…von Verordnungen des Rates im anderen Mitgliedstaat zulässig ist. Gleiches muss wohl auch gelten, wenn sich die Zulässigkeit der Zustellung im anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union etwa aus bilateralen Abkommen ergibt. Da direkte Postzustellungen von Erledigungen in Abgabensachen in Deutschland zulässig sind (vgl. VwGH 15…
…wie in Punkt H/b dargestellt - dem Ausschluss der Eigenkapitalzuwachsverzinsung für abkommensberechtigte, in Österreich beschränkt steuerpflichtige schweizerische Aktiengesellschaften schon durch das Betriebsstättendiskriminierungsverbot des DBA Österreich - Schweiz materiell derogiert worden war. Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot im DBA Österreich - Schweiz hat sowohl eine völkerrechtliche als auch eine innerstaatliche Komponente…
…sich ihre "tatsächliche Geschäftsleitung" befinde (Art. IV Abs. 3 DBA Italien-Österreich). Völkerrechtliche Vereinbarungen gingen dem innerstaatlichen Recht vor, sodass die Bw. zwar wegen des in Wien verbleibenden juristischen Sitzes der Gesellschaft grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig sei, dies aber angesichts der eindeutigen Bestimmung des DBA körperschaftsteuerlich…
…21. Juni 1999 abgeschlossenen und am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (im Folgenden kurz: FZA) sei die Personenfreizügigkeit, wie sie im Bereich der EU gelte, auch…
…sich ihre "tatsächliche Geschäftsleitung" befinde (Art. IV Abs. 3 DBA Italien-Österreich). Völkerrechtliche Vereinbarungen gingen dem innerstaatlichen Recht vor, sodass die Bw. zwar wegen des in Wien verbleibenden juristischen Sitzes der Gesellschaft grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig sei, was aber angesichts der eindeutigen Bestimmung des DBAs körperschaftsteuerlich…
…Vertrages widersprechen. Keinesfalls kann nach der zitierten Norm durch eine übereinstimmende Übung eine Abkommensregelung geändert werden. Eine Vertragsänderung durch Übung ist zwar grundsätzlich möglich, es sind aber dann die allgemeinen Anforderungen des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts zu beachten. Alle genannten Voraussetzungen liegen gegenständlich nicht vor. Dies verdeutlicht…
…Vertrages widersprechen. Keinesfalls kann nach der zitierten Norm durch eine übereinstimmende Übung eine Abkommensregelung geändert werden. Eine Vertragsänderung durch Übung ist zwar grundsätzlich möglich, es sind aber dann die allgemeinen Anforderungen des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts zu beachten. Alle genannten Voraussetzungen liegen gegenständlich nicht vor. Dies verdeutlicht…
…Vertrages widersprechen. Keinesfalls kann nach der zitierten Norm durch eine übereinstimmende Übung eine Abkommensregelung geändert werden. Eine Vertragsänderung durch Übung ist zwar grundsätzlich möglich, es sind aber dann die allgemeinen Anforderungen des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts zu beachten. Alle genannten Voraussetzungen liegen gegenständlich nicht vor. Dies verdeutlicht…
…Vertrages widersprechen. Keinesfalls kann nach der zitierten Norm durch eine übereinstimmende Übung eine Abkommensregelung geändert werden. Eine Vertragsänderung durch Übung ist zwar grundsätzlich möglich, es sind aber dann die allgemeinen Anforderungen des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts zu beachten. Alle genannten Voraussetzungen liegen gegenständlich nicht vor. Dies verdeutlicht…
…am Dienstort leben, siehe Art. 73 und Art. 75 Abs. 1 VO 1408/71). Diese Regelung entspricht dem allgemeinen völkerrechtlichen Konzept der diplomatischen Beziehungen. Vorrangige Aufgabe von diplomatischen Vertretungsbehörden ist die Vertretung der Interessen des Entsendestaates beim Empfangsstaat (vgl. Art. 3 Abs. 1 der Wiener…
…mit Beendigung der Entsendung in Kraft. Aus diesem Grunde unterliege der Entsendungsvertrag dem deutschen Steuerrecht, weshalb die Heranziehung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen, insbesondere des Art. 15…
…6. März 2008 wies das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart die Berufung als unbegründet ab: Gemäß § 13a AVOG obliege dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen sei…
…1 lit. b EGV sind der Vertrag, das sonstige primäre Gemeinschaftsrecht, die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere die Grundrechte, die im Rang über dem Sekundärrecht stehenden völkerrechtlichen Abkommen sowie allfällige höherrangige Vorschriften des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts (vgl. etwa Wegener in Calliees/Ruffert (Hsg.), EUV/EGV, 3. Aufl. 2007…
…Zollsätzen nach Zweckmäßigkeit auch völkerrechtlich vereinbarte Vertragszollsätze, sonstige Abgabensätze sowie Bestimmungen enthält, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr maßgebend sind. Der Gebrauchszolltarif stellte insoweit eine unverbindliche Zusammenfassung von Rechtsvorschriften dar. Art. 8 Abs.3 lit.b legt die Gültigkeit des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen…
…ratifiziert. Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…