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UFSW RV/2091-W/06Zusammengefasste Festsetzung von Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2006

…den Materialien zum Abgabenrechtsmittelreformgesetz wird zu dieser Neuregelung ausgeführt: "Die zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben derselben Abgabenart in einem Abgabenbescheid wird (im § 201 Abs. 4 BAO) auf Abgaben eingeschränkt, für die der Abgabenanspruch im selben Kalenderjahr entstanden ist. Dies soll ua die automationsunterstützte Festsetzung von Säumniszuschlägen …

UFSK RV/0126-K/06Zusammengefasste Festsetzung von selbstzuberechnenden Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2008

…auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst zu berechnenden Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. Abs. 4: "Innerhalb derselben Abgabenart…

UFSW RV/3453-W/08Zusammengefasste Festsetzung von Rechtsgebühren mehrerer Abgabenschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.11.2009

…von € 14.420,49 und das sich daraus ergebende Leistungsgebot ist nicht an die einzelnen Bestandgeber im Umfang ihrer jeweiligen Gebührenschuld sondern als einheitliches Leistungsgebot an die "diversen Hausinhaber" als Gesamtheit gerichtet. Mit diesem "Bescheid gemäß § 201 BAO" erfolgte die Festsetzung mehrere Abgaben zusammengefasst…

UFSL RV/0455-L/12Zusammengefasste Festsetzung von Kraftfahrzeugsteuer für 23 Monate
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2012

…innerhalb derselben Abgabenart die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen kann. Bei dem bekämpften Bescheid handelt es sich um die in einem Bescheid zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben (§ 201 Abs. 4 BAO). Das Finanzamt konkretisierte die Abgaben mit der Angabe von Monaten…

UFSS RV/0473-S/081) Der Besteuerungszeitraum der Kfz-Steuer ist das Quartal (keine Festsetzung 2-12/2006). 2) Keine Festsetzung gem. § 201 BAO vor Fälligkeit der Abgabe bzw. Bekanntgabe eines selbstberechneten Betrages. 3) Aufhebung und Zurückverweisung aufgrund fehlender Ermittlungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012

…einem Bescheid zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben (§ 201 Abs. 4 BAO). Das Finanzamt konkretisierte diese Abgaben mit der Angabe von Monaten, die über die dreimonatigen Vierteljahreszeiträume (April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember) hinausgehen. Das ist aber unzulässig, weil die Festsetzung einer Kfz…

UFSZ3K ZRV/0022-Z3K/12Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid des Zollamtes Salzburg seien keine Anhaltspunkte, die für die Erlassung eines kombinierten Bescheides sprechen…

UFSZ3K ZRV/0142-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid des Zollamtes Salzburg seien keine Anhaltspunkte, die für die Erlassung eines kombinierten Bescheides sprechen…

UFSZ3K ZRV/0140-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid des Zollamtes Salzburg seien keine Anhaltspunkte, die für die Erlassung eines kombinierten Bescheides sprechen…

UFSZ3K ZRV/0138-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid des Zollamtes Salzburg seien keine Anhaltspunkte, die für die Erlassung eines kombinierten Bescheides sprechen…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid des Zollamtes Salzburg seien keine Anhaltspunkte, die für die Erlassung eines kombinierten Bescheides sprechen…

UFSZ3K ZRV/0132-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid des Zollamtes Salzburg seien keine Anhaltspunkte, die für die Erlassung eines kombinierten Bescheides sprechen…

UFSS RV/0547-S/12DB- und DZ-Pflicht des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012

…Monate des Jahres 2011 ("für das Jahr 2011"). Die zusammengefasste Festsetzung darf nur für Abgaben erfolgen, für die ein Festsetzungsbedarf iSd § 201 BAO gegeben ist. Abgaben, die richtig berechnet und der Abgabenbehörde bekannt gegeben wurden, sind von einer solchen Festsetzung ausgeschlossen (Schwaiger, SWK 22/2010…

