…Brot und Gebäck mit den als LKW typisierten eigenen Kastenwagen zuzustellen. Wie den Berufungsausführungen selbst und den Angaben der betroffenen Personen zu entnehmen ist, gab es neben dem Berufungswerber keine weiteren Auftraggeber, wodurch eine nicht unerhebliche wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit der betroffenen Personen vom Berufungswerber…
…Diese sachliche Weisungsrecht ist auf den Arbeitserfolg gerichtet, während das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit erfordert. Die persönlichen Weisungen sind auf den zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskraft, auf die zeitliche Koordination der zu verrichtenden Arbeiten oder die Vorgabe des…
…ohne hierdurch allerdings seine Selbständigkeit zu verlieren. Dieses sachliche Weisungsrecht ist auf den Arbeitserfolg gerichtet, während das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit fordert (vgl. etwa das Erkenntnis vom 28.3.2000, 96/14/0070). Nach den Angaben in…
…Werkvertragsnehmer seien auf der Baustelle in einen Arbeitsablauf eingegliedert, der vom geprüften Unternehmen und nicht von ihnen selbst bestimmt worden sei, und durch die zeitliche und örtliche Bindung sei die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit bereits so groß, dass sie sich faktisch nicht mehr von der…
…erforderliche wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit zeigt sich bei den oben genannten Personen augenscheinlich bereits darin, dass sie weitestgehend ausschließlich für den Berufungswerber tätig waren. Beginnend mit den Hilfestellungen durch den Berufungswerber für die Erlangung der österreichischen Gewerbescheine befinden sich die betroffenen Personen in Abhängigkeit von…
…Die persönlichen Weisungen sind auf den zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskraft gerichtet und dafür charakteristisch, dass der Arbeitnehmer nicht die Ausführung einzelner Arbeiten verspricht, sondern seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt (VwGH 20.12.2000, 99/13/0223). Die für die Weisungsgebundenheit erforderliche wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit…
…EStG bedeutet ein sachliches und persönliches Weisungsrecht, wobei letzteres wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit fordert. Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus ist also im Sinne einer Abhängigkeit vom Auftraggeber zu verstehen, die sich unter anderem in der Vorgabe von Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsmittel durch den Auftraggeber…
…Auf Grund der zeitlichen und örtlichen Bindung sei die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit bereits so groß, dass sie sich faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheide. Die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Bw. und Frau-X sei daher als Dienstverhältnis zu qualifizieren. Diesen Ausführungen ist…
…bezieht sich das im Rahmen eines Werkvertrages ausgeübte sachliche bzw. technische Weisungsrecht lediglich auf die vereinbarte Werkleistung und somit nur auf den Arbeitserfolg, während das persönliche Weisungsrecht einen Zustand wirtschaftlicher Abhängigkeit und persönlicher Gebundenheit hervorruft (vgl. mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH Hofstätter…
…bezieht sich das im Rahmen eines Werkvertrages ausgeübte sachliche bzw. technische Weisungsrecht lediglich auf die vereinbarte Werkleistung und somit nur auf den Arbeitserfolg, während das persönliche Weisungsrecht einen Zustand wirtschaftlicher Abhängigkeit und persönlicher Gebundenheit hervorruft (vgl. mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH Hofstätter…
…es aber lediglich, dass sich die Feststellung der Dienstnehmereigenschaft gemäß § 42 ASVG aus der "persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit der Dienstnehmer" ergäbe, ohne anzuführen, auf Grund welcher Sachverhaltselemente die Abgabenbehörde diese Abhängigkeit angenommen hat. Die Verwendung der verba legalia reicht aber nicht aus, die Subsumption muss…
…Versicherungen, kurzum für alle Betriebsausgaben, stehen mir natürlich nicht zu. - ohne persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit den Betrieb selbst bestimmen kann, Auch dies trifft bei mir zu. Selbstverständlich suche ich mir meine Auftraggeber selbst nach freien Stücken wie eben jeder Selbständige frei aus. So arbeite ich…
…erbracht werden kann. Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis kann die persönliche Abhängigkeit und Dienstnehmereigenschaft von vornherein nur dann ausschließen, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung eine solche Nutzung zu erwarten ist. Es ist dabei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise darauf Bedacht zu nehmen…
…was die persönliche und auch wirtschaftliche Abhängigkeit von der Berufungswerberin unterstreicht. Im Übrigen war es auch dem Hausbesorger nach dem HbG (§ 16) gestattet, neben der Hausbesorgertätigkeit einen anderen Beruf auszuüben. Wenn der bevollmächtigte Vertreter der Berufungswerberin betont, dass der Hausbetreuer nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet…
…Dieses sachliche Weisungsrecht ist auf den Arbeitserfolg gerichtet, während das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit fordert. Die persönlichen Weisungen sind auf den zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskraft gerichtet und dafür charakteristisch, dass der Arbeitnehmer nicht die Ausführung einzelner Arbeiten…
…Reisekosten (Tagegelder) seien vom Geschäftsführer persönlich zu tragen. 7. Für das vereinbarte Geschäftsführerhonorar sei lt. Vertrag auch eine erfolgsabhängige Komponente vereinbart worden. 8. Auf Grund der dem Finanzamt bekannten, übrigen Einkünfte und der Vermögenslage des Geschäftsführers liege keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit als Geschäftsführer vor…
…Reisekosten (Tagegelder) seien vom Geschäftsführer persönlich zu tragen. 7. Für das vereinbarte Geschäftsführerhonorar sei lt. Vertrag auch eine erfolgsabhängige Komponente vereinbart worden. 8. Auf Grund der dem Finanzamt bekannten, übrigen Einkünfte und der Vermögenslage des Geschäftsführers liege keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit als Geschäftsführer vor…
…Bestimmungsfreiheit. Das persönliche Weisungsrecht fordert somit einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit. Ein rein sachliches bzw. technisches Weisungsrecht, welches das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit nicht ausschließen würde, bezieht sich lediglich auf die im Rahmen eines Werkvertrages vereinbarte Werkleistung und somit nur auf den Arbeitserfolg. Wie…
…Bestimmungsfreiheit. Das persönliche Weisungsrecht fordert somit einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit. Ein rein sachliches bzw. technisches Weisungsrecht, welches das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit nicht ausschließen würde, bezieht sich lediglich auf die im Rahmen eines Werkvertrages vereinbarte Werkleistung und somit nur auf den Arbeitserfolg. Wie…
…Reisekosten (Tagegelder) seien vom Geschäftsführer persönlich zu tragen. 7. Für das vereinbarte Geschäftsführerhonorar sei lt. Vertrag auch eine erfolgsabhängige Komponente vereinbart worden. 8. Auf Grund der dem Finanzamt bekannten, übrigen Einkünfte und der Vermögenslage des Geschäftsführers liege keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit als Geschäftsführer vor…