RIS AI
6 069 Treffer244 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0492-F/09Besteuerung ausländischer Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…2.2002, G 278/01). Überdies war die Benachteiligung von ausländischen Kapitalerträgen gegenüber inländischen Kapitalerträgen auch europarechtlich nicht zu halten. Daher wurde für ausländische Kapitalerträge eine der Endbesteuerung vergleichbare Besteuerung mit einem "besonderen Steuersatz von 25%" eingeführt ("Veranlagungsendbesteuerung"; Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl I 71/2003). Und…

UFSI RV/0541-I/04Doppelbesteuerung aufgrund inländ. Wohnsitz des holländischen Erblassers, Begünstigungsbescheid nach § 48 BAO, Ausscheidung des ausländ. Vermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2005

…bei der Vollziehung der vergleichbaren Regelungen der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer anzuwenden sind. Die erteilte Begünstigung steht der Berücksichtigung der ausgeschiedenen Vermögenswerte bei der Ermittlung des Steuersatzes nicht entgegen, der auf allfällige übrige, im Inland zu besteuernde Vermögenswerte anzuwenden ist…

UFSF RV/0330-F/09Bruttobesteuerung bei ausländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 37 Abs. 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2011

…Rs Lenz, hat der EuGH in der Folge diese Ungleichbehandlung als gemeinschaftsrechtswidrig beurteilt), auch für ausländische Kapitalerträge eine der Endbesteuerung vergleichbare Besteuerung mit einem "besonderen Steuersatz von 25%" eingeführt ("Veranlagungsendbesteuerung"). Die maßgebende Bestimmung des § 37 Abs. 8 EStG 1988 in der im Streitjahr anzuwendenden Fassung…

UFSL RV/0378-L/081. Keine Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich nicht steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…Juni 2010, RV/2399-W/07). Österreich sei es nämlich absolut unmöglich, Kapitaleinkünfte von ausländischen Erblassern zu deren Lebzeiten in die Endbesteuerung oder eine vergleichbare Besteuerung einzubeziehen. Nach dem österreichischen System stehe die Befreiung von der ErbSt aber nur dann zu, wenn schon die Einkünfte…

UFSL RV/0377-L/081. Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…Juni 2010, RV/2399-W/07). Österreich sei es nämlich absolut unmöglich, Kapitaleinkünfte von ausländischen Erblassern zu deren Lebzeiten in die Endbesteuerung oder eine vergleichbare Besteuerung einzubeziehen. Nach dem österreichischen System stehe die Befreiung von der ErbSt aber nur dann zu, wenn schon die Einkünfte…

UFSL RV/0376-L/081. Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs.1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich nicht steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…Juni 2010, RV/2399-W/07). Österreich sei es nämlich absolut unmöglich, Kapitaleinkünfte von ausländischen Erblassern zu deren Lebzeiten in die Endbesteuerung oder eine vergleichbare Besteuerung einzubeziehen. Nach dem österreichischen System stehe die Befreiung von der ErbSt aber nur dann zu, wenn schon die Einkünfte…

UFSL RV/0365-L/06Verwendung von Dienstnehmern für die Errichtung eines Privathauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2011

…für die Arbeitsleistungen des Personals gelten. Wie obige Ausführungen zeigen, kann nur dadurch eine dem Nichtunternehmer vergleichbare Besteuerungssituation hergestellt werden (würde der Unternehmer Umsatzsteuer für die Arbeitsleistungen bezahlen müssen, wäre er hinsichtlich der Umsatzsteuer im Vergleich zu einem Nichtunternehmer, der für die Errichtung des privaten…

UFSL RV/0785-L/09Der Grundsatz von Treu und Glauben ist nur bei Ermessensentscheidungen zu beachten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2011

…vgl. VfGH 7.2.2002, G 278/01). Überdies war die Benachteiligung von ausländischen Kapitalerträgen gegenüber inländischen Kapitalerträgen auch europarechtlich nicht zu halten. Daher wurde für ausländische Kapitalerträge eine der Endbesteuerung vergleichbare Besteuerung mit einem "besonderen Steuersatz von 25%" eingeführt ("Veranlagungsendbesteuerung"; BBG 2003; vgl. Doralt…

