…tarifmäßig zu versteuern sind. Eine dem Diskriminierungsverbot entsprechende ausreichende Gleichstellung sei damit aber nicht erfolgt. Der Referent hat erwogen: Anwendbarkeit und Inhalt des Freizügigkeitsabkommens Dem Bf wird zunächst zugestimmt, dass das Freizügigkeitsabkommen unmittelbar anwendbar ist (vergleichbar mit der Anwendbarkeit des EWR-Abkommens, SWI 7/1999…
…vorliege. Dazu zitiert der Bw. Artikel 1 bis 4 des Beschlusses Nr. 3/80 und verweist auf das EuGH-Urteil "Sürül" vom 4. Mai 1999 (Rechtssache C-262/96) über die unmittelbare Anwendbarkeit des Grundsatzes der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses. Unter…
…Kinderbetreuungsgeld eines türkischen Asylwerbers ohne Aufenthaltstitel nach §§ 8 ff NAG im Zusammenhang mit Gemeinschaftsrecht und unmittelbare Anwendbarkeit folgendes festgestellt: Im Rahmen des Anwendungsbereichs des ARB 3/80 ist Österreich verpflichtet, sich legal in Österreich aufhaltende türkische Arbeitnehmer wie Unionsbürger zu behandeln. Es ist nicht zulässig…
…Kinderbetreuungsgeld eines türkischen Asylwerbers ohne Aufenthaltstitel nach §§ 8 ff NAG im Zusammenhang mit Gemeinschaftsrecht und unmittelbare Anwendbarkeit folgendes festgestellt: Im Rahmen des Anwendungsbereichs des ARB 3/80 ist Österreich verpflichtet, sich legal in Österreich aufhaltende türkische Arbeitnehmer wie Unionsbürger zu behandeln. Es ist nicht zulässig…
…GmbH beteiligt. Von den auf Basis von Umlaufbeschlüssen an die Bw. getätigten Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft sei auf Grund der unmittelbaren Anwendbarkeit des DBA Österreich Norwegen (vgl. EAS 1358 vom 3. November 1998) Kapitalertragsteuer in Höhe von jeweils 5 % der Gewinnausschüttung einbehalten und an das Finanzamt…
…liegt ein Anwendungsfall der lit. c leg. cit. vor. Damit scheidet eine unmittelbare Anwendbarkeit des § 206 BAO im Berufungsfall aus. Aber auch dem vom Bw. auf Rz 7272 EStR 2000 gestützten Begehren, auch bei Schuldnachlässen im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs gemäß § 206 BAO von der…
…es, weil die die Anwendbarkeit des Vertrages bzw. einzelner seiner Bestimmungen gewährleistenden gesetzlichen Regelungen bereits in Geltung sind. Wird vom Nationalrat anlässlich der Genehmigung eines Staatsvertrags nach Art 50 B-VG kein Erfüllungsvorbehalt beschlossen, so spricht das zunächst dafür, dass der Vertrag unmittelbar anzuwenden ist…
…Art. 51 GRC folgt ihre unmittelbare Anwendbarkeit für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Rechts der Union (VfGH 14. 3. 2012, U 466/11 ua). Aus der autonomen Geltung des Unionsrechts ergibt sich der Vorrang unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Vorschriften vor dem Recht der Mitgliedstaaten (vgl…
…entspreche nicht unionsrechtlichen Vorgaben und falle daher dem Anwendungsvorrang des Unionsrechtes zum Opfer, die keine Behaltefrist vorsehende Richtlinienbestimmung entfalte unmittelbare Anwendbarkeit. Im Übrigen sei die Abschaffung der Gesellschaftsteuer die beste Lösung zur Erreichung der Ziele der Richtlinie. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 Abs…
…dem psychotherapeutische Kenntnisse jedenfalls von großer Wichtigkeit und von großem Vorteil sind. Gemeint sind hier derartige Kenntnisse und nicht unbedingt deren unmittelbare Anwendbarkeit. Als BESF-Lehrerin (=Besonderer Förderbedarf) und Sprachförderlehrerein sind derartige Kenntnisse unmittelbar von Vorteil. In nicht unwesentlichem Umfang auch in einer sogenannten Integrationsklasse…
…gegen das AuslBG stützt, ist der angefochtene Bescheid daher unabhängig davon, ob ein solcher Verstoß bedeuten würde, dass der Beschwerdeführerin die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht zugute kommt, inhaltlich rechtswidrig. Für den Zeitraum ab Jänner 2006 kommt hinzu, dass für EWR…
…1408/71 hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor (unmittelbare Anwendbarkeit). Im Artikel 2 der VO ist der persönliche Geltungsbereich geregelt. Demnach gilt diese VO nach…
…Art. 87 EG richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Rechte Einzelner werden nicht begründet. Aufgrund des Durchführungsverbotes, das nach Art. 88 Abs 3 Z 3 EG die Notifikationsverpflichtung für Neubeihilfen absichert, hat der EuGH in diesen Fällen unmittelbare Anwendbarkeit zugebilligt…
…sei daher unabhängig davon, ob ein solcher Verstoß bedeuten würde, dass der Beschwerdeführerin die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht zugute komme, mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall legt die Abgabenbehörde zweiter Instanz ihrer Entscheidung nachstehenden…
…es, weil die die Anwendbarkeit des Vertrages bzw. einzelner seiner Bestimmungen gewährleistenden gesetzlichen Regelungen bereits in Geltung sind. Wird vom Nationalrat anlässlich der Genehmigung eines Staatsvertrags nach Art 50 B-VG kein Erfüllungsvorbehalt beschlossen, so spricht das zunächst dafür, dass der Vertrag unmittelbar anzuwenden ist…
…AuslBG stütze, sei er daher unabhängig davon, ob ein solcher Verstoß bedeuten würde, dass der Beschwerdeführerin die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht zugute komme, inhaltlich rechtswidrig. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Der Bw. ist…
…Art. 87 EG richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Rechte Einzelner werden nicht begründet. Aufgrund des Durchführungsverbotes, das nach Art. 88 Abs 3 Z 3 EG die Notifikationsverpflichtung für Neubeihilfen absichert, hat der EuGH in diesen Fällen unmittelbare Anwendbarkeit zugebilligt…
…Art. 87 EG richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Rechte Einzelner werden nicht begründet. Aufgrund des Durchführungsverbotes, das nach Art. 88 Abs 3 Z 3 EG die Notifikationsverpflichtung für Neubeihilfen absichert, hat der EuGH in diesen Fällen unmittelbare Anwendbarkeit zugebilligt…
…Art. 87 EG richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Rechte Einzelner werden nicht begründet. Aufgrund des Durchführungsverbotes, das nach Art. 88 Abs 3 Z 3 EG die Notifikationsverpflichtung für Neubeihilfen absichert, hat der EuGH in diesen Fällen unmittelbare Anwendbarkeit zugebilligt…
…Art. 87 EG richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Rechte Einzelner werden nicht begründet. Aufgrund des Durchführungsverbotes, das nach Art. 88 Abs 3 Z 3 EG die Notifikationsverpflichtung für Neubeihilfen absichert, hat der EuGH in diesen Fällen unmittelbare Anwendbarkeit zugebilligt…