…der Körperschaft aus gesellschaftsrechtlichen Gründen unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Nutzung, wodurch der Körperschaft in Höhe des nicht verrechneten Aufwandes ein Vorteil zukommt. Nach herrschender Auffassung des BMF kommt dem Nutzungsvorteil nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen Wirtschaftsgutes zu. Nutzungseinlagen durch unentgeltliche oder zu gering bemessene entgeltliche…
…2000 Rz 2605 ihren Niederschlag: "Bei Nutzungseinlagen überlässt der Gesellschafter sein Vermögen oder seine Arbeitskraft der Körperschaft aus gesellschaftsrechtlichen Gründen unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Nutzung, wodurch der Körperschaft in Höhe des nicht verrechneten Aufwands ein Vorteil zukommt. Nutzungseinlagen durch unentgeltliche oder zu gering bemessene entgeltliche…
…Nutzungseinlagen zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall handle es sich um eine Nutzungseinlage: "Bei Nutzungseinlagen überlässt der Gesellschafter sein Vermögen oder seine Arbeitskraft der Körperschaft aus gesellschaftsrechtlichem Gründen unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Nutzung, wodurch der Körperschaft in Höhe des nicht verrechneten Aufwands ein Vorteil zukommt. Nutzungseinlagen…
…teilentgeltlichen Dienstleistung als steuerwirksame (verdeckte) Einlage im Sinne des § 8 KStG behandelt. Zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Nutzungseinlagen in Körperschaften vertritt der deutsche Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Nutzungsvorteile nach bilanzrechtlichen Grundsätzen nicht als Wirtschaftsgüter aktiviert und demgemäß vom Gesellschafter auch nicht…
…den Nutzen der unentgeltlichen bzw. teilentgeltlichen Dienstleistung als steuerwirksame (verdeckte) Einlage im Sinne des § 8 KStG behandelt. Zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Nutzungseinlagen in Körperschaften vertritt der deutsche Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Nutzungsvorteile nach bilanzrechtlichen Grundsätzen nicht als Wirtschaftsgüter aktiviert und…
…Für die Zurechnung der Einkünfte ist es nicht maßgeblich, aus welchem Rechtsgrund sie der Steuerpflichtige bezieht (zB als Eigentümer, Pächter, Nutzungsberechtigter). Wem Einkünfte zugerechnet werden können, ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden - es kommt auf die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge…
…R 5/93, BStBl. 1996 II S. 588) auch bei teilentgeltlichem Erwerb (gemischter Schenkung), wobei in diesem Fall als Vergleichsmaßstab zur Höhe der Aufwendungen der Verkehrswert des Gebäudes heranzuziehen ist. Lediglich bei unentgeltlichen Erwerben ist im Hinblick auf die durch Gesamt- bzw. Einzelrechtsnachfolge bedingte besondere…
…zu berechnen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist oder die Gegenleistung geringer ist als der Wert des Grundstückes. Gegenleistung ist bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (§ 5 Abs. 1…
…gemäß Punkt II b die gegenständliche Wohnung nicht selbst zur Befriedigung ihres Wohnbedürfnisses nutzen, steht die Nutzung gemäß Punkt I zu gleichen Bedingungen aa zu. Sollten beide Miteigentümerinnen hinsichtlich der Wohnung kein eigenes Wohnbedürfnis haben, so ist die Wohnung zu einem marktkonformen Zins zu vermieten…
…4.560.000,00 abgeschlossen. In diesem Vertrag wurde festgestellt, dass der B. die Lizenz zur Nutzung des Programms nicht ausschließlich erteilt wurde. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern vom 13. Februar 2006 wurde gegenüber der Bw. die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5…
…gemäß Punkt II Tochter die gegenständliche Wohnung nicht selbst zur Befriedigung ihres Wohnbedürfnisses nutzen, steht die Nutzung gemäß Punkt I zu gleichen Bedingungen Mutter zu. Sollten beide Miteigentümerinnen hinsichtlich der Wohnung kein eigenes Wohnbedürfnis haben, so ist die Wohnung zu einem marktkonformen Zins zu vermieten…