UFSW RV/1895-W/03Zustellung einer Berufungsvorentscheidung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2004

…Festsetzung bezüglich anderer Abgaben jedoch unstrittig sei. Auf § 201 BAO beziehe sich § 103 BAO jedoch gerade nicht, da ansonsten eine Zustellbevollmächtigung von einer Ermessensentscheidung der Behörde abhängig gemacht würde. Der in § 103 Abs 2 BAO aF zitierte § 213 BAO beziehe sich aber auf die zusammengefasste…

UFSW RV/0609-W/10Geltendmachung der Haftung für KESt hinsichtlich verdeckter Ausschüttungen durch mehrere Darlehensgewährungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer in mehreren Kalenderjahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013Teil 1/2

…lautet: "(4) Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen." (Laut Ritz, BAO 3 , § 201 Tz 43 ist das Wirtschaftsjahr (nur) für den Fall des § 20 Abs 3 UStG 1994 von Belang.) Sinngemäß auf die Heranziehung zur…

UFSZ3K ZRV/0032-Z3K/09Zusammengefasste Festsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.11.2010

…ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht oder nicht. Tut sie es, so fasst sie die Abgaben in einem einzigen und einheitlichen Bescheid, der im Rechtszug - im Gegensatz zu einem Sammelbescheid - auch nur einheitlich bekämpft werden kann, zusammen. Der Vorteil einer zusammengefassten Festsetzung liegt darin…

UFSZ3K ZRV/0315-Z3K/10Zusammengefasste Festsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.11.2010

…ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht oder nicht. Tut sie es, so fasst sie die Abgaben in einem einzigen und einheitlichen Bescheid, der im Rechtszug - im Gegensatz zu einem Sammelbescheid - auch nur einheitlich bekämpft werden kann, zusammen. Der Vorteil einer zusammengefassten Festsetzung ist darin…

UFSZ3K ZRV/0001-Z3K/09Festsetzung von Alkoholsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.10.2010

…Die zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart darf demnach nur mehr für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen. Gemäß § 323 Abs. 11 BAO ist diese Bestimmung auf Abgabenansprüche anzuwenden die nach dem 31. Dezember 2002 entstanden sind. Im bekämpften Bescheid geht das Zollamt Salzburg von einer…

UFSS RV/0419-S/10Festsetzung USt 3-10/2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…201 Tz 44). Durch die Zusammenfassung gibt das Finanzamt als Abgabenbehörde 1. Instanz die Sache vor, über die die Rechtsmittelbehörde zu entscheiden hat. Ein Bescheid über eine zusammengefasste Festsetzung ist einheitlich zu beurteilen und deshalb - rein formalrechtlich - zur Gänze aufzuheben, wenn darin Abgaben enthalten sind…

UFSI RV/0277-I/08Rückzahlungsantrag ohne rückzahlbares Abgabenguthaben infolge Aufrechnung mit Haftungsschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2008

…verschwendet werden". In einer abweislichen Berufungsvorentscheidung stellte das Finanzamt zusammengefasst fest, dass die stattgebende Erledigung eines Rückzahlungsantrages den Bestand eines Abgabenguthabens voraussetze, woran es im Berufungsfall fehle. Nach § 215 Abs. 1 BAO sei ein sich aus der Gebarung gemäß § 213 BAO unter Außerachtlassung von Abgaben…

UFSZ2L ZRV/0073-Z2L/08Nachforderung von Eingangsabgaben wegen Fehltarifierung und Unterfakturierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.03.2012Teil 2/2

…wurde trotz abweichender zollschuldrechtlicher Beurteilung des Falles von einer Sachidentität ausgegangen. Gemäß Art. 220 ZK hat in den Fällen, in denen der einer Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag nicht nach den Artikeln 218 und 219 buchmäßig erfasst oder mit einem geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Betrag buchmäßig…