…UFS sowie verschiedene Literatur wird ausgeführt, dass Erhebungen für Zwecke von Finanzstrafverfahren nicht der Abgabenerhebung dienen. Würden die Prüfungshandlungen bei der X-KEG im Jahr 2002, entgegen der Ansicht des Bw. jedoch als verlängernde Amtshandlungen einzustufen sein, käme es gem. § 323 Abs 18 dritter Satz…
…Tz 15 und das dort zitierte Judikat des VwGH). Desgleichen verlängern Bescheide nur die Verjährungsfristen hinsichtlich jener Abgaben, die sie betreffen (Ritz, BAO 3, § 209 Tz 11 und das dort zitierte Judikat des VwGH). Amtshandlungen wirken nämlich im gegebenen Zusammenhang grundsätzlich anspruchsbezogen (Ritz, BAO 3…
…verlängernde - Amtshandlungen anzusehen. Nach § 209 Abs. 1 BAO seien Verlängerungshandlungen während der Verjährungsfrist (erster Satz) und Verlängerungshandlungen in einem Jahr, in welchem die Verjährungsfrist bereits verlängert sei (zweiter Satz), zu unterscheiden. Würden innerhalb der - normalen 5-jährigen - Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlungen vorgenommen, so verlängere…
…BV 23 ein Bescheid gem. § 188 BAO für die Jahre 2000 bis 2003. Da diese Amtshandlungen innerhalb der Verjährungsfrist unternommen wurden, verlängerte sich die Verjährungsfrist auf 2006. In diesem Verlängerungsjahr ist der Erstbescheid für 2000 durch das FA Freistadt Rohrbach Urfahr, innerhalb der Frist der…
…0080; VwGH 7.9.2006, 2006/16/0041) haben diese Wirkung (vgl. Ritz, BAO4, § 209 Tz 2 - 9). Abgabenbehördliche Prüfungen stellen die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (vgl. VwGH 18.10.2005, 2005/16/0037; VwGH 15.12.2010, 2007/13/0157; VwGH 28.2.2012…
…sind, für die Verjährung dieser Abgaben (zB Einkommensteuer der Beteiligten) bedeutsam sind. Dies gilt auch für auf Erlassung solcher Feststellungsbescheide gerichtete Amtshandlungen, wie zB Außenprüfungen (vgl. Ritz, BAO3, § 209 Tz 2 - 9). Abgabenbehördliche Prüfungen stellen die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (vgl. VwGH 26.1.1993…
…sind, für die Verjährung dieser Abgaben (zB Einkommensteuer der Beteiligten) bedeutsam sind. Dies gilt auch für auf Erlassung solcher Feststellungsbescheide gerichtete Amtshandlungen, wie zB Außenprüfungen (vgl. Ritz, BAO3, § 209 Tz 2 - 9). Abgabenbehördliche Prüfungen stellen die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (vgl. VwGH 26.1.1993…
…03. Aber auch ungeachtet dieses Streitpunktes wäre die Frist für die Abgabenfestsetzung nicht bis Ende 2011 verlängert gewesen. Denn die einzige anzuerkennende verlängernde Amtshandlung sei die Antragstellung an die BH vom 11.4.2005 gewesen, was nur eine Verlängerung um ein Jahr bewirken konnte. Zusätzliche…
…wurden durch die Abgabenbescheide vom 10. September 1999 sowie durch die im Jahr 2005 begonnene Außenprüfung (der Prüfungsauftrag wurde dem Bw am 26. September 2005 ausgefolgt) die siebenjährige Verjährungsfrist um ein Jahr verlängernde Amtshandlungen gesetzt. Für die mit Datum 22. Juni 2006 ergangenen und am…
…der Verjährungsfrist eine nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen wurden, am 31. Dezember 2006. Aus der Aktenlage ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte die dafür sprechen, dass innerhalb der Verjährungsfrist etwaige die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen iSd …
…am 1. Januar 2006, für die Einkommensteuer 2000 am 1. Januar 2007 und für die Einkommensteuer 2001 am 1. Januar 2008 verjährt gewesen. Die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen sind auch abgabenbehördliche Prüfungen (vergleiche Ritz4, Bundesabgabenordnung, Tz 13 zu § 209 und die dort zitierte Judikatur). Die Außenprüfung…
…genommen hat, ist von vorsätzlichem Handeln des Bw auszugehen. Hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 2000 wurden durch die Abgabenbescheide vom 6. September 2001 sowie durch die im Jahr 2007 gesetzten Prüfungshandlungen die siebenjährige Verjährungsfrist um ein Jahr verlängernde Amtshandlungen gesetzt. Die mit Datum 6. Juli 2000…
…dem Hauptzollamt Wien für die Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland die Erhebung des Altlastenbeitrages oblag. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es sich auch bei Außenprüfungen um die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen handelt (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0133). Der durch die Außen- und Betriebsprüfung…
…Es liege somit keine nach außen erkennbare Amtshandlung für den Berufungswerber im Jahr 2006 vor. Dies sei ersichtlich aus: 1. Der Berufungsentscheidung des UFS vom 26.6.2007, RV/0230-S/05, in welcher Folgendes ausgeführt ist: "Feststellungsbescheide verlängern zudem die Verjährungsfrist für jene Abgabenbescheide…
…die Ausführungen zu Punkt b) der Berufungsentscheidung (Sachbescheid) verwiesen. Die nachträglichen Ermittlungen des Finanzamtes haben demnach zu Recht die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dargestellt. Der Einwand der Verjährung geht daher sowohl hinsichtlich des Wiederaufnahmebescheides als auch hinsichtlich des Sachbescheides ins Leere und war die Berufung in…
…die Ausführungen zu Punkt b) der Berufungsentscheidung (Sachbescheid) verwiesen. Die nachträglichen Ermittlungen des Finanzamtes haben demnach zu Recht die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dargestellt. Der Einwand der Verjährung geht daher sowohl hinsichtlich des Wiederaufnahmebescheides als auch hinsichtlich des Sachbescheides ins Leere und war die Berufung in…
…die Ausführungen zu Punkt b) der Berufungsentscheidung (Sachbescheid) verwiesen. Die nachträglichen Ermittlungen des Finanzamtes haben demnach zu Recht die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dargestellt. Der Einwand der Verjährung geht daher sowohl hinsichtlich des Wiederaufnahmebescheides als auch hinsichtlich des Sachbescheides ins Leere und war die Berufung in…
…die Ausführungen zu Punkt b) der Berufungsentscheidung (Sachbescheid) verwiesen. Die nachträglichen Ermittlungen des Finanzamtes haben demnach zu Recht die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dargestellt. Der Einwand der Verjährung geht daher sowohl hinsichtlich des Wiederaufnahmebescheides als auch hinsichtlich des Sachbescheides ins Leere und war die Berufung in…
…die Ausführungen zu Punkt b) der Berufungsentscheidung (Sachbescheid) verwiesen. Die nachträglichen Ermittlungen des Finanzamtes haben demnach zu Recht die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dargestellt. Der Einwand der Verjährung geht daher sowohl hinsichtlich des Wiederaufnahmebescheides als auch hinsichtlich des Sachbescheides ins Leere und war die Berufung in…
…die Ausführungen zu Punkt b) der Berufungsentscheidung (Sachbescheid) verwiesen. Die nachträglichen Ermittlungen des Finanzamtes haben demnach zu Recht die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dargestellt. Der Einwand der Verjährung geht daher sowohl hinsichtlich des Wiederaufnahmebescheides als auch hinsichtlich des Sachbescheides ins Leere und war die Berufung in…