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UFSW RV/2264-W/08§ 13a AVOG begründet keine Zuständigkeit zur Rückerstattung ausländischer Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2008

…6. März 2008 wies das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart die Berufung als unbegründet ab: Gemäß § 13a AVOG obliege dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen sei…

UFSI RV/0669-I/09Beginn der Spekulationsfrist bei Veräußerung einer Liegenschaft unter aufschiebender Bedingung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012

…dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen…

UFSF RV/0393-F/08Ist die Nichtentlastung von einbehaltener Kapitalertragsteuer für Ausschüttungen einer inländischen Tochtergesellschaft an die in Liechtenstein ansässige Muttergesellschaft eine unzulässige Ungleichbehandlung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre Befugnisse…

UFSF RV/0432-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.01.2008

…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen wurde und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…

UFSF RV/0236-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.01.2008

…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen wurde und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…

UFSF RV/0237-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.01.2008

…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen wurde und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…

UFSF RV/0288-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen das Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.01.2008

…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen wurde und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…

UFSF RV/0156-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.01.2008

…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen wurde und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…

UFSW RV/1231-W/10Kein Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für Angestellte der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2011

…des Amtssitzabkommens die mangelnde Transformation in innerstaatliches Recht entgegen. Das Amtssitzabkommen zwischen der IAEO und der Republik Österreich sei lediglich ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Völkerrechtssubjekten, der Rechte und Pflichten nur zwischen den Vertragspartner begründen könne. Für die Anwendbarkeit der Bestimmungen gegenüber Einzelpersonen bedürfe es…

UFSI RV/0166-I/13Antrag auf Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen infolge Vorliegens eines rückwirkenden Ereignisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2013

…Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen…

UFSF RV/0252-F/05Verstößt die Einschränkung der Steuerfreiheit für begünstigte Auslandstätigkeiten auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe gegen das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2006

…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre Befugnisse…

UFSS RV/0015-S/11Bestreitung der Anspruchszinsen wegen Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2013

…Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen…

UFSW RV/1466-W/13Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2013

…folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Gemäß § 205 Abs…

UFSW RV/1430-W/13Anspruchszinsen; Einwand der Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2013

…folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Gemäß § 205 Abs…

UFSW RV/2389-W/13Rechtmäßigkeit von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2013

…folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Gemäß § 205 Abs…

UFSW RV/0691-W/13Anspruchszinsenbescheid - Bindung an den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2013

…folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Gemäß § 205 Abs…

UFSW RV/0818-W/13Anspruchszinsen und Säumniszuschläge bei behaupteter Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2013

…folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Gemäß § 205 Abs…

UFSS RV/0747-S/11Anspruchszinsen 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2013

…Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen…

UFSW RV/1625-W/13Anspruchszinsen bei Guthaben auf dem Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

…folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Gemäß § 205 Abs…

UFSW RV/2552-W/12Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2013

…Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Abs. 2 Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den…