…30. Oktober 2001 tatsächlich ohne weitere Rechtsgrundlage eine Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten des D H in LS vorgenommen, wären dies tatsächlich rechtswidrige verfahrensfreie Verwaltungsakte gewesen. Aufklärung bringt ua der vorgelegte Handakt der PASt Linz, aus welchem das bereits erwähnte Amtshilfeersuchen des BGK Perg vom 24. Oktober…
…daher Beamte der PASt Linz am 30. Oktober 2001 tatsächlich ohne weitere Rechtsgrundlage eine Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten der Familie H in A vorgenommen, wären dies tatsächlich rechtswidrige verfahrensfreie Verwaltungsakte gewesen. Aufklärung bringt ua der vorgelegte Handakt der PASt Linz, aus welchem das bereits erwähnte Amtshilfeersuchen…
…Linz am 30. Oktober 2001 tatsächlich ohne weitere Rechtsgrundlage eine Durchsuchung der Räumlichkeiten in A vorgenommen, wären dies tatsächlich rechtswidrige verfahrensfreie Verwaltungsakte gewesen. Aufklärung bringt ua der vorgelegte Handakt der PASt Linz, aus welchem das bereits erwähnte Amtshilfeersuchen des BGKPerg vom 24. Oktober 2001 an…
…Rechtsgrundlage eine Durchsuchung der Räumlichkeiten in LJ bzw. A vorgenommen, wären dies tatsächlich rechtswidrige verfahrensfreie Verwaltungsakte gewesen. Aufklärung bringt ua der vorgelegte Handakt der PASt Linz, aus welchem das bereits erwähnte Amtshilfeersuchen des BGK Perg vom 24. Oktober 2001 an die PASt Linz ersichtlich ist…
…30. Oktober 2001 tatsächlich ohne weitere Rechtsgrundlage eine Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten des S P in N vorgenommen, wären dies tatsächlich rechtswidrige verfahrensfreie Verwaltungsakte gewesen. Aufklärung bringt ua der vorgelegte Handakt der PASt Linz, aus welchem das bereits erwähnte Amtshilfeersuchen des BGK Perg vom 24. Oktober…
…der Prüfungsabteilung Strafsachen nichts desto trotz unter Missachtung dieses Anbotes die Durchsuchung vorgenommen, wäre dies tatsächlich ein rechtswidriger verfahrensfreier Verwaltungsakt gewesen. Die zu dieser Amtshandlung aufgenommene und vom Beschuldigten eigenhändig unterfertigte Niederschrift lautet wie folgt: "Niederschrift aufgenommen ... mit [dem Beschuldigten], welcher nach Zustellung des Einleitungsbescheides …
…die - seines Erachtens nicht durch einen Hausdurchsuchungsbefehl gedeckte - Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt eingebracht. Sein Begehren ist erkennbar darauf gerichtet, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären. Die Eingabe vom 27. Dezember 2000 richte sich nicht gegen einen Bescheid (etwa den Hausdurchsuchungsbefehl) und begehre auch…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Der Vorlageantrag betreffend einen Gebührenbescheid vom 3. November 2005, der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, die Berufung gegen den Bescheid vom 19. Jänner 2006 über die Abweisung eines Aussetzungsantrages, der Antrag auf Aussetzung der Einhebung einer Abgabe in Höhe von 88,20…
…hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 7. April 2000, GZ. 100/40297/2000, betreffend Verwaltungsabgaben gemäß § 105 ZollR-DG, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der Dw, vertreten durch Dr. Otto Draxl, wegen Untätigkeit des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Entscheidung über die Umsatzsteuervoranmeldung Mai 2004 entschieden: Das Verfahren wird eingestellt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…