…Ware einen richtigen Zollsatz zu erhalten. Sie habe dem Hauptzollamt Wien Prospekte mit einer Abbildung und einer Einsatzdarstellung des streitverfangenen Gerätes zugesandt, und erst nach Erhalt der entsprechenden Zolltarifauskunft Kalkulationen erstellt. Die Gewinnspanne bei derartigen Geräten wäre extrem gering. Diese Nacherhebung würde für sie zu…
…von besonderer Bedeutung. Zur Frage der Einstufung der Waren in den Zolltarif habe es der verantwortliche Sachbearbeiter in den letzten Jahren immer so gehandhabt, dass er das Zollamt Klagenfurt Villach um eine unverbindliche Zolltarifauskunft gebeten habe. Der Bfin sei mehrmals mitgeteilt worden, dass Sockel für…
…(Der Bf. wurden Kopien der vier Anmeldungen ausgehändigt). -dass hinsichtlich X. keine verbindliche Zolltarifauskunft vorliegt. (Ein Ausdruck der Abfrage wurde der Bf. vorgelegt) -dass hinsichtlich X. lediglich eine unverbindliche Zolltarifauskunft aufgrund einer Tarifanfrage bei Abfertigung und anschließender TUA-Untersuchung vorliegt, wonach X. unter die Position…
…10 % USt nachweisen können, vorgelegt werden. Vorgelegt wurden: 2.2.1. eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke der Oberfinanzbehörde Köln vom 5.9.2002 mit folgender Warenbeschreibung: "Druckerzeugnis mit dem Titel "Ein Leben - HR" wird vom KD-Medienbüro, Berlin, herausgegeben. Es handelt sich um ein mit…
…5. Mai 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 20. April 2006, GZ. 100000/87388/2006, betreffend Verbindliche Zolltarifauskunft, gemäß § 85c Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs.2 Bundesabgabenordnung (BAO) aufgehoben. Entscheidungsgründe Aufgrund des Antrags von Bf. (Beschwerdeführer…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…97) nur eine Verbindliche Zolltarifauskunft oder ein Fachgutachten der zuständigen nationalen Behörde begründen. Selbst wenn die E-Mail-Anfrage oder eine telefonische Anfrage (wofür keine Anhaltspunkte vorliegen) vor oder im Zuge der Abfertigung erfolgt wären, hätte die Bf. nicht auf diese unverbindliche Auskunft vertrauen können…
…insofern zu Recht keine entscheidende Bedeutung bei der strittigen Einreihung der Ware beigemessen, als die erwähnte (rechtlich unverbindliche) Auskunft offensichtlich bloß auf den Angaben der Herstellers beruht und es nicht erwiesen ist, ob diese Behörde überhaupt von dem für die Einreihung maßgeblichen Destillationsverhalten Kenntnis hatte…
…bedruckten Karton, eine braune etikettierte Glasflasche mit Schraubverschluss zu 50 ml enthaltend." Ebenfalls aufgrund eines Antrags der Bf. vom 13.6.2006 erfolgte mit VZTA der Zentralstelle für Verbindliche Zolltarifauskünfte beim Zollamt Wien (im Folgenden kurz: Zollamt) vom 11.10.2006, AT 2006/000394, die…
…ergibt sich doch aus dem Inhalt der, anlässlich des Ersuchens um Zolltarifauskunft von der Bf. beigebrachten Prospekte, dass der Zollbehörde bereits im Zeitpunkt der Erteilung der unverbindlichen Tarifauskunft klar sein hätte müssen, dass diese Waren nicht zum Verbleib im Luftfahrzeug bestimmt waren. Es wäre der…