…lediglich zu einem Bruchteil beruflich bedingt war, wurde bereits oben ausführlich abgehandelt. Da es sich bei dem gegenständlichen Programm der Reise nach China um ein sogenanntes Mischprogramm - einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen - handelt, sind die Aufwendungen in Anlehnung an…
…EStG11, § 20 Tz 27, angeführte Rsp). Im erstgenannten Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen führen die Reiseaufwendungen weiterhin nicht zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Für den Fall, dass sich hingegen betrieblich bzw. beruflich veranlasste Reiseabschnitte klar und einwandfrei von privat…
…15/0197 hat der VwGH seine Rechtsprechung zu Mischreisen geändert. Demnach sind bei gemischt veranlassten Reisen zwei Arten zu unterscheiden: einerseits solche mit getrennten beruflichen und privaten Reiseabschnitten und andererseits solche mit einer untrennbaren Gemengelage zwischen beruflichen und privaten Elementen (sog. "Mischprogramm"). Lassen sich somit…
…Privatzeit, so erweisen sich die Ärztetage in Grado in den beiden Berufungsjahren jeweils als durch ein sog. Mischprogramm (untrennbare Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen) geprägt, weshalb die Kosten im Zusammenhang mit den strittigen Reisen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden können (vgl…
…dabei auf die Aufenthaltstage als maßgebliche Zeiteinheit für die Beurteilung der einzelnen Reiseabschnitte abgestellt, nicht auf kleinere Zeiteinheiten. Im Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen in einer Reise bzw. einem Reiseabschnitt führen die Reiseaufwendungen nicht zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten…
…07 und RV/3305-W/09). Zudem habe der VwGH in seiner jüngsten Rechtsprechung weiterhin am Abzugsverbot von gemischt veranlassten Aufwendungen festgehalten: "Bei untrennbarer Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen ermöglichen Aufwendungen (im Anlassfall Reiseaufwendungen) keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten" (VwGH vom 27…
…Nur im Falle des Vorliegens einer "untrennbaren Gemengelage von privaten und mit Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen" ist der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug zu versagen (vgl. Renner in ÖStZ 2012/370, 243). Im Streitfall stützt sich die Abgabenbehörde I. Instanz auf eine solche "untrennbare Gemengelage" und folgert daraus…
… 16 Anm. 34). An dieser dargestellten Betrachtungsweise, dass nämlich allgemeine Kosten von Reisen, die durch private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen/beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm, also eine untrennbare Gemengelage, geprägt sind, nicht zu Betriebsausgaben/Werbungskosten führen, hat sich im Übrigen durch die neueste Judikatur…
…34 "Studienreise"). Die Kriterien hierfür wurden in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamts zutreffend dargestellt. Allgemeine Kosten von Reisen, die durch ein private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen/beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm, also eine untrennbare Gemengelage, geprägt sind, führen nach wie vor nicht zu Betriebsausgaben/Werbungskosten…
…2010/15/0197, die Auffassung, dass Kosten für (Studien-) Reisen, die durch ein private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm (= untrennbares Gemengelage) geprägt sind, nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzuziehen sind. Für den Fall von Reisen, die zusätzlich zu…
…dabei auf die Aufenthaltstage als maßgebliche Zeiteinheit für die Beurteilung der einzelnen Reiseabschnitte abgestellt, nicht auf kleinere Zeiteinheiten. Im Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen in einer Reise bzw. einem Reiseabschnitt führen die Reiseaufwendungen nicht zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten…
…einzelnen Reiseabschnitte abgestellt, nicht auf kleinere Zeiteinheiten (vgl. Zorn, ÖStZ 2011, 213) Im Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen in einer Reise bzw. einem Reiseabschnitt führen die Reiseaufwendungen nicht zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, es sei denn, der private Aspekt…
…Teil fest: Bei gemischt veranlassten Reisen ist die Reise dann zur Gänze nicht abzugsfähig, wenn eine eindeutige Trennung in einen beruflichen und einen privaten Teil aufgrund eines Mischprogramms und der damit untrennbaren Gemengelage nicht möglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof lockert somit das Aufteilungsverbot für jene Reisen…
…beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, den Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten versagt, sondern auch jenen Kosten, die zusätzlich zu einem ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlassten Reiseabschnitt einen rein privaten Interessen gewidmeten Reiseabschnitt umfassen. Im erstgenannten Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und betrieblich…
…beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, den Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten versagt, sondern auch jenen Kosten, die zusätzlich zu einem ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlassten Reiseabschnitt einen rein privaten Interessen gewidmeten Reiseabschnitt umfassen. Im erstgenannten Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und betrieblich…
…durch Einkünfteerzielung, andererseits privat veranlasste Zeitanteile, ziehen erstere Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nach sich. Nur im Falle des Vorliegens einer "untrennbaren Gemengelage von privaten und mit Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen" ist der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug zu versagen (vgl. Renner in ÖStZ 2012/370, 243). Die Berufungswerberin, die…
…Kongress abzugsfähig. Nach jüngerer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurden betreffend die Kosten einer betrieblich/beruflich und private Elemente umfassende Reise folgende Aussagen getroffen: Für den Fall einer "untrennbaren Gemengelage" von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen führen die Reiseaufwendungen weiterhin nicht zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten…
…den so genannten Mischreisen geändert. Demnach sind bei gemischt veranlassten Reisen zwei Arten zu unterscheiden. Einerseits solche mit getrennten beruflichen und privaten Reiseabschnitten und andererseits solche mit einer untrennbaren Gemengelage zwischen beruflichen und privaten Elementen (sog. Mischprogramm). Zusammengefasst ist festzuhalten, dass diese Reisen beruflich bedingt…
…Teil fest: Bei gemischt veranlassten Reisen ist die Reise dann zur Gänze nicht abzugsfähig, wenn eine eindeutige Trennung in einen beruflichen und einen privaten Teil aufgrund eines Mischprogramms und der damit untrennbaren Gemengelage nicht möglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof lockert somit das Aufteilungsverbot für jene Reisen…
…01 2011, 2010/15/0197 die Auffassung, dass Kosten für solche Reisen, die durch ein private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm (=untrennbares Gemengelage) geprägt sind, weiterhin nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzuziehen sind. Für den Fall von Reisen, die…