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UFSF RV/0120-F/05Ist die Besteuerung einer Pensionsabfindung aus der schweizerischen beruflichen Altersversorgung (2. Säule) mit dem im FZA festgelegten Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2006

…tarifmäßig zu versteuern sind. Eine dem Diskriminierungsverbot entsprechende ausreichende Gleichstellung sei damit aber nicht erfolgt. Der Referent hat erwogen: Anwendbarkeit und Inhalt des Freizügigkeitsabkommens Dem Bf wird zunächst zugestimmt, dass das Freizügigkeitsabkommen unmittelbar anwendbar ist (vergleichbar mit der Anwendbarkeit des EWR-Abkommens, SWI 7/1999…

UFSW RV/0737-W/03kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ständig in einem Nichtmitgliedstaat wohnhafte Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2004

…vorliege. Dazu zitiert der Bw. Artikel 1 bis 4 des Beschlusses Nr. 3/80 und verweist auf das EuGH-Urteil "Sürül" vom 4. Mai 1999 (Rechtssache C-262/96) über die unmittelbare Anwendbarkeit des Grundsatzes der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses. Unter…

UFSG RV/0132-G/13Anwendung des Beschlusses des Assoziationsrates 3/80
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2013

…Kinderbetreuungsgeld eines türkischen Asylwerbers ohne Aufenthaltstitel nach §§ 8 ff NAG im Zusammenhang mit Gemeinschaftsrecht und unmittelbare Anwendbarkeit folgendes festgestellt: Im Rahmen des Anwendungsbereichs des ARB 3/80 ist Österreich verpflichtet, sich legal in Österreich aufhaltende türkische Arbeitnehmer wie Unionsbürger zu behandeln. Es ist nicht zulässig…

UFSG RV/0452-G/12Rückwirkender Familienbeihilfenanspruch für türkischen Staatsbürger (ARB 3/80)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2013

…Kinderbetreuungsgeld eines türkischen Asylwerbers ohne Aufenthaltstitel nach §§ 8 ff NAG im Zusammenhang mit Gemeinschaftsrecht und unmittelbare Anwendbarkeit folgendes festgestellt: Im Rahmen des Anwendungsbereichs des ARB 3/80 ist Österreich verpflichtet, sich legal in Österreich aufhaltende türkische Arbeitnehmer wie Unionsbürger zu behandeln. Es ist nicht zulässig…

UFSW RV/0548-W/06Rückforderung von Kapitalertragsteuer auf grenzüberschreitende Dividenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2011

…GmbH beteiligt. Von den auf Basis von Umlaufbeschlüssen an die Bw. getätigten Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft sei auf Grund der unmittelbaren Anwendbarkeit des DBA Österreich Norwegen (vgl. EAS 1358 vom 3. November 1998) Kapitalertragsteuer in Höhe von jeweils 5 % der Gewinnausschüttung einbehalten und an das Finanzamt…

UFSF RV/0003-F/11Abstandnahme von einer Abgabenfestsetzung auf der Grundlage von Regelungen in den Einkommensteuerrichtlinien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013

…liegt ein Anwendungsfall der lit. c leg. cit. vor. Damit scheidet eine unmittelbare Anwendbarkeit des § 206 BAO im Berufungsfall aus. Aber auch dem vom Bw. auf Rz 7272 EStR 2000 gestützten Begehren, auch bei Schuldnachlässen im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs gemäß § 206 BAO von der…

UFSW RV/3075-W/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund des Amtssitzabkommens mit der IAEO wenn Antragsteller aus Drittstaat kommt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

…es, weil die die Anwendbarkeit des Vertrages bzw. einzelner seiner Bestimmungen gewährleistenden gesetzlichen Regelungen bereits in Geltung sind. Wird vom Nationalrat anlässlich der Genehmigung eines Staatsvertrags nach Art 50 B-VG kein Erfüllungsvorbehalt beschlossen, so spricht das zunächst dafür, dass der Vertrag unmittelbar anzuwenden ist…

UFSW RV/2594-W/12Kein gesonderter Freibetragsbescheid wegen außergewöhnlicher Belastungen, die kein Katastrophenschaden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2012

…Art. 51 GRC folgt ihre unmittelbare Anwendbarkeit für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Rechts der Union (VfGH 14. 3. 2012, U 466/11 ua). Aus der autonomen Geltung des Unionsrechts ergibt sich der Vorrang unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Vorschriften vor dem Recht der Mitgliedstaaten (vgl…

UFSL RV/0583-L/11Umstrukturierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…entspreche nicht unionsrechtlichen Vorgaben und falle daher dem Anwendungsvorrang des Unionsrechtes zum Opfer, die keine Behaltefrist vorsehende Richtlinienbestimmung entfalte unmittelbare Anwendbarkeit. Im Übrigen sei die Abschaffung der Gesellschaftsteuer die beste Lösung zur Erreichung der Ziele der Richtlinie. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 Abs…