UFSW RV/0126-W/061. Kein Werbungskostenabzug bei Option zur Hälftesatzbesteuerung von Kapitalerträgen gemäß § 37 Abs. 8 iVm § 97 Abs. 4 EStG 1988 idF BBG 2003. 2. Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages. 3. Steuerlicher Wohnsitz gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 DBA Österreich-CSSR, BGBl. Nr. 34/1979.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007Teil 1/2

…zu halten (Doralt, EStG10, § 37 Tz 137/1, unter Verweis auf § 37 Tz 102). Daher wurde für ausländische Kapitalerträge eine der Endbesteuerung vergleichbare Besteuerung mit einem "besonderen Steuersatz von 25%" eingeführt ("Veranlagungsendbesteuerung"; BBG 2003: Doralt, § 37 Tz 137/1, unter Verweis auf Doralt/Kirchmayr, EStG8…

UFSL RV/0932-L/06Keine Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung wenn die tägliche Rückkehr zum Hauptwohnsitz zumutbar ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2007

…da sie laut §§ 1 - 3/10 b VO zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen von der Besteuerung auszunehmen seien, wenn wie in Deutschland für diese Einkünfte eine der österreichischen Einkommensteuer vergleichbare Besteuerung vorgesehen sei. Bei den sonstigen (13. und 14.) Pensionsbezügen in Höhe von 1.857,98…

UFSW RV/3507-W/02Erwerb eines Grundstückes durch einen fremden Staat für Zwecke seiner Vertretungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2003

…wenn der fremde Staat entweder überhaupt keine der Grunderwerbsteuer vergleichbare Besteuerung vorsieht oder auf Grund einer entsprechenden Befreiungsbestimmungen sichergestellt ist, dass im Fall des Erwerbes eines Grundstückes durch die Republik Österreich für Zwecke ihrer Vertretungsbehörde keine der Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer anfällt. Aus der Note vom…

UFSI RV/0540-I/07§ 48 BAO-Bescheid: Ausscheidung griechischer Liegenschaften aus der ErbSt-Bemessung unter Progressionsvorbehalt; Geltendmachung ausländ. Kosten der Nachlassregelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2008

…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …

UFSI RV/0539-I/07§ 48 BAO-Bescheid: Ausscheidung griechischer Liegenschaften aus ErbSt-Bemessung unter Progressionsvorbehalt; Geltendmachung von ausländ. Kosten der Nachlassregelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2008

…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …

UFSI RV/0538-I/07§ 48 BAO-Bescheid: Ausscheidung griechischer Liegenschaften aus der ErbSt-Bemessung unter Progressionsvorbehalt; Geltendmachung von ausländ. Kosten der Nachlassregelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2008

…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …

UFSI RV/0537-I/07§ 48 BAO-Bescheid: Ausscheidung von griechischen Liegenschaften aus der ErbSt-Bemessung unter Progressionsvorbehalt; Geltendmachung von ausländ. Kosten der Nachlassregelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2008

…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …

UFSI RV/0536-I/07§ 48 BAO-Bescheid: Ausscheidung von griechischen Liegenschaften aus ErbSt-Bemessung unter Progressionsvorbehalt; Geltendmachung von ausländ. Kosten für Nachlassregelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2008

…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …

UFSI RV/0535-I/07§ 48 BAO-Bescheid: Ausscheidung von griechischen Liegenschaften aus ErbSt-Bemessung unter Progressionsvorbehalt; Geltendmachung von ausländ. Kosten der Nachlassregelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2008

…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch den Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …

UFSI RV/0534-I/07§ 48 BAO-Bescheid: Ausscheidung von griechischen Liegenschaften aus ErbSt-Bemessung unter Progressionsvorbehalt; Geltendmachung von ausländ. Kosten der Nachlassregelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2008

…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …

UFSI RV/0541-I/07§ 48 BAO-Bescheid: Ausscheidung von griechischen Liegenschaften aus ErbSt-Bemessung unter Progressionsvorbehalt; Geltendmachung von ausländ. Kosten der Nachlassregelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2008

…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …

UFSW RV/2343-W/05EU-widrige Besteuerung ausländischer Pensionskassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2009

…und österreichische Pensionskassenwesen sehr gut vergleichbar und stimmten in den wesentlichen Punkten überein. Die Pensionskasse D könnte daher, hätte sie ihren Sitz in Österreich eine Pensionskasse nach dem österreichischen Pensionskassengesetz sein. Es wurde weiters nochmals darauf hingewiesen, dass die Besteuerung derPensionskasse D nur deswegen erfolgt…