…er auch wirtschaftlich sinnvoll sein soll und muss, nur jener sein, dass die ein Austauschverfahren begleitenden An- und Verkäufe im zeitlichen Nahbereich des Austauschverfahrens abgewickelt werden müssen. Diese An- und Verkäufe können und dürfen durchaus einige Wochen andauern. Wäre der strittigen Vorschrift jener vom Hauptzollamt…
…Ansatz eines 50%igen Privatanteils könne er keinesfalls akzeptieren, da er jederzeit nachweisen könne, dass im Nahbereich nur geringfügig Gespräche geführt wurden und auch diese nur teilweise privat wären. Die Auslandsgespräche seien überhaupt keiner Aufteilung zugänglich, da viele seiner Projekte im Ausland realisiert würden und…
…also durch die Krankheit bedingt, entstanden sind. Da physiotherapeutische Behandlungen auch im Nahbereich des Wohnsitzes oder Dienstortes durchgeführt werden können, sind die Reisekosten nicht zwangsläufig entstanden und daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Anmerkung - kein Bestandteil vom Bescheid: Es wird bemerkt, dass die physiotherapeutische Behandlung…
…Arbeitsplatzbeschreibung, aus welcher hervorgehen solle, welche Tätigkeit im Streitjahr (Fahrtätigkeit, Ladetätigkeit etc.) in welchen zeitlichen Ausmaß pro Tag, pro Woche und pro Monat ausgeübt worden sei und worin genau die Gefahr bei dieser Art von Tätigkeit liege, den Arbeitsvertrag und die monatlichen Lohnzettel vorzulegen (vgl…
…konnten aus folgenden Gründen nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden: Mehraufwendungen für einen auswärtigen Schulbesuch sind nur dann zwangsläufig, wenn das bei gleichen Bildungschancen und Berufsaussichten am Wohnort oder in dessen Nahbereich nicht möglich ist. Die Rechtssprechung stellt bei Schulen auf einen gleichwertigen Abschluss ab…
…Der Einschulungsort des Bw. sei ohne dies weit vom Wohnort entfernt, sodass neben der arbeitsmäßigen Einschulungszeit nicht noch eine erhebliche Stressbelastung zeitlicher und fahrtechnischer Natur für den Dienstnehmer zumutbar sei. Dies entspreche auch der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Aus diesem Grund sei auch das gesamte…
…Übrigen blieben das diesbezügliche Berufungsvorbringen (unregelmäßige Dienstzeiten ohne jede Konkretisierung, wechselnde Einsatzorte o, o2 und o3 ohne jede konkrete zeitliche Umschreibung, regelmäßiger Pendelverkehr Wohnort-Arbeitsort-Firmenbesuche-Arbeitsort-Wohnort bzw Wohnort-Firmenbesuche-Arbeitsort-wohnort ohne jede konkrete Quantifizierung) derart unbestimmt, dass damit nichts gewonnen werden konnte…
…und führte dazu aus, dass aus der geltenden Norm abgeleitet werden könne, dass die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar sei. Eine zeitliche Vorschrift, die in den Bereich menschlicher Grundbedürfnisse reiche, könne jedoch aus dem Normtext nicht abgeleitet werden. Im gegebenen Fall werde die Haltestelle X GZ…
…bis zum Arbeitsbeginn) mit dem Massenbeförderungsmittel als mit dem eigenen Kfz; im Nahbereich von 25 km ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrtzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt…
…des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke…
…des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke…
…Abs. 2 letzter Satz des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) vom 20. Oktober 1987 vorübergehende Lohnzulagen und zeitlich schwankende Einkommensteile durch angemessene Pauschalbeträge erfasst werden könnten. Sowohl die Pensionskassen in Ln als auch jene in der Schweiz gingen in der Praxis davon aus, dass…
…des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke…
…hängt nach dem Gesetzeswortlaut davon ab, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke zumutbar ist oder nicht, wobei für das große Pendlerpauschale die Unzumutbarkeit in zeitlicher Hinsicht im Lohnzahlungszeitraum überwiegend, dh. an mehr als der Hälfte der tatsächlichen…
…bis zum Arbeitsbeginn) mit dem Massenbeförderungsmittel als mit dem eigenen Kfz; im Nahbereich von 25 km ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrtzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt…
…des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke…
…Gehweg, Bus, ÖBB etc) ersucht. Sollte Ihnen die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw zeitlich nicht zumutbar sein, erläutern Sie die entsprechenden Gründe (unter Angabe Ihrer Normalarbeitszeiten) bzw schlüsseln Sie die unzumutbare Wegzeit auf. Hinweis: Sollten Sie im Veranlagungsjahr verschiedene Arbeitsstätten aufgesucht haben, so…
…des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke…
…| Wegstrecke mit dem KFZ von Adr.Bw, | | AdrBw nach BahnhofX, | | Bahnstr.X, Bahnhof: | 17,9 km / 26 min Der Anfahrtsweg zum Bahnhof von 26 min beträgt zeitlich mehr als die Hälfte der Gesamtfahrstrecke von 45 min. | Nachtdienst, Plandienst…
…des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke…