…objektiven Gegebenheiten als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen ist (VwGH 17.2.2000, 99/16/0187). Ob die Urkundeninhalte tatsächlich dem Parteienwillen entsprechen, oder ob mehrere Leistungen in verschiedenen Vertragswerken geregelt wurden, die nicht nur in einem zeitlichen, sondern auch in einem solchen engen sachlichen Zusammenhang stehen…
…Absicht, ein mit dem ausgesuchten Haus bebautes Grundstück zu erwerben. Dies ergibt sich schon aus der zeitlichen Nähe der beiden Vertragswerke (der Liegenschaftskauf erfolgte ca. 1 Monat nach der Annahme des Kaufanbotes für das Holzblockhaus) und aus der engen persönlichen Verflechtung auf der Veräußererseite. Dass…
…zu führen. Die Ausgangsrechnungen sind nicht laufend nummeriert und es gibt auch sonst keine Aufzeichnungen die die Vollständigkeit der Erlöse dokumentieren. Für weitergegebene Honorare (Betriebsausgaben) gibt es keine Ausgabenbelege sondern lediglich selbst geschriebene Eigenbelege. Vom Unternehmen werden zu den gelegten Rechnungen umfangreiche Berechnungen, Vertragswerke, Kalkulationen…
…selben Tag (Anm.: Vertrag II) die optionsgegenständliche Liegenschaft um 87.207,00 € von HS erworben. Im Hinblick auf beide Vertragswerke habe sich die GHS regGenmbH vertraglich verpflichtet, die jeweils anfallende Grunderwerbsteuer zur Zahlung zu übernehmen. Der Berufungswerber sei im Hinblick auf den durch Vertrag…
…X. über das "angemietete" Wirtschaftsgut als wirtschaftlicher Eigentümer gleich einem zivilrechtlichen Eigentümer verfügen könnte und tatsächlich verfügt habe, hielten die vorgelegten Vertragswerke der Angehörigenjudikatur in keiner Weise stand. Indem zunächst offen geblieben sei, welche Gegenleistung für die Überlassung des Gegenstandes letztlich wirklich vereinbart sein sollte…
…anderen Seite. Mit diesem hätten die Ehegatten ihre jeweiligen Liegenschaftsanteile an den Sohn übertragen. Das zweite Vertragswerk sei der b) "Übergabevertrag" betreffend das Einzelunternehmen. Die in diesem dokumentierte Leibrentenvereinbarung stelle eine Gegenleistung des PT nicht nur an JT für die Betriebs- plus Grundstücksübergabe, sondern auch…
…nämlich der Sprung von der rechtlichen auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise, und dass der Wiederaufnahmebescheid verfahrensrechtlich nicht begründet ist." In folgende Vertragswerke und Urkunden wurde Einsicht genommen: 1. Prospekt zu der stillen Beteiligung "T." 20/98 2.) Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft 3…
…aber § 117 BAO, nämlich der Sprung von der rechtlichen auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise, und dass der Wiederaufnahmebescheid verfahrensrechtlich nicht begründet ist." In folgende Vertragswerke wurde Einsicht genommen 1.) Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vom 25. November 1996, abgeschlossen zwischen der Bw. als…
…aber § 117 BAO, nämlich der Sprung von der rechtlichen auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise, und dass der Wiederaufnahmebescheid verfahrensrechtlich nicht begründet ist." In folgende Vertragswerke wurde Einsicht genommen 1.) Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vom 25. August 1997, abgeschlossen zwischen der Bw. als…
…ich gehe aber davon aus, dass es in der Praxis so üblich ist." In folgende Vertragswerke wurde Einsicht genommen: 1.) Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft in der Fassung des Gesellschaftsvertrages (ohne Datum) abgeschlossen zwischen der Bw. als Geschäftsherrin und der "BA-Treuhand…
…aber § 117 BAO, nämlich der Sprung von der rechtlichen auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise, und dass der Wiederaufnahmebescheid verfahrensrechtlich nicht begründet ist." In folgende Vertragswerke wurde Einsicht genommen: 1.) Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vom 12. Oktober 1995, abgeschlossen zwischen der Bw. als…
…gewesen. Ich weiß das nicht genau, ich gehe aber davon aus, dass es in der Praxis so üblich ist." In folgende Vertragswerke wurde Einsicht genommen: 1.) Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vom 6. Juli 1994, in der Fassung des Gesellschaftsvertrages vom 22…
…besonderer Konditionen unwirtschaftlich gewesen. Ich weiß das nicht genau, ich gehe aber davon aus, dass es in der Praxis so üblich ist." In folgende Vertragswerke wurde Einsicht genommen: 1.) Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vom 29. Oktober 1997, abgeschlossen zwischen der…
…TBV allociert (=reservieren, siehe Pkt. 2 "Erläuterungen"). (2) Schaubild g siehe Anhang. B) Prüferfeststellung: Aufgrund verschiedener Erhebungen wurde die "Lieferkette" wie oben im Schaubild g durch den Prüfer festgestellt. - Von der Firma M Group wurden am 30. März 2007 (Rechnungsdatum) 980 Stk. CPU's für…
…als Rechtsanwalt, nicht aber auf jene als Geschäftsführer beziehe. Die vom Gesellschafter-Geschäftsführer einer RA-GmbH ausgeübte Rechtsanwaltschaft einerseits und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung/Verwaltung der GmbH andererseits ließen sich nicht in zwei verschiedene Tätigkeiten trennen. Es bestehe ein so enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang, dass…
…Fahrzeug, bei freier Zeiteinteilung, weisungsfrei erfolgt, hätten sich vertreten lassen können, hätten zwischen 2005 und 2008 verschiedene Auftraggeber gehabt, hätten eine einfache eigene Unternehmerstruktur gehabt, eigenes Risiko und hätten sich die Unterkunft selber bezahlt (nur im Angestelltenverhältnis sei die Unterkunft vom Bw. bezahlt worden). Bei…
…daher muss es auch möglich sein, Mitarbeiterwohnungen zu haben. VERTRÄGE Absolute Transparenz ist von Anfang an beabsichtigt und wird durch Vorlage sämtlicher Verträge und Informationen bereits im Zuge des Veranlagungsverfahrens dokumentiert. GmbH und natürliche Person sind verschiedene, deutlich unterscheidbare Rechtssubjekte. Wenn die Betriebsprüfung also vom…
…daher muss es auch möglich sein, Mitarbeiterwohnungen zu haben. VERTRÄGE Absolute Transparenz ist von Anfang an beabsichtigt und wird durch Vorlage sämtlicher Verträge und Informationen bereits im Zuge des Veranlagungsverfahrens dokumentiert. GmbH und natürliche Person sind verschiedene, deutlich unterscheidbare Rechtssubjekte. Wenn die Betriebsprüfung also vom…
…und errichtet. Dies gelte auch für den Erwerb von Häusern. Er kommt weiters zum Schluss, dass im Falle eines einheitlichen Vertragswerkes mit verschiedenen Personen auf Veräußererseite zwischen der umsatzsteuerfreien Grundstückslieferung des Grundstücksveräußerers und der (steuerpflichtigen) Bebauungsleistung, Werklieferung etc. des entsprechenden Unternehmers zu unterscheiden sei. Nur…
…"Bauträger", Bauunternehmen) verschiedene Rechtsträger handeln, steht der Annahme eines einheitlichen Vertragswerkes nicht entgegen. Entscheidend ist im Wesentlichen, ob im Zusammenwirken oder nach Absprache der verschiedenen Rechtsträger dem Interessenten ein Grundstück mit einem bestimmten Gebäude zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wurde und ob er…