…Begründend brachte der Bw. vor, dass eine Maßmahme nach § 295 BAO die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraussetze. Ergehe ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung) so sei ein dennoch erlassener Änderungsbescheid rechtswidrig. Im konkreten Fall handle es sich bei den…
…Begründend brachte der Bw. vor, dass eine Maßnahme nach § 295 BAO die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraussetze. Ergehe ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung) so sei ein dennoch erlassener Änderungsbescheid rechtswidrig. Im konkreten Fall handle es sich bei den…
…12.2006 änderte das Finanzamt 12/13/14/Purkersdorf am 18.12.2006 die Einkommensteuerbescheide für 1997 bis 2001 gemäß § 295 Abs. 1 BAO ab. Eine derartige Abänderung ist jedoch nur zulässig, wenn die Einkommensteuerbescheide 1997 bis 2001 von einem Feststellungsbescheid abzuleiten sind. Erwiesen ist…
… VwGH 18. 3. 1987, 87/13/0002; vgl. Ritz, BAO5, § 295, Tz 13 u. v. a.) Im Beschwerdeverfahren bringt der Bf. somit im Ergebnis keine tragfähigen Argumente vor, warum die angefochtenen Bescheide nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen würden. Vielmehr weist die Beschwerde einerseits zu Unrecht…
…Feststellung von Einkünften betreffend die Kommanditisten zu unterbleiben habe. Entsprechend diesem Feststellungsbescheid erließ das Finanzamt Z als Wohnsitzfinanzamt des Beschwerdeführers (in der Folge kurz: Bf.) den gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 1999 vom 21. Dezember 2006; dabei setzte das Finanzamt die Einkünfte des…
…auch am 22.11.2010 ein Abänderungsbescheid gemäß § 295 BAO betreffend Einkommensteuern 2001 erlassen. Mit diesen nach außen gerichteten Amtshandlungen zur Durchsetzung des Abgabenanspruches verlängerte sich die Verjährungsfrist für 2001 bis zum Ablauf des Jahres 2011. Im Jahre 2011 wurden die gegenständlich bekämpften Bescheide erlassen…
…im Einkommensteuerverfahren an Freibetragsbescheide (VwGH 10.7.1996, 94/15/0011). 3. (Kein) Ermessen Auf § 295 BAO gestützte Maßnahmen liegen nicht im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 28.3.1996, 94/16/0254; VwGH 3.8.2004, 99/13/0207). Im Ermessen liegt…
…ersichtlich. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe bzw Abänderung) In § 295 Abs 1 BAO wird normiert: "Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten, so ist er ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung…
…nach § 295 Abs 1 BAO erneut ab. Mit Schreiben vom 2.11.2019 erhob die BF gegen den neuen Einkommensteuerbescheid vom 26.9.2019 das Rechtsmittel der Beschwerde. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 12.8.2020 wurde die BF ua. schuldig gesprochen…
…Änderung gem. § 295 Abs 1 BAO des Einkommensteuerbescheides 2005 zu Recht erkannt: Der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig (§ 25 a Abs 1 VwGG). Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und…
…auch in späteren Entscheidungen des VwGH nicht wieder. Gem. Erlass des BMF zu § 295 BAO AÖF 2007/82, Erlass des BMF vom 30.01.2007 BMF 010103/0004-VI/2007 wird ausdrücklich ausgeführt, dass keine Bindung besteht, und zwar beispielsweise für die Kapitalertragsteuer an Feststellungen…
…Juni 2015) aufzuheben ist. Dessen Aufhebung wurde erst mit Eingabe vom 16. März 2021 beantragt. Insoweit ist somit § 295 BAO idF BGBl. I Nr. 3/2021 anzuwenden, ohne dass zu prüfen wäre, ob bei früherer Antragstellung allenfalls andere Fristen betreffend die Antragstellung zu berücksichtigen wären…
…entgegen der Bindung im später ergehenden abgeleiteten Bescheid nicht berücksichtigt, sei diese Rechtswidrigkeit nicht im Wege des § 295 BAO sanierbar. 3. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 29.01.2024 wurde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes darauf verwiesen, dass mit Ergehen des BFG-Erkenntnisses RV/7100470/2014…
…am 9.1.2012 (betr. ESt 2003 und 2004), 11.1.2012 (ESt 2006) sowie 18.1.2012 (ESt 2007) erlassenen (gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten) Einkommensteuerbescheide für 2003, 2004, 2006 und 2007 erhob der Bf. mit Schriftsatz vom 23.2.2012 Berufung (nunmehr…
…am 21.12.2011 an den Bf. adressierte, gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001, 2002 und 2003 erlassen hat. Die Grundlage dieser Abänderungsbescheide bildeten die am 20.10.2011 vom Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt erlassenen, als Feststellung"bescheide" intendierte Erledigungen…
…E*** sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eben dieses Zinshauses. Mit Datum vom 24.05.2019 wurde der Einkommensteuerbescheid 2017 gemäß § 295 Abs. 1 BAO aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes zur Miteigentümer-gemeinschaft "***Mitges. und Mitb.***" (***StNr***) vom 23.05.2019 abgeändert. Dagegen erhob…
…am 23. Dezember 2011 erlassenen (gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten) Einkommensteuerbescheide für 2001 bis 2003 erhob der steuerliche Vertreter des Bf. mit Schriftsatz vom 19. Jänner 2012 Berufung (nunmehr: Beschwerde) und führte begründend aus: "wegen Nichtigkeit und gegen die Rechtskraft früherer Bescheide verstoßend". Festzuhalten…
…von Einkünften aus Gewerbebetrieb für die Jahre 1995 bis 2000 mangels tauglicher Anfechtungsobjekte als unzulässig zurückgewiesen. Die aufzuhebenden Bescheide seien allesamt Änderungsbescheide im Sinne des § 295 BAO; die festgesetzten Nachforderungen würden aus der Beteiligung an der ***1*** resultieren. Da den bezüglichen Grundlagenbescheiden keine Bescheidqualität zukomme…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da im vorliegenden Fall die Vorgehensweise der Erfassung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von der Miteigentümergemeinschaft auf § 295 BAO basiert, war die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision auszusprechen. Wien…
…Zusätzlich erging eine weitere Entscheidung, die sich mit der Bescheidqualität des zur Änderung gem. § 295 BAO herangezogenen und als Feststellungsbescheid intendierten Schriftstückes befasste (BFG 27.1.2022, RV/4100495/2019). In beiden Erledigungen kam das Bundesfinanzgericht zum Schluss, dass es sich bei den "bescheidmäßigen Feststellungen…