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UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…werden, dass die ausschließlich für Mitglieder vorgesehenen Rechte (Leistungen) nur völlig untergeordnete Nebenzwecke der Beschwerdeführerin darstellen würden. Schon damit verfehlt die Beschwerdeführerin nach Gesetz und Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung die ausschließliche und unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke." Bei der Beurteilung ist weiters entscheidend, ob…

UFSW RV/3227-W/08Die ausschließliche und gemeinnützige Betätigung muss in der Satzung ausdrücklich zum Ausdruck kommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…sein kann. Gemäß § 39 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erzielen. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…

UFSW RV/0912-W/06Gemeinnützigkeit trotz Satzungsmängeln begehrt, Umsatzsteuerbarkeit der von einem Verein an eine Landesinnung erbrachten Leistungen bestritten, Umsatzsteuerbarkeit der unecht befreiten Erbringung von Ausbildungsleistungen an Lehrlinge bestritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…sind, kann ein Detailmangel bereits für sich allein die Versagung der abgabenrechtlichen Begünstigungen bewirken. Nur das erste Teilkriterium des § 39 BAO (arg: "völlig untergeordnete Nebenzwecke") enthält eine Art ´Toleranzregelung´, wobei die fünf Teilkriterien von § 39 Z 1 bis 5 BAO aber ihrerseits wiederum kumulativ, dh…

UFSI RV/0158-I/08Ist religiöser Bekenntnisgemeinschaft die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG insbes. wg. "Gemeinnützigkeit" zuzuerkennen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…dass die ausschließlich für Mitglieder vorgesehenen Rechte (Leistungen) nur völlig untergeordnete Nebenzwecke der Bf darstellen würden. Schon damit verfehlt die Bf nach Gesetz und Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung die ausschließliche und unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke". VI.) Zusammenfassung Die Bw als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach…

UFSL RV/0341-L/07Gemeinnützigkeit einer Fußballmarketing GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2007

…§ 39 BAO ist eine Förderung ausschließlich, wenn folgende fünf Voraussetzungen vorliegen: a. Die Körperschaft darf - ausgenommen für völlig untergeordnete Nebenzwecke - keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. b. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen erhalten…

UFSW RV/1438-W/04Gemeinnützigkeit eines Vereins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.10.2006

…dass ausschließliche Förderung vorliegt, wenn fünf Voraussetzungen zutreffen, deren erste in Z 1 dieses Paragraphen damit umschrieben ist, dass die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen darf. Nach § 41 Abs. 1 BAO muss die Satzung der…

UFSL RV/0429-L/041. Keine begünstigte Zweckverfolgung eines vorrangig wirtschaftliche Belange fördernden Vereins 2. Aufhebung und Zurückverweisung mangels Ermittlung hinsichtlich der Qualifikation von Mitgliedsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.04.2005Teil 1/2

…abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben sind. Werden in den Statuten auch nicht begünstigte Mittel zur Zweckverfolgung angeführt, muss eindeutig zum Ausdruck kommen, dass es sich hiebei um völlig untergeordnete Nebenzwecke handelt (VwGH 11.4.1991, 90/13/0222). 1.1.6.2. Nach Abs. 2 leg.cit…

UFSS RV/0361-S/031) Körperschaftsteuerliche Existenz eines Vereins erst ab Konstituierung. 2) Fehlerhafte Auflösungsbestimmung in den Statuten eines Vereins verhindert dessen Gemeinnützigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2004

…und der Bekämpfung von Elementarschäden. .... § 39 Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken , keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn anstreben. ... 3. Die Mitglieder dürfen bei…

UFSW RV/0513-W/03Gemeinnützigkeit einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2003

…39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in…

UFSL RV/0767-L/08Gemeinnützigkeit eines nichtkommerziellen Radiosenders
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2011Teil 2/2

… 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als…

UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

… 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als…

UFSL RV/1475-L/10Gemeinnützigkeit eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…der Bekämpfung von Elementarschäden. § 39 Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…

UFSL RV/0820-L/08Umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung bei einem Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012Teil 1/2

…u.a. für die Förderung der Kunst und Wissenschaft (Abs. 2). Ausschließlichkeit einer begünstigten Zweckverfolgung bedeutet gem § 39 BAO: 1. mit Ausnahme völlig untergeordneter Nebenzwecke keine andere als begünstigte Zweckverfolgung; 2. keine Anstrebung eines Gewinns bzw. Ausschüttung von Gewinnen und sonstigen Zuwendungen an Mitglieder; 3…

UFSF RV/0169-F/11Beurteilung der Steuerfreiheit von gemeinschaftlichen Einkünften einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der zwei Vereine beteiligt sind, bereits im Einkünftefeststellungsverfahren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.04.2013

…geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Ausschließliche Förderung setzt u.a. voraus, dass die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§ 39 Z 1 BAO). Eine unmittelbare Förderung liegt vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen…

UFSW RV/2304-W/06Welcher Steuersatz hat für die Schenkung einer Liegenschaft auf den Todesfall an eine liechtensteinische Stiftung Anwendung zu finden (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2012

…Gemäß § 39 Z 1 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn die Körperschaft - abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken - keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Gemäß Z 5 darf das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen…

UFSL RV/0133-L/09Gemeinnützigkeit eines Vereines, der an seine Mitglieder Pflegepersonal vermittelt und Pflegecontrolling durchführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012Teil 2/2

…hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Nach § 39 Z 1 BAO liegt eine ausschließliche Förderung nur dann vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Nach § 39 Z 4 BAO darf eine Körperschaft keine Person durch Verwaltungsausgaben…

UFSG RV/0353-G/04Unionsrechtswidrigkeit des § 42 Abs.3 Satz 3 und 4 InvFG 1993 idF BGBl I Nr.41/1988, wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten (hier: Kanalinsel Jersey)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012Teil 1/2

… 30 Abs. 1 Z 1 lit. b des Einkommensteuergesetzes 1988 festgesetzten Zeitraumes nur einen untergeordneten Nebenzweck darstellt. Kann ein Nachweis im Sinne des vorstehenden Satzes nicht erbracht werden, so sind bei Einkünften aus Kapitalvermögen 20% der Substanzgewinne als steuerpflichtige Einnahmen anzusetzen. Die durch BGBl I…

UFSW RV/2319-W/09Gemeinnützige Vereine, Gebührenbefreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2011

…Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 5. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft…

UFSW RV/2318-W/09Ist mit der Gemeinnützigkeit eines Vereins generell eine Gebührenbefreiung verbunden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2011

…Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 5. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft…

UFSW RV/1703-W/08Keine Gebührenbefreiung für Eingaben eines wissenschaftlichen Zwecken dienenden Vereins bei Fehlen der formellen Satzungsmäßigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2011

…Nach § 39 BAO in der Fassung der BAO-Novelle 1980, BGBl 151, werden zur ausschließlichen Förderung folgende Voraussetzungen verlangt: 1. Die juristische Person darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen; 2. sie darf keinen Gewinn anstreben; die…