…Der Bf. habe die Absicht gehabt, die Fahrschulfahrzeuge länger im Betrieb zu halten und zu nutzen. Der Re-Investitionszyklus der gegenständlichen Fahrschule im Bereich der Fahrschulfahrzeuge zeige, dass die Fahrschul-PKWs immer dem Anlagevermögen gewidmet worden seien, aber im zweiten Jahr der Nutzung ein Ersatz…
…Autos zumuten können. Somit könne festgehalten werden, dass der Austausch der Fahrzeuge auf Grund eben dieser oben geschilderten betrieblichen Erfordernisse unter Einhaltung eines durchaus üblichen (Re-)Investitionszyklusses erfolgt sei. Darüber hinaus verweise die Bw. auf die VwGH-Entscheidungen vom 26.4.2012, 2009/15/0139…
…4.2.) mag anders gelten. Im Übrigen ist ein aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-)Investitionszyklus dahingehend zu berücksichtigen, dass bei Vorliegen eines solchen Zyklus im konkreten Betrieb ein mäßiges Unterschreiten des vorgenannten Ausmaßes der tatsächlichen Abschreibung im Wege der AfA noch nicht als…
…und Herstellungskosten. Ein im konkreten Betrieb bestehender, aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-)Investitionszyklus für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern ist dahin zu berücksichtigen, dass es noch nicht als Indiz gegen die Widmung des Wirtschaftsgutes zum längerfristigen Einsatz im Betrieb zu werten ist, wenn bei…
…der AfA im Ausmaß von 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfüllt. Ein aus den betrieblichen Erfordernissen resultierender (Re-)Investitionszyklus kann ein mäßiges Unterschreiten dieser Grenze rechtfertigen. Einer monatsweisen Betrachtung der betrieblichen Behaltedauer hatte der VwGH bereits im Erkenntnis vom 28.2.2012, 2009/15/0082…
…ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eingetreten sei. Unwägbarkeiten seien (externe) Einflussfaktoren, die nicht beeinflussbar (steuerbar) seien. Es liege auch weder ein auch nicht behaupteter kürzerer üblicher (Re-)Investitionszyklus, noch eine Unwägbarkeit vor. Unwägbarkeiten seien gewöhnlich nicht vorhersehbare Risiken…
…ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eingetreten sei. Unwägbarkeiten seien (externe) Einflussfaktoren, die nicht beeinflussbar (steuerbar) seien. Es liege auch weder ein auch nicht behaupteter kürzerer üblicher (Re-)Investitionszyklus, noch eine Unwägbarkeit vor. Unwägbarkeiten seien gewöhnlich nicht vorhersehbare Risiken…
…ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eingetreten sei. Unwägbarkeiten seien (externe) Einflussfaktoren, die nicht beeinflussbar (steuerbar) seien. Es liege auch weder ein auch nicht behaupteter kürzerer üblicher (Re-)Investitionszyklus, noch eine Unwägbarkeit vor. Unwägbarkeiten seien gewöhnlich nicht vorhersehbare Risiken…
…und Herstellungskosten. Ein im konkreten Betrieb bestehender, aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-)Investitionszyklus für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern ist dahin zu berücksichtigen, dass es noch nicht als Indiz gegen die Widmung des Wirtschaftsgutes zum längerfristigen Einsatz im Betrieb zu werten ist, wenn bei…
…und Herstellungskosten. Ein im konkreten Betrieb bestehender, aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-)Investitionszyklus für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern ist dahin zu berücksichtigen, dass es noch nicht als Indiz gegen die Widmung des Wirtschaftsgutes zum längerfristigen Einsatz im Betrieb zu werten ist, wenn bei…
…24.5.2012, 2010/15/0194; UFS 27.12.2012, RV/1133-L/07). Abweichungen von dieser Regelung sind grundsätzlich zulässig, wenn zum Beispiel ein kürzerer üblicher „Re-Investitionszyklus" vorliegt (vgl. VwGH 28.2.2012, 2009/15/0082; VwGH 26.4.2012, 2009/15/0139…
…und Herstellungskosten. Ein im konkreten Betrieb bestehender, aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-)Investitionszyklus für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern sei dahin zu berücksichtigen, dass es noch nicht als Indiz gegen die Widmung des Wirtschaftsgutes zum längerfristigen Einsatz im Betrieb zu werten ist, wenn bei…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…in Einzelfällen aufgetreten ist. Die Berufungswerberin macht das Bestehen eines betriebsgewöhnlichen Reinvestitionszyklus geltend und legte hierzu im Betriebsprüfungsverfahren eine Aufstellung der in Jahren 2000 bis 2004 jeweils erfolgten Anlagenabgängen an Aufliegern und LKW vor. Daraus lässt sich zwar der behauptete Umstand, dass ein Großteil der…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…welcher auch die Behaltedauer der LKWs im Betrieb entsprach. Ein - betrieblich begründeter - üblicher Reinvestitionszyklus von nur drei Jahren oder ein darunter liegender ist den Anlageverzeichnissen nicht zu entnehmen. Im Zuge der mündlichen Verhandlung führte die Bw. als unvorhergesehene Unwägbarkeit für den "vorzeitigen" Verkauf der (im…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…2009/15/0139). Im Übrigen ist ein aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-) Investitionszyklus dahingehend zu berücksichtigen, dass bei Vorliegen eines solchen Zyklus im konkreten Betrieb ein mäßiges Unterschreiten des vorgenannten Ausmaßes der tatsächlichen Abschreibung im Wege der AfA noch nicht als Indiz gegen…