UFSL RV/1432-L/10Fortbildungsaufwendungen einer Lehrerin im psychologischen Bereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2011

…dem psychotherapeutische Kenntnisse jedenfalls von großer Wichtigkeit und von großem Vorteil sind. Gemeint sind hier derartige Kenntnisse und nicht unbedingt deren unmittelbare Anwendbarkeit. Als BESF-Lehrerin (=Besonderer Förderbedarf) und Sprachförderlehrerein sind derartige Kenntnisse unmittelbar von Vorteil. In nicht unwesentlichem Umfang auch in einer sogenannten Integrationsklasse…

UFSW RV/1741-W/08Ist die Tätigkeit eines Inhabers des Gewerbes "Verspachtelung von bereits montierten Gipskartonplatten ... " durch einen polnischen Staatsbürger als eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und damit als unzulässige nichtselbständige Tätigkeit zu werten, die zur Nichtanwendung der in Art 73 der (EWG) VO vorgesehenen Freizügigkeit führt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

…gegen das AuslBG stützt, ist der angefochtene Bescheid daher unabhängig davon, ob ein solcher Verstoß bedeuten würde, dass der Beschwerdeführerin die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht zugute kommt, inhaltlich rechtswidrig. Für den Zeitraum ab Jänner 2006 kommt hinzu, dass für EWR…

UFSG RV/0034-G/10Keine Differenzzahlung, wenn Anspruch auf gleichartige ausländische Beihilfe besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…1408/71 hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor (unmittelbare Anwendbarkeit). Im Artikel 2 der VO ist der persönliche Geltungsbereich geregelt. Demnach gilt diese VO nach…

UFSW RV/0162-W/11§ 122 WKG verstößt nicht gegen Art. 168 MWSt Systemrichtlinie (vgl. Laudacher, SWK 2009, T 145 'Kammerumlage und Gemeinschaftsrecht')
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2011

…Art. 87 EG richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Rechte Einzelner werden nicht begründet. Aufgrund des Durchführungsverbotes, das nach Art. 88 Abs 3 Z 3 EG die Notifikationsverpflichtung für Neubeihilfen absichert, hat der EuGH in diesen Fällen unmittelbare Anwendbarkeit zugebilligt…

UFSW RV/3220-W/10Abweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2011

…sei daher unabhängig davon, ob ein solcher Verstoß bedeuten würde, dass der Beschwerdeführerin die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht zugute komme, mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall legt die Abgabenbehörde zweiter Instanz ihrer Entscheidung nachstehenden…

UFSW RV/1231-W/10Kein Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für Angestellte der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2011

…es, weil die die Anwendbarkeit des Vertrages bzw. einzelner seiner Bestimmungen gewährleistenden gesetzlichen Regelungen bereits in Geltung sind. Wird vom Nationalrat anlässlich der Genehmigung eines Staatsvertrags nach Art 50 B-VG kein Erfüllungsvorbehalt beschlossen, so spricht das zunächst dafür, dass der Vertrag unmittelbar anzuwenden ist…

UFSW RV/0828-W/10Familienbeihilfe für EU-Bürger, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Inland haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010

…AuslBG stütze, sei er daher unabhängig davon, ob ein solcher Verstoß bedeuten würde, dass der Beschwerdeführerin die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht zugute komme, inhaltlich rechtswidrig. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Der Bw. ist…

UFSW RV/3330-W/10Die Kammerumlage I verstößt in keiner Weise gegen die MWSt-Systemrichtlinie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2010

…Art. 87 EG richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Rechte Einzelner werden nicht begründet. Aufgrund des Durchführungsverbotes, das nach Art. 88 Abs 3 Z 3 EG die Notifikationsverpflichtung für Neubeihilfen absichert, hat der EuGH in diesen Fällen unmittelbare Anwendbarkeit zugebilligt…

UFSW RV/3547-W/09Kein Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009Teil 2/2

…Art. 87 EG richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Rechte Einzelner werden nicht begründet. Aufgrund des Durchführungsverbotes, das nach Art. 88 Abs 3 Z 3 EG die Notifikationsverpflichtung für Neubeihilfen absichert, hat der EuGH in diesen Fällen unmittelbare Anwendbarkeit zugebilligt…

UFSW RV/3800-W/09Kein Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009Teil 2/2

…Art. 87 EG richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Rechte Einzelner werden nicht begründet. Aufgrund des Durchführungsverbotes, das nach Art. 88 Abs 3 Z 3 EG die Notifikationsverpflichtung für Neubeihilfen absichert, hat der EuGH in diesen Fällen unmittelbare Anwendbarkeit zugebilligt…

UFSW RV/3223-W/09Kein Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009Teil 2/2

…Art. 87 EG richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Rechte Einzelner werden nicht begründet. Aufgrund des Durchführungsverbotes, das nach Art. 88 Abs 3 Z 3 EG die Notifikationsverpflichtung für Neubeihilfen absichert, hat der EuGH in diesen Fällen unmittelbare Anwendbarkeit zugebilligt…