeitregelung Gebrauch gemacht hat, in der Ruhephase seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich, so steht gemäß Artikel 19 Abs…

LStR 2002 Rz 1242–124334 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

34 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988) Rz 1242: Der Kinderzuschlag ist eine beitragsunabhängige, wohnortbezogene Sozialhilfeleistung für bedürftige Eltern. Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Personen, denen ein Kinderabsetzbetrag für ein Kind gewährt wird, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Da der Kinderabsetzbetrag mit der…

EAS 2959Nachkauf von Versicherungszeiten in der italienischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1129-IV/4/200830.04.2008

Gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 iVm § 18 Abs. 2 EStG 1988 sind Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig, und zwar ohne Höchstbetragsbeschränkung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass unter "gesetzlich" nur eine österreichische gesetzliche Norm zu…

LStR 2002 Rz 78411.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988) Rz 784: Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Alleinerzieher ist eine Person, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt…

LStR 2002 Rz 580–5837.12.2 Sonderausgaben mit Höchstbetragsbeschränkungen (nur bis 2020)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

7.12.2 Sonderausgaben mit Höchstbetragsbeschränkungen (nur bis 2020) 7.12.2.1 Höchstbeträge für Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 Rz 580: Ein gemeinsamer Höchstbetrag von 2.920 Euro jährlich besteht bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 für…

EAS 2207KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/1-IV/4/0207.01.2003

Deutsche Zweitwohnsitzer sind ab 1. Jänner 2003 berechtigt, gemäß Art. 11 DBA-Deutschland Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen…

LStR 2002 Rz 817–81812.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges Rz 817: Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussgrundsatz, § 19 Abs. 2 EStG 1988). Eine Kredit- oder Darlehensaufnahme führt noch zu keiner Belastung des Einkommens. Die Belastung des…

EAS 767Deutscher Solidaritätszuschlag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1493/1/1-IV/4/9527.11.1995

… Der deutsche Solidaritätszuschlag fällt gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische Einkommensteuer…

LStR 2002 Rz 51–533.3.8 Kaufkraftausgleichszulage, Auslandsverwendungszulage und Auslandsaufenthaltszulage (§ 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

3.3.8 Kaufkraftausgleichszulage, Auslandsverwendungszulage und Auslandsaufenthaltszulage (§ 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988) Rz 51: In einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort und ihren Wohnsitz nicht im Inland haben (Auslandsbeamte), sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26…

EAS 1735Rentenbezug aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 272/1-IV/4/0009.10.2000

…dann wäre die Unfallrente nach geltendem Recht in Österreich steuerpflichtig (es sei denn, dass es sich hiebei um eine gesetzliche Unfallversorgung auf deutscher Seite handelt, die der österreichischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht. Sollte auf deutscher Seite bestätigt werden, dass die Unfallrente Ausfluss einer gesetzlichen Unfallversorgung ist…

LStR 2002 Rz 1311–131239.4 Nachträglich beantragte Erhöhungsbeträge (§ 108 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

39.4 Nachträglich beantragte Erhöhungsbeträge (§ 108 Abs. 4 EStG 1988) 39.4.1 Wirksamkeit der Erhöhungsbeträge Rz 1311: Werden Erhöhungsbeträge im Sinne des § 108 Abs. 2 EStG 1988 nachträglich geltend gemacht, ist ein entsprechender Antrag bis spätestens 31. Jänner an die Bausparkasse zu stellen. Die…

EAS 2553Rentenbezüge aus einer deutschen Lebensversicherung nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200502.02.2005

Hat ein 1933 geborener deutscher Arzt seinen Wohnsitz im Jahr 2002 aus Deutschland nach Österreich verlegt, tritt er damit mit der seit 1995 bezogenen deutschen Rente aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag in die österreichische Steuerpflicht ein. Diese österreichische Steuerpflicht will die Rente aber nur insoweit erfassen…

EAS 332Anrechnung der amerikanischen "Alternative Minimum Tax"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2270/1/1-IV/4/9304.11.1993

  Ist ein amerikanischer Staatsbürger nach Österreich zugezogen und durch den österreichischen Wohnsitz in Österreich und durch die US-Staatsbürgerschaft auch in den USA mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, so sind nach Artikel XV des DBA-USA beide Vertragstaaten berechtigt, ungeachtet fast aller anderen Abkommensbestimmungen das…

EAS 1786Nachkauf von Versicherungszeiten in der britischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 216/1-IV/4/0112.01.2001

    Gemäß § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG iV mit § 18 Abs. 2 EStG sind Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig; und zwar ohne Höchstbetragsbeschränkung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass unter "gesetzlich" nur eine österreichische gesetzliche Norm…

LStR 200237 MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

37 MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988) 37.1 Hauptmietzins Rz 1250: Folgende Erhöhungen des Hauptmietzinses kommenRandzahlen 1250 bis 1291: entfallen für einen Abgeltungsbetrag (Mietzinsbeihilfe) in Betracht: Erhöhung durch Gericht (Gemeinde), gemäß § 7 Mietengesetz oder § 2 Zinsstoppgesetz (Gericht, Gemeinde) auf mehr als das Vierfache des Hauptmietzinses, gemäß…