…Mietverhältnisses nicht zu einer Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs 10 UStG 1994 führen würde, solange das Mietobjekt nicht für unternehmensfremde Zwecke verwendet werde und die Unternehmereigenschaft des Vermieters erhalten bliebe. In diesem Fall erscheine ein tatsächliches Leerstehen der Räume fragwürdig, da diese Räume unbestritten im Wohnungsverband…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Mag. Dr. Heinz Schöppl als weitere Mitglieder des…
…oder Verwendung von Gegenständen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens lagen (Verwendungstatbestand); der Ausführung sonstiger Leistungen für unternehmensfremde Zwecke sowie dem Aufwands- und dem Auslandstatbestand. Mit BGBl I 134/2003 wurde der Eigenverbrauchstatbestand ab 1.1.2004 neu geregelt. In Übernahme der Rechtstechnik der 6…
…den wirtschaftlichen Tätigkeiten zuzurechnen sind (Rz 37). Im vorliegenden Fall geht es um die nicht besteuerten Umsätze der VNLTO, die in der Wahrnehmung der allgemeinen Interessen ihrer Mitglieder bestehen und nicht als unternehmensfremd betrachtet werden können, da sie den Hauptzweck dieser Vereinigung darstellen (Rz 39)…
…den wirtschaftlichen Tätigkeiten zuzurechnen sind (Rz 37). Im vorliegenden Fall geht es um die nicht besteuerten Umsätze der VNLTO, die in der Wahrnehmung der allgemeinen Interessen ihrer Mitglieder bestehen und nicht als unternehmensfremd betrachtet werden können, da sie den Hauptzweck dieser Vereinigung darstellen (Rz 39)…
…für Zwecke außerhalb des Unternehmens und für den Bedarf des Personals erfasst, ist die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen (aus unternehmensfremden Gründen oder für den Bedarf des Personal) in der Z 2 leg cit geregelt. Eine Besteuerung nach dieser Z 2 erfolgt auch dann…
…10 % der Gesamtverwendung, ist ein nur unwesentlicher Zusammenhang zur Unternehmertätigkeit gegeben, so dass die bezogene Leistung insgesamt dem unternehmensfremden Bereich des Empfängers zuzuordnen ist. Da der unternehmerische Zweck im streitgegenständlichen Fall nicht einmal 10 % beträgt, so steht ein Vorsteuerabzug gar nicht zu, auch nicht insoweit…
…nachfolgend Bw abgekürzt, nutzt das Haus in Wien, zu 39,14% für unternehmerische Zwecke (Vermietung und Verpachtung) und zu 60,86% für eigene Wohnzwecke (unternehmensfremde Zwecke). In der Beilage zur Umsatzsteuererklärung 2004 teilte der Bw. mit Schriftsatz vom 12.12.2005 unter Berufung auf Rechtsprechung…
…in Adresse, teils für unternehmerische (43,18 %), teils für unternehmensfremde bzw nichtunternehmerische Zwecke (56,82 % eigene Wohnzwecke). In Ergänzung zu den elektronisch eingereichten Steuererklärungen für das Streitjahr teilte er mit Schriftsatz vom 17.4.2009 unter Berufung auf Rechtsprechung des EuGH dem Finanzamt mit, die…
…nachfolgend Bw abgekürzt, nutzt das Gebäude Name in Ort teils für unternehmerische (52,27 % Vermietung), teils für unternehmensfremde bzw nichtunternehmerische Zwecke (47,73 % eigene Wohnzwecke). In einer Beilage zu den Umsatzsteuererklärungen der Streitjahre erklärte sie, das gemischt genutzte Gebäude zur Gänze dem Unternehmensbereich zuzuordnen und…
…ohne vorherige Fremdvermietung rechtsrichtig ist. Das Finanzamt führte in der Begründung zur Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz Folgendes aus: Darüber, dass in der Verwendung der Wohnung für unternehmensfremde Zwecke ab 2005 eine Änderung der Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgeblich waren, liegt…
…Gemeinde, Kreditinstitut und Architekten als unternehmensfremde Parteien hätten von einer Nutzungsvereinbarung zwischen der GmbH und dem Bw Kenntnis erlangt. Spätestens bei der Baueingabe habe das entgeltliche Nutzungsverhältnis zwischen der GmbH und dem Bw der Gemeinde gegenüber zwecks Vollständigkeit der Baueingabe kommuniziert werden müssen (Beilage 2…
…UStG 1994 seien Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienten, vom Vorsteuerabzugsverbot für Personenkraftwagen ausgenommen. Nach der Rz 1946 der EStR müsse die Beförderung unternehmensfremder Personen den eigentlichen Unternehmenszweck bilden (Taxis, Mietwagen nach den Gelegenheitsverkehrsgesetz, BGBl. Nr…
…UStG³, § 12 Tz 200 (Anm.: nunmehr Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 12 Tz 288), demzufolge die unternehmensfremde Verwendung eines Gegenstandes für sich allein keine Änderung der Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, sondern den Tatbestand des Eigenverbrauches erfülle. Dieser Tatbestand habe Vorrang vor § 12 Abs…
…handelt es sich dabei auch um Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen. Die Beförderung unternehmensfremder Personen muss den eigentlichen Unternehmenszweck bilden. Eine private oder anderweitige unternehmerische Verwendung des Fahrzeuges bis zu einem Ausmaß von 20% berührt das Recht auf Vorsteuerabzug…
…handelt es sich dabei auch um Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen. Die Beförderung unternehmensfremder Personen muss den eigentlichen Unternehmenszweck bilden. Eine private oder anderweitige unternehmerische Verwendung des Fahrzeuges bis zu einem Ausmaß von 20% berührt das Recht auf Vorsteuerabzug…
…Nach Art. 16 MwSt-RL ist einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellt ist die Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf oder für den Bedarf seines Personals oder als unentgeltliche Zuwendung oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser…
…anzusetzen. Eine zusätzliche Berechnung führe zu einer doppelten Umsatzsteuerbelastung ein und derselben Leistung. Sollte dies nicht der Fall sein, sei dies als Nutzungsentnahme zu behandeln (Basis Kosten zuzüglich AfA im Ausmaß der unternehmensfremden Nutzung). Die durch die Behörde angewandte Zehntelmethode entspreche nicht dem EU-Recht…
…handelt es sich dabei auch um Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen. Die Beförderung unternehmensfremder Personen muss den eigentlichen Unternehmenszweck bilden. Eine private oder anderweitige unternehmerische Verwendung des Fahrzeuges bis zu einem Ausmaß von 20% berührt das Recht auf Vorsteuerabzug…
…UStG 1994 seit 1.5.2004, BGBl. I 27/2004, gelte die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes für unternehmensfremde Zwecke (insbesondere private Wohnzwecke) nicht mehr der Verwendungseigenverbrauch nach § 3a Abs. 1a Z 1 UStG 1994 und sei daher nicht steuerbar. Daraus folge im Ergebnis…