…2.2002, G 278/01). Überdies war die Benachteiligung von ausländischen Kapitalerträgen gegenüber inländischen Kapitalerträgen auch europarechtlich nicht zu halten. Daher wurde für ausländische Kapitalerträge eine der Endbesteuerung vergleichbare Besteuerung mit einem "besonderen Steuersatz von 25%" eingeführt ("Veranlagungsendbesteuerung"; Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl I 71/2003). Und…
…bei der Vollziehung der vergleichbaren Regelungen der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer anzuwenden sind. Die erteilte Begünstigung steht der Berücksichtigung der ausgeschiedenen Vermögenswerte bei der Ermittlung des Steuersatzes nicht entgegen, der auf allfällige übrige, im Inland zu besteuernde Vermögenswerte anzuwenden ist…
…Rs Lenz, hat der EuGH in der Folge diese Ungleichbehandlung als gemeinschaftsrechtswidrig beurteilt), auch für ausländische Kapitalerträge eine der Endbesteuerung vergleichbare Besteuerung mit einem "besonderen Steuersatz von 25%" eingeführt ("Veranlagungsendbesteuerung"). Die maßgebende Bestimmung des § 37 Abs. 8 EStG 1988 in der im Streitjahr anzuwendenden Fassung…
…Juni 2010, RV/2399-W/07). Österreich sei es nämlich absolut unmöglich, Kapitaleinkünfte von ausländischen Erblassern zu deren Lebzeiten in die Endbesteuerung oder eine vergleichbare Besteuerung einzubeziehen. Nach dem österreichischen System stehe die Befreiung von der ErbSt aber nur dann zu, wenn schon die Einkünfte…
…Juni 2010, RV/2399-W/07). Österreich sei es nämlich absolut unmöglich, Kapitaleinkünfte von ausländischen Erblassern zu deren Lebzeiten in die Endbesteuerung oder eine vergleichbare Besteuerung einzubeziehen. Nach dem österreichischen System stehe die Befreiung von der ErbSt aber nur dann zu, wenn schon die Einkünfte…
…Juni 2010, RV/2399-W/07). Österreich sei es nämlich absolut unmöglich, Kapitaleinkünfte von ausländischen Erblassern zu deren Lebzeiten in die Endbesteuerung oder eine vergleichbare Besteuerung einzubeziehen. Nach dem österreichischen System stehe die Befreiung von der ErbSt aber nur dann zu, wenn schon die Einkünfte…
…für die Arbeitsleistungen des Personals gelten. Wie obige Ausführungen zeigen, kann nur dadurch eine dem Nichtunternehmer vergleichbare Besteuerungssituation hergestellt werden (würde der Unternehmer Umsatzsteuer für die Arbeitsleistungen bezahlen müssen, wäre er hinsichtlich der Umsatzsteuer im Vergleich zu einem Nichtunternehmer, der für die Errichtung des privaten…
…vgl. VfGH 7.2.2002, G 278/01). Überdies war die Benachteiligung von ausländischen Kapitalerträgen gegenüber inländischen Kapitalerträgen auch europarechtlich nicht zu halten. Daher wurde für ausländische Kapitalerträge eine der Endbesteuerung vergleichbare Besteuerung mit einem "besonderen Steuersatz von 25%" eingeführt ("Veranlagungsendbesteuerung"; BBG 2003; vgl. Doralt…
…zu halten (Doralt, EStG10, § 37 Tz 137/1, unter Verweis auf § 37 Tz 102). Daher wurde für ausländische Kapitalerträge eine der Endbesteuerung vergleichbare Besteuerung mit einem "besonderen Steuersatz von 25%" eingeführt ("Veranlagungsendbesteuerung"; BBG 2003: Doralt, § 37 Tz 137/1, unter Verweis auf Doralt/Kirchmayr, EStG8…
…da sie laut §§ 1 - 3/10 b VO zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen von der Besteuerung auszunehmen seien, wenn wie in Deutschland für diese Einkünfte eine der österreichischen Einkommensteuer vergleichbare Besteuerung vorgesehen sei. Bei den sonstigen (13. und 14.) Pensionsbezügen in Höhe von 1.857,98…
…wenn der fremde Staat entweder überhaupt keine der Grunderwerbsteuer vergleichbare Besteuerung vorsieht oder auf Grund einer entsprechenden Befreiungsbestimmungen sichergestellt ist, dass im Fall des Erwerbes eines Grundstückes durch die Republik Österreich für Zwecke ihrer Vertretungsbehörde keine der Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer anfällt. Aus der Note vom…
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch den Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…Vorschreibung und Entrichtung der griech. Erbschaftssteuer durch die Bw bestätigt, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Damit ist die für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Bedingung erfüllt. Das griechische Immobilienvermögen ist daher zufolge des BMfF-Bescheides gem. …
…und österreichische Pensionskassenwesen sehr gut vergleichbar und stimmten in den wesentlichen Punkten überein. Die Pensionskasse D könnte daher, hätte sie ihren Sitz in Österreich eine Pensionskasse nach dem österreichischen Pensionskassengesetz sein. Es wurde weiters nochmals darauf hingewiesen, dass die Besteuerung derPensionskasse D nur deswegen erfolgt…